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Wohngeld Auskunft

Hamburg 99107023023000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99107023023000

Leistungsbezeichnung

Wohngeld Auskunft

Leistungsbezeichnung II

Wohngeld Beratung

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Mietzuschuss (Synonym), Wohngeldantrag (Synonym), Wohngeldangelegenheiten (Synonym), HS Wohngeld (Synonym), Lastenzuschuss (Synonym), Wohngeldbescheid (Synonym), Wohngeldbetrag (Synonym), Geringes Einkommen (Synonym), Niedriges Einkommen (Synonym), Wohnkostenzuschuss (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

28.11.2022

Fachlich freigegeben durch

Fachamtsleitung GS (Eimsbüttel)

Handlungsgrundlage

Teaser

Wenn Sie Ihren sonstigen Lebensunterhalt und ein Teil der Miete bzw. Belastung durch eigenes Einkommen decken können, können Sie prüfen ob Ihnen zusätzlich Wohngeld zusteht.

Volltext

Wohngeld soll Sie von den Wohnkosten entlasten und Ihnen ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen wirtschaftlich sichern. Grundprinzip ist, dass die Wohnkosten über einen bestimmten Anteil am Einkommen nicht hinausgehen sollen.
 
Das Wohngeldgesetz sieht bundesrechtlich festgelegte Höchstbeträge für Miete bzw. Belastung vor. 
 
Bitte prüfen Sie, bevor Sie einen Antrag stellen, mit einem der verlinkten Online-Wohngeldrechner, ob Sie voraussichtlich Anspruch auf Wohngeld haben.
 
Bei weiteren Fragen zum Antrag können Sie die Hotline anrufen.

Erforderliche Unterlagen

Nachweis der Wohnkosten bzw. der Belastung:
  • Mietvertrag / Mietänderungsschreiben bzw. Bescheinigung der Vermieterin / des Vermieters oder bei Wohneigentum Kaufvertrag und Darlehnsverträge & Tilgungspläne mit Zahlungsbelegen
  • Wassergeldabrechnung /Ersteinstufung der Wasserabschläge
Nachweis zum Haushaltseinkommen:
  • Verdienstabrechnungen / Verdienstbescheinigung oder Rentenbescheid, Rentenanpassungsmitteilung
  • Vollständiger Bescheid von Arbeitslosengeld I, Bürgergeld / Arbeitslosengeld II, Kinderzuschlag
  • Vollständiger Bescheid über BAföG, BAB
  • Bescheid über Elterngeld
  • Einkommen aus Unterhalt, Bescheid über Unterhaltsvorschuss
Im Einzelfall können weitere Unterlagen (z.B. weitere Einkommen, Nachweise bei Eigentum, Selbstauskunft einer selbständig tätigen Person, Einkommensprognose bei Selbständigen, Schwerbehindertennachweis etc.) erforderlich sein.

Voraussetzungen

Wenn Sie Ihren sonstigen Lebensunterhalt und ein Teil der Miete bzw. Belastung durch eigenes Einkommen decken können, können Sie prüfen ob Ihnen zusätzlich Wohngeld zusteht.
Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wesentlich sind:
  • die Höhe Ihres Gesamteinkommens
  • die Höhe Ihrer Miete oder Belastung bei Wohneigentum
  • die Anzahl der Haushaltsmitglieder und die Höhe deren Einkommen.
Wohngeld müssen Sie schriftlich beantragen.

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

Anträge auf Wohngeld können Sie an die für Sie zuständige Wohngelddienststellen senden. Es ist ausreichend den Antrag schriftlich zu stellen – persönliche Vorsprachen sind nicht notwendig. Nach der Bearbeitung erhalten Sie einen Bescheid.  

Bearbeitungsdauer

Über den Antrag wird unverzüglich entschieden. Die Bearbeitungsdauer hängt unter anderem von der Vollständigkeit der Angaben und der Vorlage der für die Antragsbearbeitung erforderlichen Nachweise ab.
Aufgrund der Vielzahl von im Januar 2023 erwarteten Neuanträgen auf Wohngeld, kann die Bearbeitung Ihres Antrages jedoch einige Zeit in Anspruch nehmen. 
Ggf. längere Bearbeitungszeiten gehen nicht zu Ihren Lasten: für Zeiträume ab Antragseingang kann auch rückwirkend Wohngeld ausgezahlt werden.

Frist

Wohngeld wird in der Regel vom Ersten des Monats beginnend gezahlt, in dem der Antrag in einer Wohngelddienststelle eingeht.

Hinweise

Heizkostenzuschuss II
Bürgerinnen und Bürger, die im Zeitraum September bis Dezember 2022 mindestens einen Monat Wohngeld bezogen haben, erhalten einen zweiten Heizkostenzuschuss. Zum 1. Dezember 2022 hat Hamburg bereits den Heizkostenzuschuss II an etwa 13.500 wohngeldberechtigte Hamburger Haushalte ausgezahlt.
Haushalte, die im Dezember erstmals Wohngeld erhalten, werden den Heizkostenzuschuss voraussichtlich im Januar 2023 bekommen. Die Auszahlung erfolgt automatisiert – es braucht kein Antrag gestellt werden.

Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden oder aufzudecken, darf die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sog. Datenabgleich überprüfen.

Rechtsbehelf

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Kurztext

Wohngeld ist ein Zuschuss zu Wohnkosten. Es dient nicht zur Deckung der Lebenshaltungskosten, in diesen Fällen sind das jeweilige Jobcenter oder Sozialamt zuständig.  

Zur speziellen Beratung steht die Hotline beim THS unter der Tel. Nr. 040 / 42828 6000 zur Verfügung.

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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