Wohngeld Änderung Änderungsmitteilung bei Neuantrag
Inhalt
Begriffe im Kontext
Mietzuschuss (Synonym), Wohngeldangelegenheiten (Synonym), Wohnung (Synonym), HS Wohngeld (Synonym), Eigenheim (Synonym), Eigentumswohnung (Synonym), Lastenzuschuss (Synonym), Wohngeldbescheid (Synonym), Wohngeldbetrag (Synonym), Wohngelderhöhung (Synonym), Wohngeldhöhe (Synonym), Wohngeldminderung (Synonym)
Fachlich freigegeben am
28.11.2022
Fachlich freigegeben durch
Fachamtsleitung GS (Eimsbüttel)
§ 27 Abs. 3 Wohngeldgesetz (WOGG) Änderung des Wohngeldes
https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__27.html
https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__27.html
Wenn sich im laufenden Wohngeldbezug
- Ihr Einkommen,
- die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder oder
- Ihre Miete oder Belastung
Sie sind verpflichtet der Wohngeldbehörde mitzuteilen, dass es bei Ihnen folgende Änderungen gibt:
- Verringerung der zu berücksichtigen Haushaltsmitglieder
- Erhöhung des zu berücksichtigenden Einkommens um mehr als 15 % und
- Verringerung der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung um mehr als 15 %.
Zur Mitteilung von Änderungen ist folgendes nötig:
- Nachweise über Änderung der Miete oder Belastung
- Nachweise zum geänderten Einkommen
- Nachweise zur Änderung der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder.
Voraussetzungen für eine Änderung des Wohngeldes sind:
Einzelheiten erfragen Sie bitte in Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde.
- die Verringerung oder Erhöhung des zu berücksichtigenden Einkommens um mehr als 15 %
- die Erhöhung oder Verringerung der Zahl der Haushaltsmitglieder,
- die Erhöhung oder Verringerung der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung bei Wohneigentum um mehr als 15 %.
Einzelheiten erfragen Sie bitte in Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde.
Nach dem Eingang der Änderungsmitteilung nimmt die Wohngelddienststelle eine Prüfung des Wohngeldanspruchs vor.
Sie erhalten einen neuen Bescheid.
Sie erhalten einen neuen Bescheid.
Über den Änderungsantrag wird unverzüglich entschieden. Die Bearbeitungsdauer hängt unter anderem von der Vollständigkeit der Angaben und der Vorlage der für die Antragsbearbeitung erforderlichen Nachweise ab.
Aufgrund der Vielzahl von im Januar 2023 erwarteten Neuanträgen auf Wohngeld, kann die Bearbeitung Ihres Antrages jedoch einige Zeit in Anspruch nehmen.
Ggf. längere Bearbeitungszeiten gehen nicht zu Ihren Lasten: für Zeiträume ab Antragseingang kann auch rückwirkend Wohngeld ausgezahlt werden
Aufgrund der Vielzahl von im Januar 2023 erwarteten Neuanträgen auf Wohngeld, kann die Bearbeitung Ihres Antrages jedoch einige Zeit in Anspruch nehmen.
Ggf. längere Bearbeitungszeiten gehen nicht zu Ihren Lasten: für Zeiträume ab Antragseingang kann auch rückwirkend Wohngeld ausgezahlt werden
Änderungen in den Verhältnissen, die für die Leistung erheblich sind, sind unverzüglich mitzuteilen.
Die Erhöhung des Wohngeldes erfolgt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Eine rückwirkende Erhöhung des Wohngeldes ist im Regelfall nicht möglich.
Die Erhöhung des Wohngeldes erfolgt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Eine rückwirkende Erhöhung des Wohngeldes ist im Regelfall nicht möglich.
Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden oder aufzudecken, darf die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sog. Datenabgleich überprüfen.
Wenn sich
Es besteht die Verpflichtung Änderungen unverzüglich mitzuteilen.
- das Einkommen
- die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder oder
- die Miete bzw. Belastung
Es besteht die Verpflichtung Änderungen unverzüglich mitzuteilen.
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg