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Wohngeld Änderung von Amts wegen bei Neuantrag

Hamburg 99107023011002 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99107023011002

Leistungsbezeichnung

Wohngeld Änderung von Amts wegen bei Neuantrag

Leistungsbezeichnung II

Wohngeld Minderung von Amts wegen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Mietzuschuss (Synonym), Wohngeldangelegenheiten (Synonym), Wohnung (Synonym), HS Wohngeld (Synonym), Eigenheim (Synonym), Eigentumswohnung (Synonym), Lastenzuschuss (Synonym), Wohngeldbescheid (Synonym), Wohngeldbetrag (Synonym), Wohngelderhöhung (Synonym), Wohngeldhöhe (Synonym), Wohngeldminderung (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

28.11.2022

Fachlich freigegeben durch

Fachamtsleitung GS (Eimsbüttel)

Handlungsgrundlage

§ 27 Abs. 2 Wohngeldgesetz (WoGG) Änderung des Wohngeldes – Minderung
https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__27.html

Teaser

Wenn die Wohngelddienststelle nicht nur vorübergehende Änderungen der Verhältnisse bekannt werden, ist über das Wohngeld neu zu entscheiden.

Volltext

Die Minderung der Wohngeldleistungen kann sie betreffen, wenn sich
  • die Anzahl der Haushaltsmitglieder reduziert
  • Ihr Einkommen um mehr als 15 % erhöht oder
  • ihre Miete oder Belastung um mehr als 15 % verringert.
Darüber kann die Wohngelddienststelle von Amts wegen entscheiden und Rückforderungen geltend machen, wenn diese Änderungen nicht nur vorübergehend sind.
Bitte teilen Sie daher Änderungen unverzüglich mit.
 

Erforderliche Unterlagen

Bei der Entscheidung von Amts wegen, sind keine Unterlagen von Ihnen nötig.
Zur Mitteilung von Änderungen ist folgendes nötig:
  • Nachweise über Änderung der Miete oder Belastung
  • Nachweise zum geänderten Einkommen
  • Nachweise zur Änderung der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder.

Voraussetzungen

Über die Leistung des Wohngeldes ist von Amts wegen zu entscheiden, wenn sich
  • die Anzahl der Haushaltsmitglieder reduziert
  • Ihr Einkommen um mehr als 15 % erhöht oder
  • ihre Miete oder Belastung um mehr als 15 % verringert

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

Hier wird die Wohngelddienststelle von Amts wegen tätig.
Sie erhalten einen neuen Bescheid.

Bearbeitungsdauer

Eine Neuentscheidung von Amts wegen muss innerhalb eines Jahres, nachdem die Wohngeldbehörde von der Änderung der Verhältnisse Kenntnis erlangt hat, erfolgen.

Frist

Wohngeldempfänger sind verpflichtet Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen.
Tritt die Änderung der Verhältnisse nicht zum Ersten eines Monats ein, ist mit Wirkung vom Ersten des nächsten Monats an zu entscheiden.

Weiterführende Informationen

Hinweise

Es erfolgt eine Neuberechnung von Amts wegen.
Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden oder aufzudecken, darf die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sog. Datenabgleich überprüfen.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

Die Wohngelddienststelle entscheidet von Amts wegen über die Minderung der Wohngeldleistung, wenn sie Kenntnis von Änderungen der Anspruchsvoraussetzungen erhält.
Antragsteller ist jedoch trotzdem unverzüglich zur Mitteilung von Änderungen verpflichtet.

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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