Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Wohngeld Änderung Erhöhungsantrag bei Neuantrag

Hamburg 99107023011001 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99107023011001

Leistungsbezeichnung

Wohngeld Änderung Erhöhungsantrag bei Neuantrag

Leistungsbezeichnung II

Wohngeld Erhöhung

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Mietzuschuss (Synonym), Wohngeldangelegenheiten (Synonym), Wohnung (Synonym), HS Wohngeld (Synonym), Eigenheim (Synonym), Eigentumswohnung (Synonym), Lastenzuschuss (Synonym), Wohngeldbescheid (Synonym), Wohngeldbetrag (Synonym), Wohngelderhöhung (Synonym), Wohngeldhöhe (Synonym), Wohngeldminderung (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

28.11.2022

Fachlich freigegeben durch

Fachamtsleitung GS (Eimsbüttel)

Handlungsgrundlage

§ 27 Abs. 1 Wohngeldgesetz (WoGG) Änderung des Wohngeldes - Erhöhung
https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__27.html

Teaser

Sie können im laufenden Wohngeldbezug einen neuen Antrag auf höheres Wohngeld stellen, wenn sich
  • Ihr Einkommen verringert,
  • die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder erhöht hat oder
  • Ihre Miete oder Belastung erhöht haben.

Volltext

Sie können im laufenden Wohngeldbezug einen neuen Antrag auf höheres Wohngeld als Zuschuss zu Ihren Wohnkosten stellen, wenn sich
  • Ihr Gesamteinkommen verringert hat,
  • die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder erhöht hat oder
  • Ihre Miete oder Belastung bei Wohneigentum erhöht hat. 
Diese Veränderungen können, aber müssen nicht zwangsläufig zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen. Den Antrag auf ein erhöhtes Wohngeld müssen Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde stellen. 
Dabei werden die Voraussetzungen für diesen Anspruch geprüft. Die Erhöhung des Wohngeldes erfolgt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Eine rückwirkende Erhöhung des Wohngeldes ist im Regelfall nicht möglich.

Erforderliche Unterlagen

Zur Mitteilung von Änderungen ist folgendes nötig:
  • Nachweise über Änderung der Miete oder Belastung
  • Nachweise zum geänderten Einkommen
  • Nachweise zur Änderung der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für eine Erhöhung des Wohngeldes sind:
  • die Verringerung des zu berücksichtigenden Einkommens um mehr als 15 %,
  • die Erhöhung der Zahl der Haushaltsmitglieder,
  • die Erhöhung der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung bei Wohneigentum um mehr als 15 %.
Diese Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.
Einzelheiten erfragen Sie bitte in Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde.

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

Ein höheres Wohngeld erhalten Sie nur auf einen Erhöhungsantrag.
Diesen Antrag können Sie an die für Sie zuständige Wohngelddienststellen senden. Es ist ausreichend den Antrag schriftlich zu stellen – persönliche Vorsprachen sind nicht notwendig.
Nach der Bearbeitung erhalten Sie einen Bescheid. 

Bearbeitungsdauer

Über den Antrag wird unverzüglich entschieden. Die Bearbeitungsdauer hängt unter anderem von der Vollständigkeit der Angaben und der Vorlage der für die Antragsbearbeitung erforderlichen Nachweise ab.
Aufgrund der Vielzahl von im Januar 2023 erwarteten Neuanträgen auf Wohngeld, kann die Bearbeitung Ihres Antrages jedoch einige Zeit in Anspruch nehmen.
Ggf. längere Bearbeitungszeiten gehen nicht zu Ihren Lasten: für Zeiträume ab Antragseingang kann auch rückwirkend Wohngeld ausgezahlt werden.

Frist

Die Erhöhung des Wohngeldes erfolgt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Eine rückwirkende Erhöhung des Wohngeldes ist im Regelfall nicht möglich.

Weiterführende Informationen

Hinweise

Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden oder aufzudecken, darf die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sog. Datenabgleich überprüfen.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

Wenn sich
  • das Einkommen verringert,
  • die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder erhöht hat oder
  • die Miete oder Belastung erhöht haben,
kann ein Änderungs- bzw. Erhöhungsantrag gestellt werden.

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal