Wohngeld Änderung bei Neuantrag
Inhalt
Begriffe im Kontext
Mietzuschuss (Synonym), Wohngeldangelegenheiten (Synonym), Wohnung (Synonym), HS Wohngeld (Synonym), Eigenheim (Synonym), Eigentumswohnung (Synonym), Lastenzuschuss (Synonym), Wohngeldbescheid (Synonym), Wohngeldbetrag (Synonym), Wohngelderhöhung (Synonym), Wohngeldhöhe (Synonym), Wohngeldminderung (Synonym)
Fachlich freigegeben am
24.11.2022
Fachlich freigegeben durch
Fachamtsleitung GS (Eimsbüttel)
§ 27 Wohngeldgesetz (WoGG) Änderung des Wohngeldes
https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__27.html
https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__27.html
Sie können im laufenden Wohngeldbezug einen Änderungsantrag stellen.
Änderungen, die zu einer Minderung führen, müssen Sie unverzüglich mitteilen.
Änderungen, die zu einer Minderung führen, müssen Sie unverzüglich mitteilen.
Sie können im laufenden Wohngeldbezug einen neuen Antrag auf höheres Wohngeld als Zuschuss zu Ihren Wohnkosten stellen, wenn sich
Den Antrag auf ein erhöhtes Wohngeld müssen Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Dabei werden die Voraussetzungen für diesen Anspruch geprüft. Die Erhöhung des Wohngeldes erfolgt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Eine rückwirkende Erhöhung des Wohngeldes ist im Regelfall nicht möglich.
Eine Minderung der Wohngeldleistungen kann Sie betreffen, wenn sich
- Ihr Gesamteinkommen verringert hat
- die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder erhöht hat oder
- Ihre Miete oder Belastung bei Wohneigentum erhöht hat.
Den Antrag auf ein erhöhtes Wohngeld müssen Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Dabei werden die Voraussetzungen für diesen Anspruch geprüft. Die Erhöhung des Wohngeldes erfolgt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Eine rückwirkende Erhöhung des Wohngeldes ist im Regelfall nicht möglich.
Eine Minderung der Wohngeldleistungen kann Sie betreffen, wenn sich
- die Anzahl der Haushaltsmitglieder reduziert
- Ihr Einkommen erhöht oder
- ihre Miete oder Belastung verringern.
Zur Mitteilung von Änderungen ist folgendes nötig:
- Nachweise über Änderung der Miete oder Belastung
- Nachweise zum geänderten Einkommen
- Nachweise zur Änderung der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder.
Voraussetzungen für eine Änderung des Wohngeldes sind:
Einzelheiten erfragen Sie bitte in Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde.
- die Verringerung oder Erhöhung des zu berücksichtigenden Einkommens um mehr als 15 %,
- die Erhöhung oder Verringerung der Zahl der Haushaltsmitglieder,
- die Erhöhung oder Verringerung der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung bei Wohneigentum um mehr als 15 %.
Einzelheiten erfragen Sie bitte in Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde.
Ein höheres Wohngeld erhalten Sie nur auf einen Erhöhungsantrag.
Diesen Antrag können Sie an die für Sie zuständige Wohngelddienststellen senden. Es ist ausreichend den Antrag schriftlich zu stellen – persönliche Vorsprachen sind nicht notwendig.
Sie sind verpflichtet Änderungen, die zu einer Minderung der Wohngeldleistung führen können, unverzüglich mitzuteilen, ggf. kann die Wohngeldbehörde auch von Amts wegen entscheiden.
Nach der Bearbeitung erhalten Sie einen Bescheid.
Diesen Antrag können Sie an die für Sie zuständige Wohngelddienststellen senden. Es ist ausreichend den Antrag schriftlich zu stellen – persönliche Vorsprachen sind nicht notwendig.
Sie sind verpflichtet Änderungen, die zu einer Minderung der Wohngeldleistung führen können, unverzüglich mitzuteilen, ggf. kann die Wohngeldbehörde auch von Amts wegen entscheiden.
Nach der Bearbeitung erhalten Sie einen Bescheid.
Über den Antrag wird unverzüglich entschieden. Die Bearbeitungsdauer hängt unter anderem von der Vollständigkeit der Angaben und der Vorlage der für die Antragsbearbeitung erforderlichen Nachweise ab.
Aufgrund der Vielzahl von im Januar 2023 erwarteten Neuanträgen auf Wohngeld, kann die Bearbeitung Ihres Antrages jedoch einige Zeit in Anspruch nehmen.
Ggf. längere Bearbeitungszeiten gehen nicht zu Ihren Lasten: für Zeiträume ab Antragseingang kann auch rückwirkend Wohngeld ausgezahlt werden.
Aufgrund der Vielzahl von im Januar 2023 erwarteten Neuanträgen auf Wohngeld, kann die Bearbeitung Ihres Antrages jedoch einige Zeit in Anspruch nehmen.
Ggf. längere Bearbeitungszeiten gehen nicht zu Ihren Lasten: für Zeiträume ab Antragseingang kann auch rückwirkend Wohngeld ausgezahlt werden.
Die Erhöhung des Wohngeldes erfolgt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Eine rückwirkende Erhöhung des Wohngeldes ist im Regelfall nicht möglich.
Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert bzw. verändert, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen. Sie sind deshalb verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen
Wenn sich
Es besteht die Verpflichtung Änderungen, die zu einer Minderung führen, unverzüglich mitzuteilen.
- das Einkommen
- die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder oder
- die Miete bzw. Belastung
Es besteht die Verpflichtung Änderungen, die zu einer Minderung führen, unverzüglich mitzuteilen.
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg