Unbedenklichkeitsbescheinigung nach 1. Sprengstoffverordnung Erteilung
Inhalt
Antrag auf Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung nach Sprengstoffverordnung
Begriffe im Kontext
Arbeitsschutz (Synonym), Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen (Synonym), Zuverlässigkeitsprüfung nach Sprengstoffgesetz (Synonym), Befähigungsschein (§20 Sprengstoffgesetz) (Synonym), Firmenerlaubnis (§7 Sprengstoffgesetz) (Synonym), Private §27-Erlaubnis Sprengstoffgesetz (Synonym), Arbeitnehmerschutz (Synonym)
Fachlich freigegeben am
17.10.2022
Fachlich freigegeben durch
BJV V Sprengstoffreferat
Für die Teilnahme an einem Lehrgang nach dem Sprengstoffgesetz benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Stelle.
Wenn Sie an einem Lehrgang teilnehmen wollen, in dem die Fachkunde für den Erwerb und den Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen nach dem Sprengstoffgesetz vermittelt wird, benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung.
- Kopie des Personalausweises oder Reisepass,
- Bei Antragstellenden mit Wohnort im Ausland: dortiges Führungszeugnis (Certificate of good conduct)
Um eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zu erhalten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie müssen eine natürliche Person sein.
- Sie müssen das 21. Lebensjahr vollendet haben.
- Sie müssen zuverlässig sein.
- Sie müssen körperlich geeignet sein.
- Sie füllen das Antragsformular vollständig aus und reichen es einschließlich der im Antrag aufgeführten Unterlagen der zuständigen Stelle ein. Sie können den Antrag auch elektronisch stellen.
- Die Behörde prüft Ihre Unterlagen.
- Sind die erforderlichen Unterlagen und Informationen für die Bearbeitung unvollständig, werden Sie von der Sachbearbeitung aufgefordert die fehlenden Unterlagen nachzureichen.
- Die Behörde entscheidet über Ihren Antrag.
- Der Bescheid wird Ihnen per E-Mail oder auf dem Postweg zugesandt.
- Der Gebührenbescheid wird Ihnen in der Regel später zugestellt.
Der Antrag ist rechtzeitig, spätestens 3 Monate vor der beabsichtigten Teilnahme an einem Lehrgang zu stellen. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist ein Jahr gültig.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung nach 1. Sprengstoffverordnung
- Unbedenklichkeitsbescheinigung ist erforderlich für die Teilnahme an einem Lehrgang, in dem die Fachkunde für den Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen vermittelt wird.