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Unbedenklichkeitsbescheinigung nach 1. Sprengstoffverordnung Ausstellung für den gewerblichen Bereich

Hamburg 99089058012002 Typ 2a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99089058012002

Leistungsbezeichnung

Unbedenklichkeitsbescheinigung nach 1. Sprengstoffverordnung Ausstellung für den gewerblichen Bereich

Leistungsbezeichnung II

Antrag auf Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung (gewerblich)

Leistungstypisierung

Typ 2a

Begriffe im Kontext

Unbedenklichkeitsbescheinigung (Synonym), Arbeitsschutz (Synonym), Sprengstoffumgang, Befähigungsschein (Synonym), Befähigungsschein (Synonym), Zuverlässigkeit (Synonym), Unbedenklichkeit (Synonym), Sprengstofflehrgang (Synonym), Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen (Synonym), Arbeitnehmerschutz (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

17.10.2022

Fachlich freigegeben durch

BJV V Sprengstoffreferat

Teaser

Wenn Sie an einem sprengstoffrechtlichen Fachkunde-Lehrgang teilnehmen wollen, benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung.

Volltext

Sie wollen an einem Fachkundelehrgang für den Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen teilnehmen, dann benötigen Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 1. Sprengstoffverordnung (1.SprengV). Die Bescheinigung wird bei Vorliegen der sprengstoffrechtlichen Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung zur Teilnahme an Lehrgängen nach dem SprengG erteilt. Bitte beachten Sie die Zugangsvoraussetzungen für die Lehrgänge.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Gegebenenfalls Bescheinigung durch einen Arzt über die körperliche Eignung für die beabsichtigte Tätigkeit
  • Bei Antragstellenden mit Wohnort im Ausland: dortiges Führungszeugnis (Certificate of good conduct)

Voraussetzungen

Um eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zu erhalten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen: 
  • Sie müssen persönlich geeignet sein. Persönlich geeignet sind Sie, wenn bei Ihnen keine Einschränkungen z.B. in der psychischen- und körperlichen Gesundheit oder durch Drogen- oder Alkoholabhängigkeit vorliegen.
  • Sie müssen das 21. Lebensjahr vollendet haben.

Kosten

Ca. 40 Euro

Verfahrensablauf

  • Sie füllen das betreffende Antragsformular vollständig aus oder den Antrag online stellen und senden es dem Amt für Arbeitsschutz -Sachgebiet Sprengstoff einschließlich der im Antrag aufgeführten Unterlagen zu. 
  • Sind erforderliche Unterlagen bzw. Informationen für die Bearbeitung unvollständig, werden Sie von der Sachbearbeitung kontaktiert
  • Der Bescheid wird Ihnen per E-Mail oder auf dem Postweg zugesandt.
  • Der Gebührenbescheid wird Ihnen in der Regel später zugestellt.

Bearbeitungsdauer

Ca. 6-8 Wochen

Frist

Der Antrag ist rechtzeitig, spätestens 3 Monate vor der beabsichtigten Teilnahme an einem Lehrgang zu stellen. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist ein Jahr gültig.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Keine

Rechtsbehelf

Widerspruch gegen die Versagung der Unbedenklichkeitsbescheinigung

Kurztext

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung nach 1. Sprengstoffverordnung
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung ist erforderlich für die Teilnahme an einem Fachkundelehrgang für den Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen. 
  • Antragsformular unter https://www.hamburg.de/formulare/ nutzen.
  • Zuständig: Behörde für Justiz und Verbraucherschutz, Amt für Arbeitsschutz

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

Formulare

nicht vorhanden

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