Unbedenklichkeitsbescheinigung nach 1. Sprengstoffverordnung Ausstellung für den gewerblichen Bereich
Inhalt
Unbedenklichkeitsbescheinigung nach 1. Sprengstoffverordnung Ausstellung für den gewerblichen Bereich
Begriffe im Kontext
Unbedenklichkeitsbescheinigung (Synonym), Arbeitsschutz (Synonym), Sprengstoffumgang, Befähigungsschein (Synonym), Befähigungsschein (Synonym), Zuverlässigkeit (Synonym), Unbedenklichkeit (Synonym), Sprengstofflehrgang (Synonym), Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen (Synonym), Arbeitnehmerschutz (Synonym)
Fachlich freigegeben am
17.10.2022
Fachlich freigegeben durch
BJV V Sprengstoffreferat
Wenn Sie an einem sprengstoffrechtlichen Fachkunde-Lehrgang teilnehmen wollen, benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Sie wollen an einem Fachkundelehrgang für den Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen teilnehmen, dann benötigen Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 1. Sprengstoffverordnung (1.SprengV). Die Bescheinigung wird bei Vorliegen der sprengstoffrechtlichen Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung zur Teilnahme an Lehrgängen nach dem SprengG erteilt. Bitte beachten Sie die Zugangsvoraussetzungen für die Lehrgänge.
- Personalausweis oder Reisepass
- Gegebenenfalls Bescheinigung durch einen Arzt über die körperliche Eignung für die beabsichtigte Tätigkeit
- Bei Antragstellenden mit Wohnort im Ausland: dortiges Führungszeugnis (Certificate of good conduct)
Um eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zu erhalten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie müssen persönlich geeignet sein. Persönlich geeignet sind Sie, wenn bei Ihnen keine Einschränkungen z.B. in der psychischen- und körperlichen Gesundheit oder durch Drogen- oder Alkoholabhängigkeit vorliegen.
- Sie müssen das 21. Lebensjahr vollendet haben.
- Sie füllen das betreffende Antragsformular vollständig aus oder den Antrag online stellen und senden es dem Amt für Arbeitsschutz -Sachgebiet Sprengstoff einschließlich der im Antrag aufgeführten Unterlagen zu.
- Sind erforderliche Unterlagen bzw. Informationen für die Bearbeitung unvollständig, werden Sie von der Sachbearbeitung kontaktiert
- Der Bescheid wird Ihnen per E-Mail oder auf dem Postweg zugesandt.
- Der Gebührenbescheid wird Ihnen in der Regel später zugestellt.
Der Antrag ist rechtzeitig, spätestens 3 Monate vor der beabsichtigten Teilnahme an einem Lehrgang zu stellen. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist ein Jahr gültig.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung nach 1. Sprengstoffverordnung
- Unbedenklichkeitsbescheinigung ist erforderlich für die Teilnahme an einem Fachkundelehrgang für den Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen.
- Antragsformular unter https://www.hamburg.de/formulare/ nutzen.
- Zuständig: Behörde für Justiz und Verbraucherschutz, Amt für Arbeitsschutz