Elektronischer Identitätsnachweis Änderung wegen Adressänderung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Meldeamt (Synonym), Umzug (Synonym), Personalausweis (Synonym), Online-Ausweisfunktion (Synonym), nPA (Synonym), Adresse ändern Amt (Synonym), Neuer Wohnsitz Ausweis (Synonym), RFID Chip Perso (Synonym), Wohnsitzwechsel melden (Synonym)
Fachlich freigegeben am
08.09.2022
Fachlich freigegeben durch
FP BIS A22 Melde-, Pass- und Personalausweisrecht
- § 18 Absatz 6 Personalausweisgesetz (PAuswG)
http://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/__18.html - § 20a Personalausweisgesetz (PAuswG)
http://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/__20a.html - § 27 Absatz 1 Nummer 1 Personalausweisgesetz (PAuswG)
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/__27.html - § 12 Absatz 4 eID-Karte-Gesetz (eIDKG)
https://www.gesetze-im-internet.de/eidkg/__12.html - § 14a Absatz 1 eID-Karte-Gesetz (eIDKG)
https://www.gesetze-im-internet.de/eidkg/__14a.html - § 2 Nummer 2 Litera f Personalausweisverordnung (PauswV)
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswv/__2.html - § 5 Absatz 6 Personalausweisverordnung (PauswV)
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswv/__5.html - § 19 Personalausweisverordnung (PauswV)
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswv/__19.html - Anhang 1b Personalausweisverordnung (PauswV)
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswv/anhang_1b.html - § 1 Hamburgisches Ausführungsgesetz zum Bundesmeldegesetz (HmbAGBMG)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-BMGAGHAV2P1
Wenn der elektronische Identitätsausweis (Online-Ausweisfunktion) bei Ihrem Personalausweis freigeschaltet ist und sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie Ihre Adresse auf dem Chip Ihres Personalaus-weises ändern lassen.
Wenn der elektronische Identitätsausweis (Online-Ausweisfunktion) bei Ihrem Personalausweis freigeschaltet ist und sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie Ihre Adresse auch auf dem Chip Ihres Personalausweises ändern lassen.
Der elektronische Identitätsnachweis ist die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises, mit der Sie zum Beispiel digitale Behördengänge erledigen oder sich im Internet bei Online-Händlern ausweisen können.
Sie müssen für die Adressänderung auf dem Chip Ihres Personalausweises persönlich bei dem für Sie zuständigen Standort für Einwohnerangelegenheiten an Ihrem neuen Wohnort vorbeikommen. Als Nachweis Ihrer neuen Adresse müssen Sie Ihre amtliche Meldebestätigung und die Wohnungsgeberbestätigung vorlegen.
Wenn Sie Ihren neuen Wohnsitz elektronisch angemeldet haben, wird Ihre neue Adresse automatisch aus dem Melderegister auf den Chip in Ihrem Personalausweis übertragen.
Der elektronische Identitätsnachweis ist die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises, mit der Sie zum Beispiel digitale Behördengänge erledigen oder sich im Internet bei Online-Händlern ausweisen können.
Sie müssen für die Adressänderung auf dem Chip Ihres Personalausweises persönlich bei dem für Sie zuständigen Standort für Einwohnerangelegenheiten an Ihrem neuen Wohnort vorbeikommen. Als Nachweis Ihrer neuen Adresse müssen Sie Ihre amtliche Meldebestätigung und die Wohnungsgeberbestätigung vorlegen.
Wenn Sie Ihren neuen Wohnsitz elektronisch angemeldet haben, wird Ihre neue Adresse automatisch aus dem Melderegister auf den Chip in Ihrem Personalausweis übertragen.
- Gültiger Personalausweis
- Aktuelle amtliche Meldebestätigung
- Wohnungsgeberbestätigung
- Ihr Personalausweis ist gültig.
- Sie haben die Onlinefunktion Ihres Personalausweises freigeschaltet.
- Sie haben eine aktuelle Meldebestätigung und die Wohnungsgeberbestätigung als Nachweis Ihrer Adressänderung.
- Sie haben die Onlinefunktion Ihres Personalausweises freigeschaltet.
- Sie haben ein Smartphone.
- Sie haben die AusweisApp auf Ihrem Smartphone installiert.
Sie müssen für die Adressänderung Ihres elektronischen Identitätsnachweises persönlich bei einem Standort für Einwohnerangelegenheiten des Hamburg Service vorbeikommen.
- Sie legen dort Ihren gültigen Personalausweis, Ihre amtliche Meldebestätigung und die Wohnungsgeberbestätigung vor.
- Ihre neue Adresse wird auf dem Chip Ihres Personalausweises gespeichert.
- Sie können die Adressänderung auf dem Chip Ihres Personalausweises nur dann online erledigen, wenn Sie gleichzeitig einen neuen Wohnsitz anmelden.
- Wenn die Adressänderung aufgrund einer elektronischen Wohnsitzanmeldung erfolgt, ist kein persönliches Erscheinen notwendig.
- Elektronischer Identitätsnachweis Änderung wegen Adressänderung
- Der elektronische Identitätsnachweis ist die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises
- Bei Adressänderung wird nur die Adresse auf dem Chip des Personalausweises geändert
- Voraussetzung: Online-Ausweisfunktion ist freigeschaltet
- Adressänderung muss unverzüglich erfolgen
- Amtliche Meldebestätigung ist als Nachweis über neue Adresse vorzulegen
- Zuständige Behörde: zuständige Meldebehörde am neuen Wohnort
- Bei Adressänderung durch elektronische Wohnsitzanmeldung, wird die neue Adresse automatisch aus dem Melderegister auf den Chip im Personalausweis übertragen.
- Voraussetzungen:
- gültiger Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion und persönlicher Identifikationsnummer (PIN)
- NFC-fähiges Smartphone oder ein USB-Kartenlesegerät
- Installierte AusweisApp
- Sie haben ein Hamburger Servicekonto.
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg