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Elektronischer Identitätsnachweis Änderung wegen Adressänderung

Hamburg 99008004011002 Typ 3b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99008004011002

Leistungsbezeichnung

Elektronischer Identitätsnachweis Änderung wegen Adressänderung

Leistungsbezeichnung II

Adressänderung im elektronischen Identitätsnachweis beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3b

Begriffe im Kontext

Meldeamt (Synonym), Umzug (Synonym), Personalausweis (Synonym), Online-Ausweisfunktion (Synonym), nPA (Synonym), Adresse ändern Amt (Synonym), Neuer Wohnsitz Ausweis (Synonym), RFID Chip Perso (Synonym), Wohnsitzwechsel melden (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

08.09.2022

Fachlich freigegeben durch

FP BIS A22 Melde-, Pass- und Personalausweisrecht

Handlungsgrundlage

Teaser

Wenn der elektronische Identitätsausweis (Online-Ausweisfunktion) bei Ihrem Personalausweis freigeschaltet ist und sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie Ihre Adresse auf dem Chip Ihres Personalaus-weises ändern lassen.

Volltext

Wenn der elektronische Identitätsausweis (Online-Ausweisfunktion) bei Ihrem Personalausweis freigeschaltet ist und sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie Ihre Adresse auch auf dem Chip Ihres Personalausweises ändern lassen.

Der elektronische Identitätsnachweis ist die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises, mit der Sie zum Beispiel digitale Behördengänge erledigen oder sich im Internet bei Online-Händlern ausweisen können.

Sie müssen für die Adressänderung auf dem Chip Ihres Personalausweises persönlich bei dem für Sie zuständigen Standort für Einwohnerangelegenheiten an Ihrem neuen Wohnort vorbeikommen. Als Nachweis Ihrer neuen Adresse müssen Sie Ihre amtliche Meldebestätigung und die Wohnungsgeberbestätigung vorlegen.

Wenn Sie Ihren neuen Wohnsitz elektronisch angemeldet haben, wird Ihre neue Adresse automatisch aus dem Melderegister auf den Chip in Ihrem Personalausweis übertragen.

Erforderliche Unterlagen

  • Gültiger Personalausweis
  • Aktuelle amtliche Meldebestätigung
  • Wohnungsgeberbestätigung 

Voraussetzungen

  • Ihr Personalausweis ist gültig.
  • Sie haben die Onlinefunktion Ihres Personalausweises freigeschaltet.
  • Sie haben eine aktuelle Meldebestätigung und die Wohnungsgeberbestätigung als Nachweis Ihrer Adressänderung. 
Bei Online-Wohnungsanmeldung:
  • Sie haben die Onlinefunktion Ihres Personalausweises freigeschaltet.
  • Sie haben ein Smartphone.
  • Sie haben die AusweisApp auf Ihrem Smartphone installiert.

Kosten

Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

Sie müssen für die Adressänderung Ihres elektronischen Identitätsnachweises persönlich bei einem Standort für Einwohnerangelegenheiten des Hamburg Service vorbeikommen.
  • Sie legen dort Ihren gültigen Personalausweis, Ihre amtliche Meldebestätigung und die Wohnungsgeberbestätigung vor.
  • Ihre neue Adresse wird auf dem Chip Ihres Personalausweises gespeichert.
Wenn sich Ihre Adresse durch eine elektronische Wohnsitzanmeldung geändert hat, wird Ihre neue Anschrift automatisch aus dem Melderegister auf den Chip in Ihrem Personalausweis übertragen.

Bearbeitungsdauer

Das Aktualisieren des Chips erfolgt automatisch und dauert wenige Sekunden.

Frist

Es gibt keine Frist

Weiterführende Informationen

Hinweise

  • Sie können die Adressänderung auf dem Chip Ihres Personalausweises nur dann online erledigen, wenn Sie gleichzeitig einen neuen Wohnsitz anmelden.
  • Wenn die Adressänderung aufgrund einer elektronischen Wohnsitzanmeldung erfolgt, ist kein persönliches Erscheinen notwendig.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Anfechtungsklage
  • Verpflichtungsklage

Kurztext

  • Elektronischer Identitätsnachweis Änderung wegen Adressänderung
  • Der elektronische Identitätsnachweis ist die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises
  • Bei Adressänderung wird nur die Adresse auf dem Chip des Personalausweises geändert
  • Voraussetzung: Online-Ausweisfunktion ist freigeschaltet
  • Adressänderung muss unverzüglich erfolgen
  • Amtliche Meldebestätigung ist als Nachweis über neue Adresse vorzulegen
  • Zuständige Behörde: zuständige Meldebehörde am neuen Wohnort
  • Bei Adressänderung durch elektronische Wohnsitzanmeldung, wird die neue Adresse automatisch aus dem Melderegister auf den Chip im Personalausweis übertragen.
  • Voraussetzungen:
    • gültiger Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion und persönlicher Identifikationsnummer (PIN)
    • NFC-fähiges Smartphone oder ein USB-Kartenlesegerät
    • Installierte AusweisApp
    • Sie haben ein Hamburger Servicekonto.

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Hamburg Service

Formulare

nicht vorhanden

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