Einfuhren nach tierseuchenrechtlichen Vorschriften Genehmigung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Einfuhrgenehmigung (Synonym), Importgenehmigung (Synonym), Einfuhrlizenz (Synonym), Tierseuchenrechtliche Genehmigung (Synonym)
Fachlich freigegeben am
27.10.2022
Fachlich freigegeben durch
BJV V Veterinärwesen
Für die Einfuhr von Tieren und tierischen Nebenprodukten sowie von Waren, die Träger von Ansteckungsstoff sein können, benötigen Sie in einigen Fällen eine Genehmigung. Dies betrifft vor allem Proben und Warenmuster sowie Heimtiere.
Innergemeinschaftliches Verbringen bezeichnet das Verbringen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Diesen sind das Verbringen von Mitgliedstaates des EWR (Norwegen, Island und Lichtenstein) und der Schweiz gleichgestellt.
Hingegen eingeführt werden Tiere und Waren aus Drittländern. Dies sind Länder, die nicht der Europäischen Union angehören mit Ausnahme der zuvor angeführten Staaten.
Unter Durchfuhr werden eingeführte Sendungen verstanden, die anschließend wieder ausgeführt werden. Damit kommen sie aus einem Drittland und gehen auch wieder in ein Drittland zurück.
Vor jedem Verbringen, Ein- oder Durchfuhr sollte genau abgeklärt werden, welche Voraussetzungen zu erfüllen sind, um ein Zurückweisen der Tiere oder Waren an der Grenzkontrollstelle zu verhindern.
Hingegen eingeführt werden Tiere und Waren aus Drittländern. Dies sind Länder, die nicht der Europäischen Union angehören mit Ausnahme der zuvor angeführten Staaten.
Unter Durchfuhr werden eingeführte Sendungen verstanden, die anschließend wieder ausgeführt werden. Damit kommen sie aus einem Drittland und gehen auch wieder in ein Drittland zurück.
Vor jedem Verbringen, Ein- oder Durchfuhr sollte genau abgeklärt werden, welche Voraussetzungen zu erfüllen sind, um ein Zurückweisen der Tiere oder Waren an der Grenzkontrollstelle zu verhindern.
Es werden Unterlagen benötigt. Diese sind je nach Einzelfall unterschiedlich. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle
- Der Bestimmungsort der Waren oder Tiere muss sich auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg befinden.
- Diese Leistung gilt für Tierische Nebenprodukte: Registrierung oder Zulassung nach der Verordnung (EU) Nr. 1069/2009
Die Genehmigung ist kostenpflichtig. Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweiligen Gebührenordnung.
- Der Antrag ist formlos, schriftlich zu stellen.
- Das weitere Verfahren richtet sich nach dem Produkt, das eingeführt werden soll
- Innergemeinschaftliches Verbringen bezeichnet das Verbringen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
- Hingegen eingeführt werden Tiere und Waren aus Drittländern. Dies sind Länder, die nicht der Europäischen Union angehören.
- Unter Durchfuhr werden eingeführte Sendungen verstanden, die anschließend wieder ausgeführt werden. Damit kommen sie aus einem Drittland und gehen auch wieder in ein Drittland zurück.
- Vor jedem Verbringen, Ein- oder Durchfuhr sollte genau abgeklärt werden, welche Voraussetzungen zu erfüllen sind, um ein Zurückweisen der Tiere oder Waren an der Grenzkontrollstelle zu verhindern.
- Ein-, Durch-, Ausfuhren und innergemeinschaftliche Verbringungen nach tierseuchenrechtlichen Vorschriften Genehmigung
- Achtung: Einfuhrgenehmigungen für Proben von Lebensmitteln oder Genehmigungen für die Ausfuhr werden von den Fachämtern Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt der Bezirke erteilt. Sie DL „Veterinärangelegenheiten“