Anzeige zur Aufnahme von Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen Entgegennahme
Inhalt
Anzeige zur Aufnahme von Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen Entgegennahme
Begriffe im Kontext
Gefährliche Biostoffe anzeigen (Synonym), Risiko Biostoffe anzeigen (Synonym), Arbeiten mit Biostoffen melden (Synonym)
Fachlich freigegeben am
17.10.2022
Fachlich freigegeben durch
BJV V Arbeitnehmerschutz
Als Arbeitgeber sind Sie dazu verpflichtet, folgende Tätigkeiten anzuzeigen:
- in Laboratorien, in der Versuchstierhaltung und in der Biotechnologie die erstmalige Aufnahme
- einer gezielten Tätigkeit mit Biostoffen der Risikogruppe 2
- einer Tätigkeit mit Biostoffen der Risikogruppe 3, soweit die Tätigkeiten keiner Erlaubnispflicht unterliegen
- jede Änderung der erlaubten oder angezeigten Tätigkeiten, wenn diese für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bedeutsam ist, zum Beispiel Tätigkeiten, die darauf abzielen, die Virulenz des Biostoffs zu erhöhen oder die Aufnahme von Tätigkeiten mit weiteren Biostoffen der Risikogruppe 3 oder 4
- die Aufnahme eines infizierten Patienten in eine Patientenstation der Schutzstufe 4,
- das Einstellen einer nach § 15 Biostoffverordnung (BioStoffV) erlaubnispflichtigen Tätigkeit.
- Aufgabenübertragung nach § 13 (2) ArbSchG
- Lageskizze, Grundriss der Räume
- Verzeichnis biologischer Arbeitsstoffe nach § 7 (2) BioStoffV
- Tätigkeitsbeschreibung
- Abweichungen von Schutzmaßnahmen
- Gegebenenfalls weitere erforderliche Unterlagen erfahren Sie von der zuständigen Stelle.
Gegebenenfalls müssen Sie eine Erlaubnis nach § 44 Infektionsschutzgesetz (IfSG) oder § 2 Tierseuchenerreger-Verordnung (TierSEV) beantragen oder die Erlaubnisfreiheit nach § 45 IfSG oder § 3 TierSEV begründen.
- Sie füllen das Anzeigeformular vollständig aus und senden es mit den erforderlichen Unterlagen an die zuständige Stelle.
- Die zuständige Stelle prüft Ihre Anzeige und die Unterlagen. Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
- Die zuständige Stelle prüft die Voraussetzungen.
- Wenn Sie die Voraussetzungen nicht erfüllen, werden Sie aufgefordert, die Mängel zu beheben.
- Sie erhalten keine Anzeigenbestätigung.
Sie erhalten keinen Bescheid und keine Anzeigebestätigung von der zuständigen Stelle. Wenn Sie die Anzeige fristgerecht eingereicht haben, haben Sie die Anzeigepflicht erfüllt.
Reichen Sie die Anzeige spätestens 30 Tage
- vor Aufnahme anzeigepflichtiger Tätigkeiten,
- vor Änderung der erlaubten oder angezeigten Tätigkeiten oder
- vor Einstellung einer erlaubnispflichtigen Tätigkeit ein.
Wenn Sie die Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstatten, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar. Wenn Sie dabei vorsätzlich handeln und das Leben oder Gesundheit Ihrer Beschäftigten gefährden, machen Sie sich strafbar.
Sie können die Anzeigepflicht auch erfüllen, indem Sie der zuständigen Stelle innerhalb der Frist die Kopie einer Anzeige, Genehmigung oder Erlaubnis nach einer anderen Rechtsvorschrift übermitteln, wenn diese gleichwertige Angaben beinhaltet.
Sie können die Anzeigepflicht auch erfüllen, indem Sie der zuständigen Stelle innerhalb der Frist die Kopie einer Anzeige, Genehmigung oder Erlaubnis nach einer anderen Rechtsvorschrift übermitteln, wenn diese gleichwertige Angaben beinhaltet.
- Erstmalige gezielte Tätigkeiten mit Biostoffen der Risikogruppe 2 oder Risikogruppe 3, die mit (**) gekennzeichnet sind
- Erstmalige nicht gezielte Tätigkeiten der Schutzstufe 2 mit Biostoffen der Risikogruppe 3 einschließlich solcher, die mit (**) gekennzeichnet sind, sofern die Tätigkeiten auf diese Biostoffe ausgerichtet sind und regelmäßig durchgeführt werden sollen
- Tätigkeiten mit Biostoffen der Risikogruppe 3, die nicht erlaubnispflichtig sind, müssen angezeigt werden
- Weiterhin anzeigepflichtig ist: jede Änderung der erlaubten oder angezeigten Tätigkeiten, wenn diese für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bedeutsam ist;
- die Aufnahme eines infizierten Patienten in eine Patientenstation der Schutzstufe 4;
- das Einstellen einer nach § 15 erlaubnispflichtigen Tätigkeit