Prostitutionstätigkeit Beratung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Verhütung (Synonym), Gesundheit (Synonym), Sucht (Synonym), Prostitution (Synonym), Sexarbeit (Synonym), Gesundheitliche Beratung (Synonym), Prostituiertenschutzgesetz (Synonym), HIV-Prävention (Synonym), Präventivmaßnahme (Synonym), Aufklärung (Synonym), Sozialarbeit (Synonym)
Fachlich freigegeben am
18.06.2024
Fachlich freigegeben durch
Sozialbehörde G GESAH
§ 10 Gesetz zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetz - ProstSchG):
www.gesetze-im-internet.de/prostschg/__10.html
www.gesetze-im-internet.de/prostschg/__10.html
Wenn Sie beabsichtigen, als Prostituierte oder Prostituierter zu arbeiten, können Sie sich beraten lassen. Wenn Sie bereits als Prostituierte oder Prostituierter arbeiten, müssen Sie sich regelmäßig beraten lassen
Beabsichtigen Sie, als Prostituierte oder Prostituierter zu arbeiten, können Sie sich gesundheitlich beraten lassen.
Um die Tätigkeit als Prostituierte oder Prostituierter auszuüben, müssen Sie sich anmelden. Wenn Sie eine Tätigkeit als Prostituierte oder Prostituierter anmelden möchten, sind sie verpflichtet, sich vorab beraten zu lassen.
Wenn Sie bereits als Prostituierte oder Prostituierter arbeiten, müssen Sie sich regelmäßig beraten lassen.
Bei der gesundheitlichen Beratung geht es vor allem um Themen wie
Um die Tätigkeit als Prostituierte oder Prostituierter auszuüben, müssen Sie sich anmelden. Wenn Sie eine Tätigkeit als Prostituierte oder Prostituierter anmelden möchten, sind sie verpflichtet, sich vorab beraten zu lassen.
Wenn Sie bereits als Prostituierte oder Prostituierter arbeiten, müssen Sie sich regelmäßig beraten lassen.
Bei der gesundheitlichen Beratung geht es vor allem um Themen wie
- Schutz vor Krankheiten,
- Schwangerschaft und Schwangerschaftsverhütung
- Risiken von Alkohol- und Drogenmissbrauch.
- Sie vereinbaren einen Termin mit der zuständigen Stelle.
- Sie lassen sich zu dem vereinbarten Termin beraten.
- Nach Abschluss der Beratung stellt die Behörde Ihnen eine Bescheinigung aus, welche die Durchführung der gesundheitlichen Beratung bestätigt.
- Wenn Sie sich als Prostituierte oder Prostituierter anmelden, müssen Sie die Bescheinigung vorlegen.
- Wenn Sie bereits als Prostituierte oder Prostituierter arbeiten, müssen Sie die Bescheinigung bei Ausübung Ihrer Tätigkeit dabeihaben.
Die Dauer der Beratung ist einzelfallabhängig. Die Bescheinigung wird Ihnen sofort im Anschluss an die Beratung ausgestellt.
Sofern Sie als Prostituierte oder Prostituierter arbeiten und
- noch nicht 21 Jahre alt sind, müssen Sie sich alle 6 Monate beraten lassen.
- bereits 21 Jahre alt oder älter sind, müssen Sie sich einmal pro Jahr beraten lassen.
- Wer beabsichtigt, als Prostituierte oder Prostituierter zu arbeiten, kann sich vorab gesundheitlich beraten lassen
- Arbeit als Prostituierte oder Prostituierter nur mit Anmeldung möglich, vorherige Beratung ist notwendig für Anmeldung
- Personen die als Prostituierte arbeiten, müssen sich regelmäßig beraten lassen
- Themen: Schutz vor Krankheiten, Schwangerschaft und Verhütung, Risiken von Alkohol- und Drogenmissbrauch
- Beratung ist vertraulich
- Wenn nötig, wird eine Dolmetschung/Sprachmittlung hinzugezogen.