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Prostitutionstätigkeit Beratung

Hamburg 99050122018000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050122018000

Leistungsbezeichnung

Prostitutionstätigkeit Beratung

Leistungsbezeichnung II

Gesundheitliche Beratung für in der Prostitution tätige Menschen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Verhütung (Synonym), Gesundheit (Synonym), Sucht (Synonym), Prostitution (Synonym), Sexarbeit (Synonym), Gesundheitliche Beratung (Synonym), Prostituiertenschutzgesetz (Synonym), HIV-Prävention (Synonym), Präventivmaßnahme (Synonym), Aufklärung (Synonym), Sozialarbeit (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

18.06.2024

Fachlich freigegeben durch

Sozialbehörde G GESAH

Handlungsgrundlage

§ 10 Gesetz zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetz - ProstSchG):
www.gesetze-im-internet.de/prostschg/__10.html

Teaser

Wenn Sie beabsichtigen, als Prostituierte oder Prostituierter zu arbeiten, können Sie sich beraten lassen. Wenn Sie bereits als Prostituierte oder Prostituierter arbeiten, müssen Sie sich regelmäßig beraten lassen

Volltext

Beabsichtigen Sie, als Prostituierte oder Prostituierter zu arbeiten, können Sie sich gesundheitlich beraten lassen.

Um die Tätigkeit als Prostituierte oder Prostituierter auszuüben, müssen Sie sich anmelden. Wenn Sie eine Tätigkeit als Prostituierte oder Prostituierter anmelden möchten, sind sie verpflichtet, sich vorab beraten zu lassen.

Wenn Sie bereits als Prostituierte oder Prostituierter arbeiten, müssen Sie sich regelmäßig beraten lassen.

Bei der gesundheitlichen Beratung geht es vor allem um Themen wie
  • Schutz vor Krankheiten,
  • Schwangerschaft und Schwangerschaftsverhütung
  • Risiken von Alkohol- und Drogenmissbrauch.
Das Gespräch ist vertraulich. Das heißt, es werden keine Informationen weitergegeben. Falls Sie nicht gut deutsch sprechen, kann eine Dolmetschung oder Sprachmittlung dabei sein oder angerufen werden, die für Sie übersetzt. Auch dann bleibt das Gespräch vertraulich.

Erforderliche Unterlagen

  • Gültiges Ausweisdokument (zum Beispiel Personalausweis oder Pass)

Voraussetzungen

  • Sie sind volljährig.

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

  • Sie vereinbaren einen Termin mit der zuständigen Stelle.
  • Sie lassen sich zu dem vereinbarten Termin beraten.
  • Nach Abschluss der Beratung stellt die Behörde Ihnen eine Bescheinigung aus, welche die Durchführung der gesundheitlichen Beratung bestätigt.
    • Wenn Sie sich als Prostituierte oder Prostituierter anmelden, müssen Sie die Bescheinigung vorlegen.
    • Wenn Sie bereits als Prostituierte oder Prostituierter arbeiten, müssen Sie die Bescheinigung bei Ausübung Ihrer Tätigkeit dabeihaben.

Bearbeitungsdauer

Die Dauer der Beratung ist einzelfallabhängig. Die Bescheinigung wird Ihnen sofort im Anschluss an die Beratung ausgestellt.

Frist

Sofern Sie als Prostituierte oder Prostituierter arbeiten und
  • noch nicht 21 Jahre alt sind, müssen Sie sich alle 6 Monate beraten lassen.
  • bereits 21 Jahre alt oder älter sind, müssen Sie sich einmal pro Jahr beraten lassen.

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.  

Rechtsbehelf

Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen

Kurztext

  • Wer beabsichtigt, als Prostituierte oder Prostituierter zu arbeiten, kann sich vorab gesundheitlich beraten lassen
  • Arbeit als Prostituierte oder Prostituierter nur mit Anmeldung möglich, vorherige Beratung ist notwendig für Anmeldung
  • Personen die als Prostituierte arbeiten, müssen sich regelmäßig beraten lassen
  • Themen: Schutz vor Krankheiten, Schwangerschaft und Verhütung, Risiken von Alkohol- und Drogenmissbrauch
  • Beratung ist vertraulich
  • Wenn nötig, wird eine Dolmetschung/Sprachmittlung hinzugezogen.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

Formulare

nicht vorhanden

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