Hinterbliebenenversorgung nach Strafrechtlichem Rehabilitierungsgesetz Gewährung
Inhalt
Hinterbliebenenversorgung nach Strafrechtlichem Rehabilitierungsgesetz Gewährung
Hinterbliebenenversorgung nach Strafrechtlichem Rehabilitierungsgesetz Gewährung
Begriffe im Kontext
Opfer rechtsstaatswidriger Strafverfolgungsmaßnahmen (Synonym), Elternrente (Synonym), Hinterbliebenengeld (Synonym), Waisenrente (Synonym), Witwenrente (Synonym)
Fachlich freigegeben am
01.09.2022
Fachlich freigegeben durch
SI 531-alt
§ 22 Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG)
http://www.gesetze-im-internet.de/strrehag/__22.html
http://www.gesetze-im-internet.de/strrehag/__22.html
Ist der Betroffene an den Folgen einer Schädigung gestorben, erhalten Sie als Hinterbliebene/-r auf Antrag Versorgung in entsprechender Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes.
Ist der Betroffene an den Folgen einer Schädigung gestorben, erhalten Sie als Hinterbliebene/-r auf Antrag Versorgung in entsprechender Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes.
Dies gilt nicht, soweit Sie bereits Versorgung auf Grund des Bundesversorgungsgesetzes oder auf Grund von Gesetzen, die eine entsprechende Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes vorsehen, erhalten.
Dies gilt nicht, soweit Sie bereits Versorgung auf Grund des Bundesversorgungsgesetzes oder auf Grund von Gesetzen, die eine entsprechende Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes vorsehen, erhalten.
- der Betroffene ist an den Folgen einer Schädigung gestorben
- Sie erhalten keine Versorgung auf Grund des Bundesversorgungsgesetzes oder auf Grund von Gesetzen, die eine entsprechende Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes vorsehen
Es muss zunächst ein Antrag gestellt werden, der dann geprüft wird. Das weitere Verfahren ist dann vom Einzelfall abhängig.
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der im Briefkopf bezeichneten Dienststelle erhoben werden.
Hinterbliebene erhalten auf Antrag Versorgung, wenn der Betroffene an den Folgen einer Schädigung gestorben ist.
Dies gilt nicht, soweit die Hinterbliebenen bereits
Dies gilt nicht, soweit die Hinterbliebenen bereits
- Versorgung auf Grund des Bundesversorgungsgesetzes oder
- auf Grund von Gesetzen, die eine entsprechende Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes vorsehen,
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg