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Hinterbliebenenversorgung nach Strafrechtlichem Rehabilitierungsgesetz Gewährung

Hamburg 99104004080000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99104004080000

Leistungsbezeichnung

Hinterbliebenenversorgung nach Strafrechtlichem Rehabilitierungsgesetz Gewährung

Leistungsbezeichnung II

Hinterbliebenenversorgung nach Strafrechtlichem Rehabilitierungsgesetz Gewährung

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Opfer rechtsstaatswidriger Strafverfolgungsmaßnahmen (Synonym), Elternrente (Synonym), Hinterbliebenengeld (Synonym), Waisenrente (Synonym), Witwenrente (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

01.09.2022

Fachlich freigegeben durch

SI 531-alt

Handlungsgrundlage

§ 22 Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG)
http://www.gesetze-im-internet.de/strrehag/__22.html

Teaser

Ist der Betroffene an den Folgen einer Schädigung gestorben, erhalten Sie als Hinterbliebene/-r auf Antrag Versorgung in entsprechender Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes.

Volltext

Ist der Betroffene an den Folgen einer Schädigung gestorben, erhalten Sie als Hinterbliebene/-r auf Antrag Versorgung in entsprechender Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes.

Dies gilt nicht, soweit Sie bereits Versorgung auf Grund des Bundesversorgungsgesetzes oder auf Grund von Gesetzen, die eine entsprechende Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes vorsehen, erhalten.

Erforderliche Unterlagen

  • ausgefüllter Antrag
  • Nachweise

Voraussetzungen

  • der Betroffene ist an den Folgen einer Schädigung gestorben
  • Sie erhalten keine Versorgung auf Grund des Bundesversorgungsgesetzes oder auf Grund von Gesetzen, die eine entsprechende Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes vorsehen

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

Es muss zunächst ein Antrag gestellt werden, der dann geprüft wird. Das weitere Verfahren ist dann vom Einzelfall abhängig.

Bearbeitungsdauer

vom Einzelfall abhängig

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

keine

Rechtsbehelf

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der im Briefkopf bezeichneten Dienststelle erhoben werden.

Kurztext

Hinterbliebene erhalten auf Antrag Versorgung, wenn der Betroffene an den Folgen einer Schädigung gestorben ist.

Dies gilt nicht, soweit die Hinterbliebenen bereits
  • Versorgung auf Grund des Bundesversorgungsgesetzes oder
  • auf Grund von Gesetzen, die eine entsprechende Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes vorsehen,
erhalten.

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

Formulare

nicht vorhanden

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