Beschädigtenversorgung nach Häftlingshilfegesetz Gewährung
Inhalt
Begriffe im Kontext
politischer Gewahrsam (Synonym), Beschädigtenrente (Synonym)
Fachlich freigegeben am
12.09.2022
Fachlich freigegeben durch
SI 531-alt
Haben Sie während des Gewahrsams eine gesundheitliche Schädigung erlitten, erhalten Sie Versorgung in analoger Anwendung der Bestimmungen des Bundesversorgungsgesetzes.
Leistungen erhalten Sie auch als Hinterbliebene, wenn der Gewahrsam zum Tod des Inhaftierten führte.
Leistungen erhalten Sie auch als Hinterbliebene, wenn der Gewahrsam zum Tod des Inhaftierten führte.
Die Beschädigtenversorgung nach dem Häftlingshilfegesetz ist für Personen deutscher Staatsangehörigkeit, die nach dem Zweiten Weltkrieg in der sowjetischen Besatzungszone (SBZ) oder im sowjetischen Sektor Berlins oder in den Staaten des Ostblocks aus politischen Gründen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in Gewahrsam genommen wurden.
Haben Sie während des Gewahrsams eine gesundheitliche Schädigung erlitten, erhalten Sie Versorgung in analoger Anwendung der Bestimmungen des Bundesversorgungsgesetzes.
Leistungen erhalten Sie auch als Hinterbliebene, wenn der Gewahrsam zum Tod des Inhaftierten führte.
Haben Sie während des Gewahrsams eine gesundheitliche Schädigung erlitten, erhalten Sie Versorgung in analoger Anwendung der Bestimmungen des Bundesversorgungsgesetzes.
Leistungen erhalten Sie auch als Hinterbliebene, wenn der Gewahrsam zum Tod des Inhaftierten führte.
Bei der Antragsstellung sind keine Fristen zu beachten. Eventuelle Leistungen werden erst ab dem Zeitpunkt der Antragstellung gewährt.
Gegen einen ablehnenden Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der im Briefkopf bezeichneten Stelle erhoben werden
Beschädigtenversorgung nach dem Häftlingshilfegesetz für Personen deutscher Staatsangehörigkeit, die
Erlitt eine Person während des Gewahrsams eine gesundheitliche Schädigung, erhält sie Versorgung in analoger Anwendung der Bestimmungen des Bundesversorgungsgesetzes.
Leistungen erhalten auch Hinterbliebene, wenn der Gewahrsam zum Tod des Inhaftierten führte.
- nach dem Zweiten Weltkrieg in der sowjetischen Besatzungszone (SBZ) oder
- im sowjetischen Sektor Berlins oder
- in den Staaten des Ostblocks
Erlitt eine Person während des Gewahrsams eine gesundheitliche Schädigung, erhält sie Versorgung in analoger Anwendung der Bestimmungen des Bundesversorgungsgesetzes.
Leistungen erhalten auch Hinterbliebene, wenn der Gewahrsam zum Tod des Inhaftierten führte.
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg