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Beschädigtenversorgung nach Häftlingshilfegesetz Gewährung

Hamburg 99056001080000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99056001080000

Leistungsbezeichnung

Beschädigtenversorgung nach Häftlingshilfegesetz Gewährung

Leistungsbezeichnung II

Hilfen für Menschen, die durch eine Unrechtshaft zu Schaden gekommen sind

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

politischer Gewahrsam (Synonym), Beschädigtenrente (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

12.09.2022

Fachlich freigegeben durch

SI 531-alt

Handlungsgrundlage

§ 4 Häftlingshilfegesetz (HHG):
http://www.gesetze-im-internet.de/hhg/__4.html
 

Teaser

Haben Sie während des Gewahrsams eine gesundheitliche Schädigung erlitten, erhalten Sie Versorgung in analoger Anwendung der Bestimmungen des Bundesversorgungsgesetzes.

Leistungen erhalten Sie auch als Hinterbliebene, wenn der Gewahrsam zum Tod des Inhaftierten führte.

Volltext

Die Beschädigtenversorgung nach dem Häftlingshilfegesetz ist für Personen deutscher Staatsangehörigkeit, die nach dem Zweiten Weltkrieg in der sowjetischen Besatzungszone (SBZ) oder im sowjetischen Sektor Berlins oder in den Staaten des Ostblocks aus politischen Gründen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in Gewahrsam genommen wurden.

Haben Sie während des Gewahrsams eine gesundheitliche Schädigung erlitten, erhalten Sie Versorgung in analoger Anwendung der Bestimmungen des Bundesversorgungsgesetzes.

Leistungen erhalten Sie auch als Hinterbliebene, wenn der Gewahrsam zum Tod des Inhaftierten führte.

Erforderliche Unterlagen

  • Rehabilitierungsbescheinigung

Voraussetzungen

Gesundheitliche Schädigung während der Haft.

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

Selten unter 12 Monaten

Frist

Bei der Antragsstellung sind keine Fristen zu beachten. Eventuelle Leistungen werden erst ab dem Zeitpunkt der Antragstellung gewährt.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Ein möglicher Anspruch auf Versorgung wird durch das Bundesversorgungsgesetz geregelt.

Rechtsbehelf

Gegen einen ablehnenden Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der im Briefkopf bezeichneten Stelle erhoben werden

Kurztext

Beschädigtenversorgung nach dem Häftlingshilfegesetz für Personen deutscher Staatsangehörigkeit, die
  • nach dem Zweiten Weltkrieg in der sowjetischen Besatzungszone (SBZ) oder
  • im sowjetischen Sektor Berlins oder
  • in den Staaten des Ostblocks
aus politischen Gründen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in Gewahrsam genommen wurden.
Erlitt eine Person während des Gewahrsams eine gesundheitliche Schädigung, erhält sie Versorgung in analoger Anwendung der Bestimmungen des Bundesversorgungsgesetzes.

Leistungen erhalten auch Hinterbliebene, wenn der Gewahrsam zum Tod des Inhaftierten führte.

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

Formulare

nicht vorhanden

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