Beratungsstellen zur Schwangerschaftskonfliktberatung Anerkennung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Gesundheitsamt (Synonym), Beratungsstelle (Synonym), Schwangerschaftskonfliktberatung (Synonym), Anerkennung (Synonym), anerkennen lassen (Synonym), Beratungsleistung (Synonym), Schwangerenberatung (Synonym), Ärztinnen und Ärzte (Synonym), Beraterinnen und Berater (Synonym), Mutter-Kind-Stiftung (Synonym), Mutter-Kind (Synonym), Öffentliche und freie Träger (Synonym), Schwangerschaft (Synonym), Schwangerschaftsberatung (Synonym), Staatliche Anerkennung von Beratungsstellen zur Schwangerschaftskonfliktberatung (Synonym), Staatliche Förderung (Synonym)
Fachlich freigegeben am
04.07.2022
Fachlich freigegeben durch
Antrag Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle
§ 9 Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG)
https://www.gesetze-im-internet.de/beratungsg/__9.html
§8 Schwangerschaftskonfliktgesetzt (SchKG)
https://www.gesetze-im-internet.de/beratungsg/BJNR113980992.html#BJNR113980992BJNG000200307
https://www.gesetze-im-internet.de/beratungsg/__9.html
§8 Schwangerschaftskonfliktgesetzt (SchKG)
https://www.gesetze-im-internet.de/beratungsg/BJNR113980992.html#BJNR113980992BJNG000200307
Wenn Sie eine Beratungsstelle zur Schwangerschaftskonfliktberatung einrichten möchten, müssen Sie dies beim Amt für Gesundheit der Sozialbehörde beantragen.
Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen beraten jede Frau und jeden Mann in Fragen der Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung sowie in allen Fragen rund um die Schwangerschaft.
Wenn Sie eine Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle einrichten möchten, müssen Sie einen Antrag stellen und bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Wenn Sie eine Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle einrichten möchten, müssen Sie einen Antrag stellen und bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
- Antrag
- Nachweise zur erforderlichen Qualifikation des Beratungspersonals der Beratungsstelle
Für die Anerkennung als Beratungsstelle zur Schwangerschaftskonfliktberatung müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie müssen versichern, dass für eine fachgerechte Beratung ausreichend qualifiziertes Personal vorhanden ist.
- Sie müssen sicherstellen, dass kurzfristig zur Durchführung der Beratung weitere Fachkräfte hinzugezogen werden können
- Sie müssen mit allen Stellen zusammenarbeiten, die öffentliche und private Hilfen für Mutter und Kind gewähren
- Sie dürfen mit keiner Stelle, in der Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden, organisatorisch oder wirtschaftlich verbunden sein.
Um sich als Beratungsstelle für die Schwangerschaftskonfliktberatung anerkennen zu lassen, müssen Sie einen Antrag stellen.
Dazu können Sie telefonisch Kontakt zu einer Mitarbeiterin/einem Mitarbeiter bei der für Sie zuständigen Stelle aufnehmen. Dort erhalten Sie alle Informationen über die notwendigen Antragsunterlagen und die gesetzlichen Bestimmungen sowie die entsprechenden Formulare für Ihre Antragstellung.
Der Antrag muss rechtsverbindlich von der Person unterschrieben werden, die für die Beratungsstelle haftbar gemacht werden kann. Den vollständigen Antrag mit den Anlagen reichen Sie beim Referat Bioethik und Recht des Amtes für Gesundheit ein.
Nach Abschluss der Prüfung durch die für Sie zuständigen Antragstelle erhalten Sie einen Anerkennungsbescheid. Der Bescheid enthält eine Belehrung mit Informationen, was Sie unternehmen können, falls Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sind.
Dazu können Sie telefonisch Kontakt zu einer Mitarbeiterin/einem Mitarbeiter bei der für Sie zuständigen Stelle aufnehmen. Dort erhalten Sie alle Informationen über die notwendigen Antragsunterlagen und die gesetzlichen Bestimmungen sowie die entsprechenden Formulare für Ihre Antragstellung.
Der Antrag muss rechtsverbindlich von der Person unterschrieben werden, die für die Beratungsstelle haftbar gemacht werden kann. Den vollständigen Antrag mit den Anlagen reichen Sie beim Referat Bioethik und Recht des Amtes für Gesundheit ein.
Nach Abschluss der Prüfung durch die für Sie zuständigen Antragstelle erhalten Sie einen Anerkennungsbescheid. Der Bescheid enthält eine Belehrung mit Informationen, was Sie unternehmen können, falls Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sind.
Gegen einen ablehnenden Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der im Briefkopf bezeichneten Stelle erheben.
- Staatliche Anerkennung einer Beratungsstelle nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG)
- Staatliche Anerkennung als Beratungsstelle ist zwingend erforderlich, um Schwangerschaftskonfliktberatung durchführen zu können
- Die Einrichtung einer Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle kann von freien Trägern und von Kommunen beantragt werden
- Auch Ärztinnen und Ärzte können sich als Beratungsstelle anerkennen lassen
- Für die Anerkennung müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, die bei Beantragung nachzuweisen sind
- Öffentliche Förderung bei einer anerkannten Beratungsstelle wird unter bestimmten Voraussetzungen gewährt
- Qualifiziertes Personal für die Beratungsstelle muss vorhanden sein und kann selbst ausgewählt werden
- Das Personal muss bestimmten Qualifikationsanforderungen entsprechen