Behinderung Feststellung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Schwerbehindertenausweis (Synonym), Behinderung (Synonym), Schwerbehinderung Blind (Synonym), Blindheit (Synonym), gehbehindert (Synonym), Gehbehinderung (Synonym), Gehörlos (Synonym), Grad der Behinderung (Synonym), Gehörlosigkeit (Synonym), Merkzeichen (Synonym), Nachteilsausgleich (Synonym), Rundfunkgebührenermäßigung (Synonym), Schwerbehindertenantragsstellung (Synonym), Verschlechterungsantrag (Synonym), Blind (Synonym), "Schwer-in-Ordnung-Ausweis" (Synonym), Neufeststellung (Synonym), Neufeststellungsantrag (Synonym), Verschlechterung (Synonym), Verschlimmerung (Synonym), Erstantrag (Synonym)
Fachlich freigegeben am
13.11.2023
Fachlich freigegeben durch
SI 55 - Schwerbehindertenfeststellungen
§ 2 Sozialgesetzbuch (SGB) IX
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__2.html
§ 152 Sozialgesetzbuch (SGB) IX
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__152.html
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__2.html
§ 152 Sozialgesetzbuch (SGB) IX
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__152.html
Wenn Sie von einer Behinderung betroffen sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Feststellung Ihrer Behinderung beantragen. Dabei wird auch der Grad der Behinderung festgelegt.
Sind Sie von einer Behinderung betroffen und seit mehr als 6 Monaten gesundheitlich beeinträchtigt? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungendie Feststellung einer Behinderung beantragen.
Als Ergebnis der Prüfung wird bei Ihnen gegebenenfalls ein Grad der Behinderung festgestellt. Sollte die Prüfung der benötigten Unterlagen einen Grad der Behinderung von 50 oder mehr ergeben, so kann Ihnen ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt werden.
Im Zuge der Prüfung können bei Ihnen neben dem Grad der Behinderung eventuell besondere gesundheitliche Einschränkungen festgestellt werden. Die dazugehörigen Merkzeichen werden gegebenenfalls in den Schwerbehindertenausweis eingetragen.
Folgende Merkzeichen können durch die zuständige Behörde anerkannt werden und berechtigen Sie zu weiteren Nachteilsausgleichen:
G – erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr
aG – außergewöhnliche Gehbehinderung
H – Hilflosigkeit
B – Berechtigung für eine ständige Begleitung bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel
RF – Rundfunkgebührenermäßigung und/oder Gebührenermäßigung beim Telefonanschluss
GL – Gehörlosigkeit
BL – Blindheit
TBL - Taubblindheit
Als Ergebnis der Prüfung wird bei Ihnen gegebenenfalls ein Grad der Behinderung festgestellt. Sollte die Prüfung der benötigten Unterlagen einen Grad der Behinderung von 50 oder mehr ergeben, so kann Ihnen ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt werden.
Im Zuge der Prüfung können bei Ihnen neben dem Grad der Behinderung eventuell besondere gesundheitliche Einschränkungen festgestellt werden. Die dazugehörigen Merkzeichen werden gegebenenfalls in den Schwerbehindertenausweis eingetragen.
Folgende Merkzeichen können durch die zuständige Behörde anerkannt werden und berechtigen Sie zu weiteren Nachteilsausgleichen:
G – erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr
aG – außergewöhnliche Gehbehinderung
H – Hilflosigkeit
B – Berechtigung für eine ständige Begleitung bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel
RF – Rundfunkgebührenermäßigung und/oder Gebührenermäßigung beim Telefonanschluss
GL – Gehörlosigkeit
BL – Blindheit
TBL - Taubblindheit
- formloser Antrag auf Feststellung einer Behinderung
- Antragsformular der zuständigen Stelle
- wenn vorhanden:
- anderweitige Feststellungsnachweise über den Grad der Behinderung (beispielsweise Rentenbescheid oder entsprechende Verwaltungs- oder Gerichtsentscheidung)
- relevante medizinische Unterlagen, zum Beispiel Gutachten
- bei Vertretung: Vollmacht oder Ausweis der betreuenden Person
- für Antragstellende ohne Staatsbürgerschaft eines EUMitgliedstaats: Nachweis über rechtmäßigen Aufenthalt
Sie sind in Ihrer Gesundheit länger als sechs Monate so beeinträchtigt, dass Ihnen dadurch die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erschwert oder sie verhindert wird.
Ihre gesundheitlichen Beeinträchtigungen müssen durch ärztliche Unterlagen belegt werden.
Ihre gesundheitlichen Beeinträchtigungen müssen durch ärztliche Unterlagen belegt werden.
Sie können die Feststellung der Behinderung schriftlich beantragen:
- Stellen Sie den Antrag an die zuständige Stelle.
- Nach der Antragstellung werden die von Ihnen eingereichten Unterlagen geprüft. Wenn notwendig fordert die zuständige Stelle weitere Unterlagen selbständig an, um den medizinischen Sachverhalt zu klären.
- Nach Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie von der zuständigen Stelle einen Bescheid, mit dem für Sie gegebenenfalls ein Grad der Behinderung sowie etwaige Merkzeichen festgestellt wird.
Die Bearbeitungsdauer ist individuell und hängt u.a. maßgeblich von der Vollständigkeit der Angaben und der anzufordernden medizinischen Unterlagen ab.
Obwohl ein formloser Antrag möglich ist, wird von Ihnen im Nachgang das ausgefüllte Antragsformular benötigt.
Gegen den Bescheid des Versorgungsamtes kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden.
- Feststellung einer Behinderung beantragen
- von einer Behinderung Betroffene können eine Feststellung der Behinderung beantragen
- bei der Feststellung der Behinderung wird der Grad der Behinderung festgelegt
- eventuell werden auch Merkzeichen für besondere gesundheitliche Einschränkungen vergeben:
- G – erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr
- aG – außergewöhnliche Gehbehinderung
- H – Hilflosigkeit
- B – Berechtigung für eine ständige Begleitung bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel
- RF – Rundfunkgebührenermäßigung und/oder Gebührenermäßigung beim Telefonanschluss
- GL – Gehörlosigkeit
- BL – Blindheit
- TBL – Taubblindheit
- Voraussetzungen
- länger als 6 Monate lange gesundheitliche Beeinträchtigung, die die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erschwert oder verhindert
- Beeinträchtigungen sind durch ärztliche Unterlagen belegt
- erforderliche Unterlagen
- wenn vorhanden, Nachweise über den Grad der Behinderung
- wenn vorhanden, medizinische Gutachten
- gegebenenfalls Vertretungs- oder Betreuungsvollmacht
- gegebenenfalls Aufenthaltstitel
- nach Prüfung der Unterlagen erfolgt gegebenenfalls die Bescheidung des Grads der Behinderung und etwaigen Merkzeichen oder die Ablehnung der Feststellung einer Behinderung
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg