Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Behinderung Feststellung

Hamburg 99015004037000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99015004037000

Leistungsbezeichnung

Behinderung Feststellung

Leistungsbezeichnung II

Feststellung einer Behinderung beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Schwerbehindertenausweis (Synonym), Behinderung (Synonym), Schwerbehinderung Blind (Synonym), Blindheit (Synonym), gehbehindert (Synonym), Gehbehinderung (Synonym), Gehörlos (Synonym), Grad der Behinderung (Synonym), Gehörlosigkeit (Synonym), Merkzeichen (Synonym), Nachteilsausgleich (Synonym), Rundfunkgebührenermäßigung (Synonym), Schwerbehindertenantragsstellung (Synonym), Verschlechterungsantrag (Synonym), Blind (Synonym), "Schwer-in-Ordnung-Ausweis" (Synonym), Neufeststellung (Synonym), Neufeststellungsantrag (Synonym), Verschlechterung (Synonym), Verschlimmerung (Synonym), Erstantrag (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

13.11.2023

Fachlich freigegeben durch

SI 55 - Schwerbehindertenfeststellungen

Handlungsgrundlage

Teaser

Wenn Sie von einer Behinderung betroffen sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Feststellung Ihrer Behinderung beantragen. Dabei wird auch der Grad der Behinderung festgelegt.

Volltext

Sind Sie von einer Behinderung betroffen und seit mehr als 6 Monaten gesundheitlich beeinträchtigt? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungendie Feststellung einer Behinderung beantragen.

Als Ergebnis der Prüfung wird bei Ihnen gegebenenfalls ein Grad der Behinderung festgestellt. Sollte die Prüfung der benötigten Unterlagen einen Grad der Behinderung von 50 oder mehr ergeben, so kann Ihnen ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt werden.

Im Zuge der Prüfung können bei Ihnen neben dem Grad der Behinderung eventuell besondere gesundheitliche Einschränkungen festgestellt werden. Die dazugehörigen Merkzeichen werden gegebenenfalls in den Schwerbehindertenausweis eingetragen.

Folgende Merkzeichen können durch die zuständige Behörde anerkannt werden und berechtigen Sie zu weiteren Nachteilsausgleichen:

G – erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr

aG – außergewöhnliche Gehbehinderung

 H – Hilflosigkeit

 B – Berechtigung für eine ständige Begleitung bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel

 RF – Rundfunkgebührenermäßigung und/oder Gebührenermäßigung beim Telefonanschluss

 GL – Gehörlosigkeit

 BL – Blindheit

 TBL - Taubblindheit
 

Erforderliche Unterlagen

  • formloser Antrag auf Feststellung einer Behinderung
  • Antragsformular der zuständigen Stelle
  • wenn vorhanden:
    • anderweitige Feststellungsnachweise über den Grad der Behinderung (beispielsweise Rentenbescheid oder entsprechende Verwaltungs- oder Gerichtsentscheidung) 
    • relevante medizinische Unterlagen, zum Beispiel Gutachten
  • bei Vertretung: Vollmacht oder Ausweis der betreuenden Person
  • für Antragstellende ohne Staatsbürgerschaft eines EUMitgliedstaats: Nachweis über rechtmäßigen Aufenthalt

Voraussetzungen

Sie sind in Ihrer Gesundheit länger als sechs Monate so beeinträchtigt, dass Ihnen dadurch die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erschwert oder sie verhindert wird.
Ihre gesundheitlichen Beeinträchtigungen müssen durch ärztliche Unterlagen belegt werden.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Sie können die Feststellung der Behinderung schriftlich beantragen:
  • Stellen Sie den Antrag an die zuständige Stelle.
  • Nach der Antragstellung werden die von Ihnen eingereichten Unterlagen geprüft. Wenn notwendig fordert die zuständige Stelle weitere Unterlagen selbständig an, um den medizinischen Sachverhalt zu klären.
  • Nach Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie von der zuständigen Stelle einen Bescheid, mit dem für Sie gegebenenfalls ein Grad der Behinderung sowie etwaige Merkzeichen festgestellt wird.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist individuell und hängt u.a. maßgeblich von der Vollständigkeit der Angaben und der anzufordernden medizinischen Unterlagen ab.

Frist

Es gibt keine Frist.

Hinweise

Obwohl ein formloser Antrag möglich ist, wird von Ihnen im Nachgang das ausgefüllte Antragsformular benötigt.

Rechtsbehelf

Gegen den Bescheid des Versorgungsamtes kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden.

Kurztext

  • Feststellung einer Behinderung beantragen
  • von einer Behinderung Betroffene können eine Feststellung der Behinderung beantragen
  • bei der Feststellung der Behinderung wird der Grad der Behinderung festgelegt
  • eventuell werden auch Merkzeichen für besondere gesundheitliche Einschränkungen vergeben:
  • G – erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr
  • aG – außergewöhnliche Gehbehinderung
  • H – Hilflosigkeit
  • B – Berechtigung für eine ständige Begleitung bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel
  • RF – Rundfunkgebührenermäßigung und/oder Gebührenermäßigung beim Telefonanschluss
  • GL – Gehörlosigkeit
  • BL – Blindheit
  • TBL – Taubblindheit
  • Voraussetzungen
  • länger als 6 Monate lange gesundheitliche Beeinträchtigung, die die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erschwert oder verhindert
  • Beeinträchtigungen sind durch ärztliche Unterlagen belegt
  • erforderliche Unterlagen
    • wenn vorhanden, Nachweise über den Grad der Behinderung
    • wenn vorhanden, medizinische Gutachten
    •  gegebenenfalls Vertretungs- oder Betreuungsvollmacht
    • gegebenenfalls Aufenthaltstitel
  • nach Prüfung der Unterlagen erfolgt gegebenenfalls die Bescheidung des Grads der Behinderung und etwaigen Merkzeichen oder die Ablehnung der Feststellung einer Behinderung

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal