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Schutzimpfungen Finanzierung

Hamburg 99134028174000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99134028174000

Leistungsbezeichnung

Schutzimpfungen Finanzierung

Leistungsbezeichnung II

Schutzimpfungen Kostenübernahme

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Tollwut (Synonym), Kinderlähmung (Synonym), Lungenentzündung (Synonym), FSME-Impfungen (Synonym), Schutzimpfungen (Synonym), Hepatitis A (Synonym), Hepatitis B (Synonym), Masern (Synonym), Tuberkulose (Synonym), Diphterie (Synonym), Finanzierung (Synonym), Gebärmutterhalskrebs (Synonym), Gelbfieber (Synonym), Grippe (Synonym), Haemophilus Influenzae Typ B (Synonym), Japanische Enzephalitis (Synonym), Keuchhusten (Synonym), Meningitis (Synonym), Meningokokken Typ B (Synonym), Mumps (Synonym), Pocken (Synonym), Röteln (Synonym), Schwerer Durchfall (Synonym), Tetanus (Synonym), Typhus (Synonym), Windpocken (Synonym), FSME (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

02.08.2022

Fachlich freigegeben durch

Sozialbehörde G Öffentlicher Gesundheitsdienst

Handlungsgrundlage

§ 20d Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V)
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__20d.html

Teaser

Die gesetzlichen Krankenkassen tragen die Kosten für die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Schutzimpfungen.     

Volltext

Damit Sie oder Ihr Kind vor Infektionskrankheiten geschützt sind, bieten die gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen der Leistungen Schutzimpfungen an. Bei der Übernahme der Impfkosten richten sich die Krankenkassen nach den Empfehlungen der ständigen Impfkommission (STIKO).    

Die Schutzimpfungen können Sie über den Hausarzt/in oder Kinderärzte/innen vornehmen lassen.    
Für Reiseschutzimpfungen tragen Sie die Kosten gegebenenfalls selbst.  

Weitere Impfangebote bestehen in den Impfsprechstunden der Gesundheitsämter und im Impfzentrum Hamburg.

Erforderliche Unterlagen

  • Krankenversicherungskarte
  • Impfausweis

Voraussetzungen

  • abgeschlossene Krankenversicherung

Kosten

Es fallen gegebenenfalls Gebühren an. Bitte wenden Sie sich bei Fragen hierzu an Ihre Krankenkasse.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

Hinweise

Die gesetzlichen Krankenkassen tragen die Kosten für die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Schutzimpfungen.     

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für Schutzimpfungen. Bei der Übernahme der Impfkosten halten sich die Krankenkassen an die Schutzimpfungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses, die auf den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) basiert.

Schutzimpfungen können beim Hausarzt oder Kinderarzt vorgenommen werden.   

Kosten von Reiseschutzimpfungen müssen ggfs. selbst getragen werden.
 

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

Formulare

nicht vorhanden

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