Schutzimpfungen Finanzierung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Tollwut (Synonym), Kinderlähmung (Synonym), Lungenentzündung (Synonym), FSME-Impfungen (Synonym), Schutzimpfungen (Synonym), Hepatitis A (Synonym), Hepatitis B (Synonym), Masern (Synonym), Tuberkulose (Synonym), Diphterie (Synonym), Finanzierung (Synonym), Gebärmutterhalskrebs (Synonym), Gelbfieber (Synonym), Grippe (Synonym), Haemophilus Influenzae Typ B (Synonym), Japanische Enzephalitis (Synonym), Keuchhusten (Synonym), Meningitis (Synonym), Meningokokken Typ B (Synonym), Mumps (Synonym), Pocken (Synonym), Röteln (Synonym), Schwerer Durchfall (Synonym), Tetanus (Synonym), Typhus (Synonym), Windpocken (Synonym), FSME (Synonym)
Fachlich freigegeben am
02.08.2022
Fachlich freigegeben durch
Sozialbehörde G Öffentlicher Gesundheitsdienst
§ 20d Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V)
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__20d.html
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__20d.html
Die gesetzlichen Krankenkassen tragen die Kosten für die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Schutzimpfungen.
Damit Sie oder Ihr Kind vor Infektionskrankheiten geschützt sind, bieten die gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen der Leistungen Schutzimpfungen an. Bei der Übernahme der Impfkosten richten sich die Krankenkassen nach den Empfehlungen der ständigen Impfkommission (STIKO).
Die Schutzimpfungen können Sie über den Hausarzt/in oder Kinderärzte/innen vornehmen lassen.
Für Reiseschutzimpfungen tragen Sie die Kosten gegebenenfalls selbst.
Weitere Impfangebote bestehen in den Impfsprechstunden der Gesundheitsämter und im Impfzentrum Hamburg.
Die Schutzimpfungen können Sie über den Hausarzt/in oder Kinderärzte/innen vornehmen lassen.
Für Reiseschutzimpfungen tragen Sie die Kosten gegebenenfalls selbst.
Weitere Impfangebote bestehen in den Impfsprechstunden der Gesundheitsämter und im Impfzentrum Hamburg.
Es fallen gegebenenfalls Gebühren an. Bitte wenden Sie sich bei Fragen hierzu an Ihre Krankenkasse.
Die gesetzlichen Krankenkassen tragen die Kosten für die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Schutzimpfungen.
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für Schutzimpfungen. Bei der Übernahme der Impfkosten halten sich die Krankenkassen an die Schutzimpfungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses, die auf den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) basiert.
Schutzimpfungen können beim Hausarzt oder Kinderarzt vorgenommen werden.
Kosten von Reiseschutzimpfungen müssen ggfs. selbst getragen werden.
Schutzimpfungen können beim Hausarzt oder Kinderarzt vorgenommen werden.
Kosten von Reiseschutzimpfungen müssen ggfs. selbst getragen werden.