Registrierung eines Strahlenpasses Überprüfung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Arbeitsschutz (Synonym), Strahlenpass (Synonym), Tätigkeit fremde Einrichtung (Synonym), Tätigkeit fremde Betriebsstätten (Synonym), Tätigkeit fremde Röntgeneinrichtungen (Synonym), Tätigkeit fremde Störstrahler (Synonym), Arbeitnehmerschutz (Synonym)
Fachlich freigegeben am
15.09.2022
Fachlich freigegeben durch
BJV V Arbeitnehmerschutz
Wenn Sie in einer fremden Einrichtung im Zusammenhang mit dem Betrieb fremder Röntgeneinrichtungen oder Störstrahler tätig werden, benötigen Sie einen Strahlenpass.
Sie können einen Strahlenpass bei der zuständigen Behörde registrieren oder erneuern lassen.
Der Strahlenpass ist 6 Jahre gültig und Eigentum des Strahlenpassinhabers.
Die Registrierung eines Strahlenpasses erfolgt bei der Behörde, bei der das Unternehmen seinen Betriebssitz hat.
Sie können einen Strahlenpass bei der zuständigen Behörde registrieren oder erneuern lassen.
Der Strahlenpass ist 6 Jahre gültig und Eigentum des Strahlenpassinhabers.
Die Registrierung eines Strahlenpasses erfolgt bei der Behörde, bei der das Unternehmen seinen Betriebssitz hat.
- Strahlenpass (mit allen erforderlichen Angaben und Unterschriften)
- Anschreiben
- SSR-Zertifikat (Kopie) (Zertifikat mit Strahlenschutzregisternummer, ausgestellt durch das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS))
Der Strahlenpass muss dem Muster eines Strahlenpasses nach Allgemeinen Verwaltungsvorschriften entsprechen und alle erforderlichen Angaben enthalten.
Die Registrierung eines Strahlenpasses ist gebührenpflichtig. Die Gebühren werden nach Zeitaufwand gemäß § 2 der Hamburger Gebührenordnung berechnet.
- Füllen Sie den Strahlenpass vollständig aus.
- Der Strahlenpassinhaber und die strahlenschutzverantwortliche Person beziehungsweise die für das Führen von Strahlenpässen verantwortliche Person unterschreiben den Strahlenpass eigenhändig.
- Reichen Sie den Strahlenpass mit einem formlosen Anschreiben sowie den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihre Unterlagen und Ihr Anliegen. Gegebenenfalls fordert die zuständige Stelle weitere Unterlagen von Ihnen an.
- Die zuständige Stelle registriert und siegelt den Strahlenpass.
- Sie erhalten den Strahlenpass.
- Den Gebührenbescheid erhalten Sie mit gesonderter Post.
Wenn die Strahlendosis in einer fremden Einrichtung, fremden Betriebsstätte, bei einer Tätigkeit im Zusammenhang mit einer fremden Röntgeneinrichtung oder einem fremden Störstrahler im Kalenderjahr über ein Millisievert überschritten wird, ist eine Tätigkeit in diesen Arbeitsbereichen nur mit Strahlenpass erlaubt.
Der Strahlenschutzverantwortliche beziehungsweise die zur Führung eines Strahlenpasses verantwortliche Person sorgen dafür, dass nur Personen in diesen Bereichen tätig werden, die einen vollständig geführten und registrierten Strahlenpass besitzen.
Der Strahlenschutzverantwortliche beziehungsweise die zur Führung eines Strahlenpasses verantwortliche Person sorgen dafür, dass nur Personen in diesen Bereichen tätig werden, die einen vollständig geführten und registrierten Strahlenpass besitzen.
- Beantragung eines Strahlenpasses und Erneuerung eines Strahlenpasses
- Registrierung eines Strahlenpasses Überprüfung