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Registrierung eines Strahlenpasses Überprüfung

Hamburg 99009038074000 Typ 2a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99009038074000

Leistungsbezeichnung

Registrierung eines Strahlenpasses Überprüfung

Leistungsbezeichnung II

Beantragung eines Strahlenpasses und Erneuerung eines Strahlenpasses

Leistungstypisierung

Typ 2a

Begriffe im Kontext

Arbeitsschutz (Synonym), Strahlenpass (Synonym), Tätigkeit fremde Einrichtung (Synonym), Tätigkeit fremde Betriebsstätten (Synonym), Tätigkeit fremde Röntgeneinrichtungen (Synonym), Tätigkeit fremde Störstrahler (Synonym), Arbeitnehmerschutz (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

15.09.2022

Fachlich freigegeben durch

BJV V Arbeitnehmerschutz

Teaser

Sie können die Registrierung oder Erneuerung eines Strahlenpasses beantragen.

Volltext

Wenn Sie in einer fremden Einrichtung im Zusammenhang mit dem Betrieb fremder Röntgeneinrichtungen oder Störstrahler tätig werden, benötigen Sie einen Strahlenpass.
Sie können einen Strahlenpass bei der zuständigen Behörde registrieren oder erneuern lassen.
Der Strahlenpass ist 6 Jahre gültig und Eigentum des Strahlenpassinhabers.
Die Registrierung eines Strahlenpasses erfolgt bei der Behörde, bei der das Unternehmen seinen Betriebssitz hat.

Erforderliche Unterlagen

  • Strahlenpass (mit allen erforderlichen Angaben und Unterschriften)
  • Anschreiben
  • SSR-Zertifikat (Kopie) (Zertifikat mit Strahlenschutzregisternummer, ausgestellt durch das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS))

Voraussetzungen

Der Strahlenpass muss dem Muster eines Strahlenpasses nach Allgemeinen Verwaltungsvorschriften entsprechen und alle erforderlichen Angaben enthalten.

Kosten

Die Registrierung eines Strahlenpasses ist gebührenpflichtig. Die Gebühren werden nach Zeitaufwand gemäß § 2 der Hamburger Gebührenordnung berechnet.

Verfahrensablauf

  • Füllen Sie den Strahlenpass vollständig aus.
  • Der Strahlenpassinhaber und die strahlenschutzverantwortliche Person beziehungsweise die für das Führen von Strahlenpässen verantwortliche Person unterschreiben den Strahlenpass eigenhändig.
  • Reichen Sie den Strahlenpass mit einem formlosen Anschreiben sowie den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihre Unterlagen und Ihr Anliegen. Gegebenenfalls fordert die zuständige Stelle weitere Unterlagen von Ihnen an.
  • Die zuständige Stelle registriert und siegelt den Strahlenpass.
  • Sie erhalten den Strahlenpass.
  • Den Gebührenbescheid erhalten Sie mit gesonderter Post.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert in der Regel 1 bis 2 Wochen.

Frist

Keine

Hinweise

Wenn die Strahlendosis in einer fremden Einrichtung, fremden Betriebsstätte, bei einer Tätigkeit im Zusammenhang mit einer fremden Röntgeneinrichtung oder einem fremden Störstrahler im Kalenderjahr über ein Millisievert überschritten wird, ist eine Tätigkeit in diesen Arbeitsbereichen nur mit Strahlenpass erlaubt.
Der Strahlenschutzverantwortliche beziehungsweise die zur Führung eines Strahlenpasses verantwortliche Person sorgen dafür, dass nur Personen in diesen Bereichen tätig werden, die einen vollständig geführten und registrierten Strahlenpass besitzen.

Rechtsbehelf

Keine

Kurztext

  • Beantragung eines Strahlenpasses und Erneuerung eines Strahlenpasses
  • Registrierung eines Strahlenpasses Überprüfung

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

Formulare

nicht vorhanden

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