Stiftungsverzeichnis Bescheinigung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Vertretungsbescheinigung (Synonym), Legitimationsbescheinigung (Synonym)
Fachlich freigegeben am
08.09.2022
Fachlich freigegeben durch
Stiftungsaufsicht
Wenn Sie eine Vertretungsbescheinigung für den Vorstand ihrer Stiftung benötigen, können Sie diese bei der zuständigen Stiftungsaufsichtsbehörde beantragen.
Als zuständiges Stiftungsorgan können Sie sich eine gebührenpflichtige Bescheinigung über die Vertretungsbefugnis ausstellen lassen.
- Antrag auf Ausstellung der Bescheinigung
- Nachweis über die Besetzung des vertretungsberechtigten Stiftungsorgans, falls die Unterlagen der zuständigen Behörde noch nicht vorliegen.
Wenn Sie nach Maßgabe der Stiftungssatzung und der von der Stiftung mitgeteilten Angaben zur Vertretung der Stiftung berechtigt oder ein dazu Bevollmächtigter sind, können Sie eine Bescheinigung über Ihre Vertretungsbefugnis beantragen.
Für die Ausstellung der Bescheinigung fallen Verwaltungsgebühren an, die sich nach dem Aufwand richten und sich aus der Gebührenordnung für Amtshandlungen auf den Gebieten des Vereins- und Stiftungsrechts ergeben.
- Sie stellen einen Antrag auf Ausstellung einer Vertretungsbescheinigung für die Stiftung.
- Reichen Sie zusammen mit dem formlosen Antrag die satzungsgemäß erforderlichen Nachweise zur Besetzung des vertretungsberechtigten Stiftungsorgans ein, falls diese der Behörde nicht bereits vorliegen.
- Die für die Stiftungsaufsicht zuständige Behörde stellt Ihnen die Bescheinigung aus, wenn ihr alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.
- Sie erhalten die Bescheinigung zusammen mit einem Gebührenbescheid.
- Beantragung einer Vertretungsbescheinigung für eine Stiftung
- Vertretungsbescheinigung beantragen
- Antragstellung durch Stiftung oder Bevollmächtigte
- gebührenpflichtig