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Stiftungsverzeichnis Bescheinigung

Hamburg 99103003022000 Typ 4a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99103003022000

Leistungsbezeichnung

Stiftungsverzeichnis Bescheinigung

Leistungsbezeichnung II

Beantragung einer Vertretungsbescheinigung für eine Stiftung

Leistungstypisierung

Typ 4a

Begriffe im Kontext

Vertretungsbescheinigung (Synonym), Legitimationsbescheinigung (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

08.09.2022

Fachlich freigegeben durch

Stiftungsaufsicht

Teaser

Wenn Sie eine Vertretungsbescheinigung für den Vorstand ihrer Stiftung benötigen, können Sie diese bei der zuständigen Stiftungsaufsichtsbehörde beantragen.

Volltext

Als zuständiges Stiftungsorgan können Sie sich eine gebührenpflichtige Bescheinigung über die Vertretungsbefugnis ausstellen lassen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Ausstellung der Bescheinigung
  • Nachweis über die Besetzung des vertretungsberechtigten Stiftungsorgans, falls die Unterlagen der zuständigen Behörde noch nicht vorliegen.

Voraussetzungen

Wenn Sie nach Maßgabe der Stiftungssatzung und der von der Stiftung mitgeteilten Angaben zur Vertretung der Stiftung berechtigt oder ein dazu Bevollmächtigter sind, können Sie eine Bescheinigung über Ihre Vertretungsbefugnis beantragen.
 

Kosten

Für die Ausstellung der Bescheinigung fallen Verwaltungsgebühren an, die sich nach dem Aufwand richten und sich aus der Gebührenordnung für Amtshandlungen auf den Gebieten des Vereins- und Stiftungsrechts ergeben.

Verfahrensablauf

  • Sie stellen einen Antrag auf Ausstellung einer Vertretungsbescheinigung für die Stiftung.
  • Reichen Sie zusammen mit dem formlosen Antrag die satzungsgemäß erforderlichen Nachweise zur Besetzung des vertretungsberechtigten Stiftungsorgans ein, falls diese der Behörde nicht bereits vorliegen. 
  • Die für die Stiftungsaufsicht zuständige Behörde stellt Ihnen die Bescheinigung aus, wenn ihr alle erforderlichen Unterlagen vorliegen. 
  • Sie erhalten die Bescheinigung zusammen mit einem Gebührenbescheid.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist vom Aufwand abhängig.

Frist

Keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Keine

Rechtsbehelf

Widerspruch innerhalb von 1 Monat ab Erhalt des Bescheides

Kurztext

  • Beantragung einer Vertretungsbescheinigung für eine Stiftung
  • Vertretungsbescheinigung beantragen
  • Antragstellung durch Stiftung oder Bevollmächtigte
  • gebührenpflichtig

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

Formulare

nicht vorhanden

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