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Tierkörper und tierische Nebenprodukte Sammlung

Hamburg 99110040246000 Typ 3a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99110040246000

Leistungsbezeichnung

Tierkörper und tierische Nebenprodukte Sammlung

Leistungsbezeichnung II

Sammlung von Tierkörpern und tierischen Nebenprodukten

Leistungstypisierung

Typ 3a

Begriffe im Kontext

Gammelfleisch (Synonym), Gülle (Synonym), Wildtiere (Synonym), Versuchstiere (Synonym), K3-Material (Synonym), Risikofleisch (Synonym), Schlachtabfall (Synonym), Tierkörperbeseitigung (Synonym), Tiernebenprodukte (Synonym), Tierteil (Synonym), Ekelfleisch (Synonym), verendete Tiere (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

09.09.2022

Fachlich freigegeben durch

BJV V Veterinärwesen

Teaser

Unternehmer, die Tierische Nebenprodukte Handhaben müssen die zuständige Behörde vor Aufnahme der Tätigkeit informieren und werden dort entsprechend registriert, soweit es nicht Teil einer Tätigkeit eines zugelassenen Betriebes ist.

Volltext

Registrierung der Tätigkeit der Sammlung Tierischer Nebenprodukte entsprechend der Vorgaben des Artikel 23 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • Auszug Gewerberegister

Voraussetzungen

  • Gewerbeanmeldung auf dem Gebiet der FHH
  • Weitere Voraussetzungen variieren je nach Art der Tätigkeit und müssen im Einzelfall geprüft werden.

Kosten

Die Gebührenhöhe richtet sich nach dem Aufwand der Bearbeitung.

Verfahrensablauf

  • Antragstellung bei der zuständigen Stelle
  • Prüfung der Unterlagen
  • Registrierung des Unternehmens inkl. Vergabe einer Registriernummer

Bearbeitungsdauer

Der Prüfaufwand ist je nach Art der Tätigkeit unterschiedlich.

Frist

Über die Tätigkeit ist die zuständige Behörde vor der Aufnahme zu informieren.

Hinweise

Keine. 

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Tierkörper und tierische Nebenprodukte Sammlung
  • Registrierung der Tätigkeit der Sammlung Tierischer Nebenprodukte entsprechend der Vorgaben des Artikel 23 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

Formulare

nicht vorhanden

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