Tierkörper und tierische Nebenprodukte Sammlung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Gammelfleisch (Synonym), Gülle (Synonym), Wildtiere (Synonym), Versuchstiere (Synonym), K3-Material (Synonym), Risikofleisch (Synonym), Schlachtabfall (Synonym), Tierkörperbeseitigung (Synonym), Tiernebenprodukte (Synonym), Tierteil (Synonym), Ekelfleisch (Synonym), verendete Tiere (Synonym)
Fachlich freigegeben am
09.09.2022
Fachlich freigegeben durch
BJV V Veterinärwesen
Unternehmer, die Tierische Nebenprodukte Handhaben müssen die zuständige Behörde vor Aufnahme der Tätigkeit informieren und werden dort entsprechend registriert, soweit es nicht Teil einer Tätigkeit eines zugelassenen Betriebes ist.
Registrierung der Tätigkeit der Sammlung Tierischer Nebenprodukte entsprechend der Vorgaben des Artikel 23 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009
- Gewerbeanmeldung auf dem Gebiet der FHH
- Weitere Voraussetzungen variieren je nach Art der Tätigkeit und müssen im Einzelfall geprüft werden.
- Antragstellung bei der zuständigen Stelle
- Prüfung der Unterlagen
- Registrierung des Unternehmens inkl. Vergabe einer Registriernummer
- Tierkörper und tierische Nebenprodukte Sammlung
- Registrierung der Tätigkeit der Sammlung Tierischer Nebenprodukte entsprechend der Vorgaben des Artikel 23 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009