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Beratung bei bestehender oder drohender Schuldenproblematik Durchführung

Hamburg 99107060058000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99107060058000

Leistungsbezeichnung

Beratung bei bestehender oder drohender Schuldenproblematik Durchführung

Leistungsbezeichnung II

Schuldner und Insolvenzberatung

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

28.07.2022

Fachlich freigegeben durch

Bockholdt, Tobias

Handlungsgrundlage

§ 14 des Ersten Sozialgesetzbuches (SGB I)
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__14.html
§ 16a des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II)
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__16a.html
§ 11 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 5, 68 des Zwölften Sozialgesetzbuches (SGB XII)
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__11.html
sowie die Daseinsvorsorge, die sich aus dem Grundgesetz (GG) ergibt:
Artikel 20 Absatz 1
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_20.html
Artikel 28
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_28.html
 

Teaser

Wenn Sie in einer Ver- oder Überschuldungssituation sind und ein geringes Einkommen haben, können Sie sich beraten lassen.

Volltext

Die beauftragten Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen bieten Ihnen eine umfassende Beratung zu allen Fragen der Verschuldung, wie zum Beispiel bei der Lohn- oder Kontopfändung. Darüber hinaus helfen sie Ihnen als anerkannte Stellen nach Paragraph 305 der Insolvenzordnung (InsO) bei der Durchführung des Verbraucherinsolvenzverfahrens. Es ist wichtig, dass Sie diese Anerkennung haben, weil nur solche Beratungsstellen die erforderliche Bescheinigung über die Durchführung des außergerichtlichen Verbraucherinsolvenzverfahrens ausstellen können.

Erforderliche Unterlagen

Für SGB II Leistungsempfänger ist ein Beratungsgutschein durch das Jobcenter auszustellen.

Voraussetzungen

Die Beratungskosten werden übernommen für Personen, die
  • laufende existenzsichernde Leistungen nach SGB XII, § 2 AsylbLG, dem Bundesversorgungsgesetz oder den Anwendungsgesetzen beziehen,
  • nach dem Sozialgesetzbuch II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) leistungsberechtigt sind,
  • ausschließlich Eingliederungshilfe nach §§ 53ff. SGB XII, Hilfe zur Pflege nach §§ 61ff. SGB XII oder Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach §§ 67ff. SGB XII erhalten,
  • bei denen jedoch aufgrund ihrer Schuldensituation die Inanspruchnahme von Leistungen zum Lebensunterhalt droht.

Wer über ausreichend eigene Mittel verfügt, muss sich angemessen an den Beratungskosten beteiligen oder bezahlt die Schuldnerberatung vollständig selbst.

Die Übernahme der Kosten hängt von der Höhe des Netto-Haushalts-Einkommens ab. Die Einkommensgrenzen sind dabei gestaffelt, so dass ab einer bestimmten Einkommenshöhe ein Eigenanteil von 180 Euro an die Beratungsstelle zu zahlen ist. Die restlichen Kosten übernimmt dann das zuständige Grundsicherungs- und Sozialamt beziehungsweise Jobcenter team.arbeit.hamburg.

Die offene Kurz- und Notfallberatung kann von allen Ratsuchenden (unabhängig von der Zielgruppe) kostenlos in Anspruch genommen werden

Kosten

Die Übernahme der Kosten hängt von der Höhe des Netto-Haushalts-Einkommens ab. Die Einkommensgrenzen sind dabei gestaffelt, so dass ab einer bestimmten Einkommenshöhe ein Eigenanteil von 180 Euro an die Beratungsstelle zu zahlen ist. Die restlichen Kosten übernimmt dann das zuständige Grundsicherungs- und Sozialamt beziehungsweise Jobcenter team.arbeit.hamburg.

Verfahrensablauf

Bitte nehmen Sie Kontakt mit der Schuldnerberatungsstelle auf. Dort wird das weitere Verfahren inklusive der Antragstellung mit Ihnen geklärt. Wenn Sie Leistungen des SGB II beziehen, können Sie sich auch direkt an die Integrationsfachkraft wenden. Dort wird Ihnen ein Gutschein für die Beratung ausgestellt.

Bearbeitungsdauer

Die Wartezeit für eine weitergehende Beratung kann mehrere Wochen oder Monate dauern. Das Angebot einer Kurz- und Notfallberatung ist kurzfristig möglich.

Frist


Keine

Weiterführende Informationen

Hinweise

Die offene Kurz- und Notfallberatung kann von allen Ratsuchenden (unabhängig von der Zielgruppe) kostenlos in Anspruch genommen werden

Rechtsbehelf

Keine

Kurztext

Die beauftragten Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen bieten umfassende Beratung zu allen Fragen der Verschuldung

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

Formulare

nicht vorhanden

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