Mitteilung über Bestellung, Änderung der Aufgaben oder Befugnisse oder Ausscheiden eines Strahlenschutzbeauftragten
Inhalt
Mitteilung über Bestellung, Änderung der Aufgaben oder Befugnisse oder Ausscheiden eines Strahlenschutzbeauftragten
Die Bestellung oder das Ausscheiden eines Strahlenschutzbeauftragten mitteilen
Begriffe im Kontext
Strahlenschutzbeauftragten melden (Synonym), Meldung neuer Strahlenschutzbeauftragter (Synonym), Strahlenschutzbeauftragten abmelden (Synonym), Änderung Aufgaben Strahlenschutzbeauftragter (Synonym)
Fachlich freigegeben am
24.08.2022
Fachlich freigegeben durch
BJV V Strahlenschutz
Als Strahlenschutzverantwortlicher eines Unternehmens sind Sie verpflichtet die zuständige Stelle über die Bestellung und das Ausscheiden von Strahlenschutzbeauftragten zu informieren.
Als Strahlenschutzverantwortlicher teilen Sie der zuständigen Behörde mit, wen Sie als Strahlenschutzbeauftragten bestellt haben.
Auch die Änderung der Aufgaben oder Befugnisse eines Strahlenschutzbeauftragten sowie das Ausscheiden teilen Sie der zuständigen Stelle mit.
Auch die Änderung der Aufgaben oder Befugnisse eines Strahlenschutzbeauftragten sowie das Ausscheiden teilen Sie der zuständigen Stelle mit.
- Nachweis der aktuellen Fachkunde im Strahlenschutz
- Ggf. Nachweis über Tätigkeiten im Rahmen weiterer Genehmigungen bei diesem oder weiteren Betreibern mit Angabe des Betreibers und in welchem Umfang.
- Bei Ärzten Nachweis der Approbation
- Es liegen keine Tatsachen vor, aus denen sich Bedenken gegen ihre Zuverlässigkeit ergeben.
- Vorliegen der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz, bei Ärzten Approbation.
- Als Ärztin oder Arzt verfügen Sie über die Approbation.
- Sie füllen das betreffende Formular vollständig aus und senden es einschließlich der erforderlichen Unterlagen an die zuständige Stelle.
- In der Anzeige zur Bestellung geben Sie bezüglich des Strahlenschutzbeauftragten an:
- Aufgabenbereich
- innerbetrieblichen Entscheidungsbereich
- die zur Aufgabenwahrnehmung erforderlichen Befugnisse
- Ihrem Betriebs- oder Personalrat übermitteln Sie eine Kopie Ihrer Mitteilung.
- Die zuständige Stelle prüft Ihre Anzeige und Ihre Unterlagen.
- Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
- Die zuständige Stelle prüft Ihre Angaben hinsichtlich der Voraussetzungen.
- Die zuständige Stelle sende Ihnen eine Anzeigenbestätigung.
In der Regel beträgt die Bearbeitungszeit 2 bis 4 Wochen.
Wenn Unterlagen nachgefordert werden müssen, kann sich das Verfahren verlängern.
Wenn Unterlagen nachgefordert werden müssen, kann sich das Verfahren verlängern.
- Die Bestellung oder das Ausscheiden eines Strahlenschutzbeauftragten mitteilen
- Mitteilung über Bestellung, Änderung der Aufgaben oder Befugnisse oder Ausscheiden eines Strahlenschutzbeauftragten
- Mitteilung des Strahlenverantwortlichen an die zuständige Behörde über die Bestellung, die Änderungen der Aufgaben oder Befugnisse oder das Ausscheiden eines Strahlenschutzbeauftragten.
- Angaben zu den Röntgeneinrichtungen, Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung, den radioaktiven Stoffen bzw. der Tätigkeit oder Beschäftigung, die in den Aufgabenbereich des Strahlenschutzbeauftragten fallen.
- Angabe der Aufgaben, des innerbetrieblichen Entscheidungsbereiches und der zur Aufgabenwahrnehmung erforderlichen Befugnisse.