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Staatliche Prüfung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten Zulassung

Hamburg 99018090007000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99018090007000

Leistungsbezeichnung

Staatliche Prüfung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten Zulassung

Leistungsbezeichnung II

Zur Prüfung zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin / zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut anmelden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Kinderpsychotherapeutin (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

Sozialbehörde G LPA Gesundheitsberufe

Handlungsgrundlage

§ 22 Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO)
https://www.gesetze-im-internet.de/psychthappro/__22.html

Teaser

Bevor Sie als staatlich geprüfte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin oder staatlich geprüfter Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut arbeiten dürfen, müssen Sie die Prüfungen bestehen.

Volltext

Bevor Sie als staatlich geprüfte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin oder staatlich geprüfter Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut arbeiten dürfen, müssen Sie die Prüfungen bestehen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • Geburtsurkunde, bei Namensänderung entsprechende Bescheinigung
  • Nachweis über bestandene Abschlussprüfung
  • Bescheinigung über die Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen
  • Ergänzende Bescheinigung
  • 2 Falldarstellungen

Voraussetzungen

  • Sie haben die Abschlussprüfung erfolgreich abgeschlossen.

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

Beantragung erfolgt online, Kontakt über das Anmeldeverfahren

Bearbeitungsdauer

2 - 4 Wochen und je nach Einzelfall

Frist

Altes Verfahren für Ausbildungsbeginn vor dem 01.09.2020:
  • 10.01 für die Frühjahrsprüfung
  • 10.06. für die Herbstprüfung
Neues Verfahren für Ausbildungsbeginn ab dem 01.09.2020:
  • im Wintersemester bis 10.12.
  • im Sommersemester bis 10.05. 

Weiterführende Informationen

Hinweise

keine

Rechtsbehelf

Gegen einen ablehnenden Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der im Briefkopf bezeichneten Stelle erheben.

Kurztext

  • Für die Ausübung des Berufs als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin beziehungsweise Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut braucht die Person
    • eine abgeschlossene Ausbildung
    • die bestandene Prüfung
    • die Approbation.
  • Für die Prüfung kann sich die Person online anmelden.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

Formulare

nicht vorhanden

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