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staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerin oder staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker Anerkennung

Hamburg 99118017016000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99118017016000

Leistungsbezeichnung

staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerin oder staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker Anerkennung

Leistungsbezeichnung II

Zu den lebensmittelchemischen Prüfungen anmelden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

Sozialbehörde G LPA Gesundheitsberufe

Handlungsgrundlage

§ 6 Ausbildungs- und Prüfungsordnung für staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerinnen und Lebensmittelchemiker (APO-LMChem)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-LMChemAPOHA2015rahmen

Teaser

Bevor Sie als staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerin oder staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker arbeiten dürfen, müssen Sie die lebensmittelchemischen Prüfungen bestehen.

Volltext

Bevor Sie als Lebensmittelchemikerin oder staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker arbeiten dürfen, müssen Sie die lebensmittelchemischen Prüfungen bestehen.

Für die Anmeldung zu den lebensmittelchemischen Prüfungen des Ersten und Zweiten Abschnitts müssen alle erforderlichen Unterlagen gemäß der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerinnen und Lebensmittelchemiker (APO-LMChem) eingereicht werden. Die Zulassung erfolgt nach erfolgreicher Anmeldung und Vorlage aller Unterlagen gemäß der APO-LMChem vorgesehen Fristen.

Erforderliche Unterlagen

  • Identitätsnachweis
  • die nach Anlage 2 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerinnen und Lebensmittelchemiker in der berufspraktischen Ausbildung zu erwerbenden Ausbildungsnachweise

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

Den Antrag und alle notwendigen Unterlagen müssen Sie über den Onlineservice einreichen.

Bearbeitungsdauer

je nach Einzelfall

Frist

31. Januar und 31.Juli

Weiterführende Informationen

Hinweise

keine

Rechtsbehelf

Gegen einen ablehnenden Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der im Briefkopf bezeichneten Stelle erheben.

Kurztext

  • Für die Ausübung des Berufs als Psychologische Psychotherapeutin beziehungsweise Psychologischer Psychotherapeut braucht die Person
    • eine abgeschlossene Ausbildung
    • die bestandene Prüfung
    • die Berufserlaubnis.
  • Für die Prüfung kann sich die Person online anmelden.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

Formulare

nicht vorhanden

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