staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerin oder staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker Anerkennung
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staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerin oder staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker Anerkennung
Begriffe im Kontext
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
Sozialbehörde G LPA Gesundheitsberufe
§ 6 Ausbildungs- und Prüfungsordnung für staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerinnen und Lebensmittelchemiker (APO-LMChem)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-LMChemAPOHA2015rahmen
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-LMChemAPOHA2015rahmen
Bevor Sie als staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerin oder staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker arbeiten dürfen, müssen Sie die lebensmittelchemischen Prüfungen bestehen.
Bevor Sie als Lebensmittelchemikerin oder staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker arbeiten dürfen, müssen Sie die lebensmittelchemischen Prüfungen bestehen.
Für die Anmeldung zu den lebensmittelchemischen Prüfungen des Ersten und Zweiten Abschnitts müssen alle erforderlichen Unterlagen gemäß der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerinnen und Lebensmittelchemiker (APO-LMChem) eingereicht werden. Die Zulassung erfolgt nach erfolgreicher Anmeldung und Vorlage aller Unterlagen gemäß der APO-LMChem vorgesehen Fristen.
Für die Anmeldung zu den lebensmittelchemischen Prüfungen des Ersten und Zweiten Abschnitts müssen alle erforderlichen Unterlagen gemäß der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerinnen und Lebensmittelchemiker (APO-LMChem) eingereicht werden. Die Zulassung erfolgt nach erfolgreicher Anmeldung und Vorlage aller Unterlagen gemäß der APO-LMChem vorgesehen Fristen.
- Identitätsnachweis
- die nach Anlage 2 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerinnen und Lebensmittelchemiker in der berufspraktischen Ausbildung zu erwerbenden Ausbildungsnachweise
Den Antrag und alle notwendigen Unterlagen müssen Sie über den Onlineservice einreichen.
Gegen einen ablehnenden Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der im Briefkopf bezeichneten Stelle erheben.
- Für die Ausübung des Berufs als Psychologische Psychotherapeutin beziehungsweise Psychologischer Psychotherapeut braucht die Person
- eine abgeschlossene Ausbildung
- die bestandene Prüfung
- die Berufserlaubnis.
- Für die Prüfung kann sich die Person online anmelden.