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Ärztliche Prüfung Zulassung

Hamburg 99018093007000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99018093007000

Leistungsbezeichnung

Ärztliche Prüfung Zulassung

Leistungsbezeichnung II

Zu den ärztlichen Prüfungen anmelden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Staatsexamen, Medizin (Synonym), zweites Staatsexamen (Synonym), Zweites Staatsexamen Medizin (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

Sozialbehörde G LPA Gesundheitsberufe

Handlungsgrundlage

§ 10 Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO)
https://www.gesetze-im-internet.de/_appro_2002/__10.html

Teaser

Bevor Sie eine Approbation als Ärztin oder Arzt erhalten können, müssen Sie die ärztlichen Prüfungen bestehen.

Volltext

Bevor Sie eine Approbation als Ärztin oder Arzt erhalten können, müssen Sie die ärztlichen Prüfungen bestehen.

Erforderliche Unterlagen

Bei der Meldung zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung:
  • die Geburtsurkunde, bei Verheirateten auch die Eheurkunde,
  • der Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung, bei Zeugnissen, die im Ausland erworben worden sind, auch der Anerkennungsbescheid der nach Landesrecht zuständigen Stelle,
  • das Studienbuch oder die an der jeweiligen Universität zum Nachweis der Studienzeiten an seine Stelle tretenden Unterlagen,
  • die Bescheinigungen oder eine zusammenfassende Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an den nach dieser Verordnung vorgeschriebenen Unterrichtsveranstaltungen,
  • die Nachweise über die Teilnahme an einer Ausbildung in erster Hilfe und über die Ableistung des Krankenpflegedienstes

Bei der Meldung zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung:
  • die Geburtsurkunde, bei Verheirateten auch die Eheurkunde,
  • das Studienbuch oder die an der jeweiligen Universität zum Nachweis der Studienzeiten an seine Stelle tretenden Unterlagen,
  • die Bescheinigungen oder eine zusammenfassende Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an den nach dieser Verordnung vorgeschriebenen Unterrichtsveranstaltungen einschließlich der Leistungsnachweise und der Nachweis über die Ableistung der Famulatur,
  • das Zeugnis über das Bestehen des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung

Bei der Meldung zum Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung:
  • die Geburtsurkunde, bei Verheirateten auch die Eheurkunde,
  • das Studienbuch oder die an der jeweiligen Universität zum Nachweis der Studienzeiten an seine Stelle tretenden Unterlagen,
  • die Bescheinigung über das Praktische Jahr nach dem Muster der Anlage 4,
  • das Zeugnis über das Bestehen des Zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung.

Voraussetzungen

Jeweils frühestens im letzten Studienhalbjahr der Studienzeit, die als Voraussetzung für das Ablegen der Prüfung bestimmt.
  • Sie befinden sich jeweils frühestens im letzten Studienhalbjahr der Studienzeit, die als Voraussetzung bestimmt.

Kosten

Für Anrechnung von Krankenpflegedienst und Famulaturen gemäß Gebührenrahmen.

Verfahrensablauf

Alle notwendigen Unterlagen müssen über den Onlineservice eingereicht werden.

Bearbeitungsdauer

je nach Einzelfall

Frist

Der Antrag auf Zulassung muss bis zum 10. Januar oder bis zum 10. Juni zugegangen sein.

Weiterführende Informationen

Hinweise

keine

Rechtsbehelf

Gegen einen ablehnenden Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der im Briefkopf bezeichneten Stelle erhoben werden.

Kurztext

  • Für die Ausübung des Berufs als Ärztin oder Arzt braucht die Person
    • ein abgeschlossenes Studium
    • die bestandene Prüfung
    • die Approbation.
  • Für die Prüfung kann sich die Person online anmelden.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

Formulare

nicht vorhanden

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