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Approbation als Psychotherapeutin/Psychotherapeut Erteilung

Hamburg 99018142001000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99018142001000

Leistungsbezeichnung

Approbation als Psychotherapeutin/Psychotherapeut Erteilung

Leistungsbezeichnung II

Approbation als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

PP (Synonym), Approbation (Synonym), Berufserlaubnisse Psychotherapie (Synonym), Psychologische Psychotherapeuten, Erteilung von Approbationen und Berufserlaubnissen (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

Sozialbehörde G LPA Gesundheitsberufe

Handlungsgrundlage

§ 2 Psychotherapeutengesetz
www.gesetze-im-internet.de/psychthg_2020/__2.html
§§ 59 und 60 Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
www.gesetze-im-internet.de/psychthappro/BJNR044800020.html

Teaser

Wenn Sie in Deutschland den Beruf des Psychotherapeuten beziehungsweise der Psychotherapeutin ohne Einschränkungen ausüben wollen, benötigen Sie eine staatliche Zulassung, die Approbation.

Volltext

Wenn Sie als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut selbstständig und eigenverantwortlich arbeiten möchten, benötigen Sie eine Approbation. Sie müssen die Approbation bei der zuständigen Stelle beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • Identitätsnachweis
  • kurzer lückenloser Lebenslauf
  • Geburtsurkunde und bei Namensänderung entsprechende Bescheinigung
  • Führungszeugnis
  • Erklärung darüber, ob gegen Sie ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist
  • Ärztliche Bescheinigung, die nicht älter als einen Monat alt sein darf, aus der hervorgeht, dass Sie in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs geeignet sind
  • Bundeszentralregisterauszug (Belegart O), der nicht älter als einen Monat sein darf
  • Prüfungszeugnis
  • amtlich beglaubigte Kopie der Hochschulurkunde (Masterurkunde), aufgrund derer die Zulassung zur psychotherapeutischen Ausbildung erfolgt ist

Voraussetzungen

  • Sie haben einen Studium in Deutschland abgeschlossen oder einen gleichwertigen Ausbildungsabschluss im Ausland erworben.
  • Sie haben die Prüfung zur Psychotherapeutin oder zum Psychotherapeuten erfolgreich abgeschlossen.
  • Sie sind gesundheitlich und persönlich geeignet und verfügen über die notwendige Zuverlässigkeit.
  • Sie besitzen ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache.

Kosten

Verwaltungsgebühr: 136,00 EUR - 270,00 EUR 

Verfahrensablauf

  • Sie reichen den Antrag auf Approbation inklusive aller erforderlichen Unterlagen über den Online-Dienst bei der zuständigen Stelle ein
  • Die zuständige Stelle prüft die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen und ob Sie damit die Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen hinreichend nachweisen können.
  • Fehlende oder nicht ausreichend erbrachte Nachweise werden von der zuständigen Stelle gegebenenfalls bei Ihnen nachgefordert.
  • Die zuständige Stelle prüft auf Basis der eingereichten Unterlagen die Approbationsvoraussetzungen.
  • Nach positivem Abschluss der Prüfung wird Ihnen eine Approbationsurkunde gegen Empfangsbekenntnis ausgehändigt oder mit Zustellungsurkunde zugestellt.

Bearbeitungsdauer

1 - 2 Wochen ab dem Zeitpunkt, zu dem der zuständigen Stelle alle Unterlagen vorliegen.

Frist

Keine

Weiterführende Informationen

Hinweise

Es gibt keine Besonderheiten.

Rechtsbehelf

Gegen einen ablehnenden Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der im Briefkopf bezeichneten Stelle erhoben werden.

Kurztext

  • Für die Ausübung des Berufs Psychotherapeutin oder Psychotherapeut braucht die Person eine Approbation (staatliche Zulassung)
  • Die Approbation muss beantragt werden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

Formulare

nicht vorhanden

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