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Prostitutionstätigkeit Anmeldung Verlängerung

Hamburg 99050122104002 Typ 2a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050122104002

Leistungsbezeichnung

Prostitutionstätigkeit Anmeldung Verlängerung

Leistungsbezeichnung II

Anmeldung von Prostitutionstätigkeit verlängern

Leistungstypisierung

Typ 2a

Begriffe im Kontext

Prostitution (Synonym), Sexarbeit (Synonym), Prostitutionsgewerbe (Synonym), Zwangsprostitution (Synonym), Huren (Synonym), Prostituierte (Synonym), Hurenpass (Synonym), Anmeldung Prostituierte (Synonym), Zuhälter (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Ja

Fachlich freigegeben am

29.02.2024

Fachlich freigegeben durch

PROBEA

Handlungsgrundlage

Bezeichnung: §3 Gesetz zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetz - ProstSchG)
https://www.gesetze-im-internet.de/prostschg/__3.html

Bezeichnung: Prostitutionsanmeldeverordnung (ProstA)V:
https://www.gesetze-im-internet.de/prostav/BJNR193000017.html

Teaser

Wenn Sie in Deutschland der Prostitution nachgehen, sind Sie verpflichtet, sich behördlich anzumelden. Die Anmeldung ist zeitlich begrenzt und muss verlängert werden.

Volltext

Wenn Sie in Deutschland der Prostitution nachgehen, sind Sie verpflichtet, sich behördlich anzumelden und sich vorher gesundheitlich beraten zu lassen. Die Anmelde- und Beratungspflicht gilt ausnahmslos für alle Menschen, die sexuelle Dienstleistungen gegen Entgelt erbringen. Die gesundheitliche Beratung und die Anmeldung müssen persönlich erfolgen. Sind Sie zwischen 18 und 21 Jahre alt, müssen Sie Ihre Anmeldebescheinigung nach einem Jahr verlängern lassen. Sind Sie hingegen älter als 21 Jahre, müssen Sie die Anmeldung nach zwei Jahren erneuern. Die Verlängerung einer Anmeldebescheinigung kann auch in Hamburg erfolgen, wenn die vorhergehende Anmeldebescheinigung in einem anderen Bundesland ausgestellt worden ist.

Erforderliche Unterlagen

• Personalausweis, Reisepass, Passersatz oder Ausweisersatz
• Aktuelles Foto/Lichtbild ohne Rand, 45 mm hoch x 35mm breit
• Aktuelle Meldebescheinigung / Meldebestätigung (nicht älter als 3 Monate) über den Wohnsitz oder die Hauptwohnung oder falls Sie keinen festen Wohnsitz haben den Nachweis über eine Zustellanschrift.
• Falls Sie kein/e EU-Bürger/in sind, müssen Sie Unterlagen beibringen, die zeigen, dass Sie die Erlaubnis haben in Deutschland einer Beschäftigung nachgehen zu dürfen.
• Eine Bescheinigung über die Teilnahme an einer innerhalb der vorangegangenen drei Monate erfolgten gesundheitlichen Beratung.

Voraussetzungen

Für die Verlängerung der Anmeldebescheinigung benötigen Sie: • die deutsche Staatsbürgerschaft oder eine für Deutschland gültige Arbeitserlaubnis • den Nachweis der Volljährigkeit • den Nachweis über die erfolgte gesundheitliche Beratung • eine Meldebescheinigung oder hilfsweise eine Bescheinigung über eine Zustelladresse sowie • ein aktuelles Foto.

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

Vor der Verlängerung müssen Sie sich erneut gesundheitlich beraten lassen. Über die Teilnahme an der gesundheitlichen Beratung erhalten Sie eine neue Bescheinigung. Diese ist bundesweit gültig und bei der Anmeldung bei der Behörde vorzulegen.
Die Verlängerung der Anmeldebescheinigung findet in Verbindung mit einem weiteren Informations- und Beratungsgespräch statt.
Bei Vorliegen der notwendigen Voraussetzungen wird Ihnen eine neue Anmeldebescheinigung und auf Wunsch eine neue Aliasbescheinigung ausgestellt. Bitte vereinbaren Sie für die Anmeldung einen Termin bei Pro*BEA. Das Informations- und Beratungsgespräch für die Verlängerung kann bei Bedarf auch in der jeweiligen Muttersprache geführt werden. Das Mitbringen eigener Übersetzer/innen ist nicht erforderlich.

Bearbeitungsdauer

Das Informations- und Beratungsgespräch dauert in der Regel 45 - 60 min.

Frist

Die Verlängerung einer Tätigkeit als Prostituierte oder als Prostituierter muss vor Ablauf der Gültigkeit der vorhandenen Anmeldebescheinigung beziehungsweise der Aliasbescheinigung erfolgen.

Hinweise

Die Verlängerung einer Anmeldebescheinigung kann auch in Hamburg erfolgen, wenn die vorhergehende Anmeldebescheinigung in einem anderen Bundesland ausgestellt worden ist. Die Anmeldebescheinigung beziehungsweise die Aliasbescheinigung und Bescheinigung über die Gesundheitliche Beratung sind bei Ausübung der Prostitution immer mitzuführen.

Zur Abmeldung oder Rückgabe der Anmeldebescheinigung beziehungsweise der Aliasbescheinigung ist eine persönliche Vorsprache erforderlich. Die Abmeldung beziehungsweise die Rückgabe der Anmelde-/ Aliasbescheinigung ist gesetzlich nicht zwingend erforderlich. Die Rückgabe von noch gültigen Dokumenten wird Ihnen schriftlich bestätigt.

Rechtsbehelf

Keine

Kurztext

Wer in Deutschland der Prostitution nachgeht, ist verpflichtet, sich behördlich anzumelden. 
Die Anmeldung muss bei persönlicher Vorsprache verlängert beziehungsweise erneuert werden 
• bei Personen zwischen 18 und 21 Jahren nach einem Jahr. • bei Personen, die älter sind als 21 Jahre, nach zwei Jahren.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

Formulare

nicht vorhanden

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