Betrieb einer Zweigapotheke Erlaubnis
Inhalt
Begriffe im Kontext
Apotheke ohne Labor (Synonym), Betriebserlaubnis Zweigapotheke (Synonym), Notstand Arzneimittelversorgung (Synonym), Zweigapotheke (Synonym)
Fachlich freigegeben am
26.08.2022
Fachlich freigegeben durch
BJV V Pharmaziewesen
Sie können unter bestimmten Voraussetzungen die Betriebserlaubnis für eine Zweitapotheke erhalten.
Wenn es einen Notstand in der Arzneimittelversorgung gibt, weil nicht genügend Apotheken zur Versorgung der Bevölkerung vorhanden sind, können Sie als Inhaberin oder Inhaber einer Apotheke eine Erlaubnis für den Betrieb einer Zweigapotheke beantragen. Diese Zweigapotheken haben geringere räumliche Anforderungen als normale Apotheken, die jedoch gesetzlich festgelegt sind.
Zweigapotheken müssen von einer Person mit entsprechender Genehmigung verwaltet werden.
Sie dürfen nur eine Zweigapotheke betreiben.
Zweigapotheken müssen von einer Person mit entsprechender Genehmigung verwaltet werden.
Sie dürfen nur eine Zweigapotheke betreiben.
- Erklärung über volle Geschäftsfähigkeit
- Besitz der deutschen Approbation als Apotheker oder Apothekerin
- Lebenslauf
- ärztliches Gesundheitszeugnis
- Führungszeugnis Belegart 0
- Mitteilung, ob und gegebenenfalls an welchem Ort Sie in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in einem Vertragsstaat, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Rechtsanspruch eingeräumt haben, eine oder mehrere Apotheken betreiben
- Nachweis, dass Sie über die vorgeschriebenen Betriebsräume verfügen
- Es liegt ein Notstand in der Arzneimittelversorgung vor.
- Sie verfügen über die gesetzlich vorgeschriebenen Räume.
- Sie sind Inhaberin oder Inhaber einer Apotheke in der Nähe der Geschäftsräume der geplanten Zweigapotheke.
- Sie reichen Ihren Antrag mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
- Die zuständige Stelle besichtigt die Betriebsräume und prüft die Voraussetzungen.
- Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
- Sie erhalten einen Bescheid.
Reichen Sie den Antrag mindestens 2 Monate vor der geplanten Eröffnung der Zweigapotheke ein. Spätestens 2 Wochen vor der Eröffnung müssen alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen.
Sie erhalten die Erlaubnis zum Betrieb der Zweigapotheke für die Dauer von 5 Jahren. Sie können die Erlaubnis anschließend erneut beantragen.
Sie erhalten die Erlaubnis zum Betrieb der Zweigapotheke für die Dauer von 5 Jahren. Sie können die Erlaubnis anschließend erneut beantragen.
- Notstand in der Arzneimittelversorgung aufgrund fehlender Apotheken
- Inhaber einer Apotheke können Betrieb einer Zweigapotheke beantragen
- Zweigapotheken haben geringere, aber gesetzlich geregelte räumliche Anforderungen
- Verwaltung der Zweigapotheke durch genehmigte Person