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Betrieb einer Zweigapotheke Erlaubnis

Hamburg 99004003005000 Typ 2a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99004003005000

Leistungsbezeichnung

Betrieb einer Zweigapotheke Erlaubnis

Leistungsbezeichnung II

Betriebserlaubnis für Zweigapotheke beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2a

Begriffe im Kontext

Apotheke ohne Labor (Synonym), Betriebserlaubnis Zweigapotheke (Synonym), Notstand Arzneimittelversorgung (Synonym), Zweigapotheke (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

26.08.2022

Fachlich freigegeben durch

BJV V Pharmaziewesen

Teaser

Sie können unter bestimmten Voraussetzungen die Betriebserlaubnis für eine Zweitapotheke erhalten.

Volltext

Wenn es einen Notstand in der Arzneimittelversorgung gibt, weil nicht genügend Apotheken zur Versorgung der Bevölkerung vorhanden sind, können Sie als Inhaberin oder Inhaber einer Apotheke eine Erlaubnis für den Betrieb einer Zweigapotheke beantragen. Diese Zweigapotheken haben geringere räumliche Anforderungen als normale Apotheken, die jedoch gesetzlich festgelegt sind.

Zweigapotheken müssen von einer Person mit entsprechender Genehmigung verwaltet werden.
Sie dürfen nur eine Zweigapotheke betreiben.

Erforderliche Unterlagen

  • Erklärung über volle Geschäftsfähigkeit
  • Besitz der deutschen Approbation als Apotheker oder Apothekerin
  • Lebenslauf
  • ärztliches Gesundheitszeugnis
  • Führungszeugnis Belegart 0
  • Mitteilung, ob und gegebenenfalls an welchem Ort Sie in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in einem Vertragsstaat, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Rechtsanspruch eingeräumt haben, eine oder mehrere Apotheken betreiben
  • Nachweis, dass Sie über die vorgeschriebenen Betriebsräume verfügen

Voraussetzungen

  • Es liegt ein Notstand in der Arzneimittelversorgung vor.
  • Sie verfügen über die gesetzlich vorgeschriebenen Räume.
  • Sie sind Inhaberin oder Inhaber einer Apotheke in der Nähe der Geschäftsräume der geplanten Zweigapotheke.

Kosten

Es fallen Gebühren an. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Bearbeitungsaufwand.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihren Antrag mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
  • Die zuständige Stelle besichtigt die Betriebsräume und prüft die Voraussetzungen.
  • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung nimmt in der Regel 4 bis 8 Wochen in Anspruch.

Frist

Reichen Sie den Antrag mindestens 2 Monate vor der geplanten Eröffnung der Zweigapotheke ein. Spätestens 2 Wochen vor der Eröffnung müssen alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen.

Sie erhalten die Erlaubnis zum Betrieb der Zweigapotheke für die Dauer von 5 Jahren. Sie können die Erlaubnis anschließend erneut beantragen.

Hinweise

Keine.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Notstand in der Arzneimittelversorgung aufgrund fehlender Apotheken
  • Inhaber einer Apotheke können Betrieb einer Zweigapotheke beantragen
  • Zweigapotheken haben geringere, aber gesetzlich geregelte räumliche Anforderungen
  • Verwaltung der Zweigapotheke durch genehmigte Person

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

Formulare

nicht vorhanden

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