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Betrieb einer Krankenhausapotheke Erlaubnis

Hamburg 99004001005000 Typ 2a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99004001005000

Leistungsbezeichnung

Betrieb einer Krankenhausapotheke Erlaubnis

Leistungsbezeichnung II

Betriebserlaubnis für Krankenhausapotheke beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2a

Begriffe im Kontext

Leiter Krankenhausapotheke (Synonym), Krankenhausapotheke (Synonym), Krankenhausapotheke betreiben (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

26.07.2022

Fachlich freigegeben durch

BJV V Pharmaziewesen

Teaser

Für den Betrieb einer Krankenhausapotheke benötigen Sie eine Betriebserlaubnis.
 

Volltext

Um als Träger eines Krankenhauses eine Krankenhausapotheke zu betreiben, benötigen Sie eine Erlaubnis.

Die Krankenhausapotheke ist für die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Versorgung von einem oder mehreren Krankenhäusern mit Arzneimitteln und apothekenpflichtigen Medizinprodukten sowie die Information und Beratung über diese Produkte, insbesondere von Ärzten, Pflegekräften und Patienten, zuständig.

Erforderliche Unterlagen

  • Pläne zur Apotheke
  • Nachweise, dass Sie die Voraussetzungen erfüllten
  • Genauere Angaben zu Art und Umfang macht die jeweilige örtlich zuständige Behörde.

Voraussetzungen

Sie erfüllen alle Voraussetzungen gemäß § 14 Apothekengesetz:
​​​​Sie haben eine Apothekerin oder einen Apotheker angestellt, die oder der 
  • voll geschäftsfähig ist
  • über eine deutsche Apotheker-Approbation verfügt
  • über die erforderliche Zuverlässigkeit verfügt
  • gegen sie oder ihn liegen keine strafrechtlichen oder schweren sittlichen Verfehlungen sowie keine groben oder beharrlichen Zuwiderhandlungen gegen das Apothekergesetz vor
  • in gesundheitlicher Hinsicht geeignet ist, eine Apotheke ordnungsgemäß zu leiten
  • sie oder er müssen mitteilen, ob und an welchen Orten eine oder mehrere Apotheken betreiben werden
  • Sie verfügen über die vorgeschriebenen Räume nach § 21 Apothekenbetriebsordnung.

Kosten

Es fallen Gebüren an. Die Höhe richtet sich nach dem Zeitaufwand für die Bearbeitung.

Verfahrensablauf

  • Nehmen Sie Kontakt zur zuständigen Stelle auf, um Ihr Vorhaben zu schildern und die einzureichenden Unterlagen zu besprechen.
  • Reichen Sie Ihren schriftlichen Antrag zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen.
  • Bei Bedarf fordert die zuständige Stelle weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
  • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
  • Wenn die Anforderungen des Apothekengesetzes erfüllt sind, erhalten Sie eine Betriebserlaubnis für die Krankenhausapotheke.
  • Die zuständige Stelle schaut sich Ihren Apothekenbetrieb an und führt eine Abnahme durch.
  • Nach der Abnahme dürfen Sie mit dem Betrieb der Krankenhausapotheke beginnen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert in der Regel 4 bis 8 Wochen.

Frist

Stellen Sie den Antrag mindestens 2 Monate vor der geplanten Eröffnung der Apotheke, so dass mindestens 2 Wochen vor Eröffnungstermin alle Unterlagen vollständig vorliegen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

  • Wenn bekannt wird, dass nicht alle Voraussetzungen vorgelegen haben, wird die Erlaubnis zurückgenommen.
  • Die Erlaubnis wird widerrufen, wenn eine der Voraussetzungen wegfällt.
  • Die Erlaubnis wird widerrufen, wenn Sie oder die mit der Leitung der Apotheke beauftragte Person dem Apothekengesetz gröblich oder beharrlich zuwiderhandelt.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Betriebserlaubnis für Krankenhausapotheke beantragen
  • Betrieb einer Krankenhausapotheke Erlaubnis
  • Krankenhausapotheke darf nur mit Erlaubnis betrieben werden. 
  • Schriftlicher Antrag vom Träger des Krankenhauses zu stellen. 
  • Leiter muss schriftlich benannt werden.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

Formulare

nicht vorhanden

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