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Prüfungsnummer für Deutschen Weinbrand Erteilung

Hamburg 99050056001000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050056001000

Leistungsbezeichnung

Prüfungsnummer für Deutschen Weinbrand Erteilung

Leistungsbezeichnung II

Prüfungsnummer für Deutschen Weinbrand beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Deutscher Weinbrand (Synonym), Brandy (Synonym), Prüfnummer (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

03.08.2022

Fachlich freigegeben durch

Lebensmittelüberwachung Hamburg (BJV)

Teaser

Wenn Sie Deutschen Weinbrand oder Brandy in Umlauf bringen möchten müssen Sie hier die entsprechende Prüfnummer beantragen.

Volltext

Deutscher Weinbrand darf nur mit einer amtlichen Prüfnummer in den Verkehr gebracht werden, das Gleiche gilt für Brandy.

Die Prüfnummer wird auf Antrag und erst nach einer analytischen Untersuchung erteilt. Sie gilt für ein Jahr. Dem Antrag sind eine Probe von drei Flaschen des zu prüfenden Getränks unentgeltlich beizufügen. Die analytische Untersuchung ist gesetzlich vorgeschrieben.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag gemäß § 4 AGeV der in der Anlage 1 der AGeV
  • Dem Antrag sind ein Untersuchungsbefund sowie eine Probe von drei Flaschen beizufügen.

Voraussetzungen

  • Sie wollen Deutschen Weinbrand oder Brandy in Umlauf bringen.

Kosten

Die Gebühren richten sich nach der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (VwKostO-MUELV)1 . Für die Erteilung der Prüfnummer fallen folgende Gebühren an:
  • bis 5.000 l: 105,00 Euro
  • über 5.000 l: 190,00 Euro 

Verfahrensablauf

  • Sie stellen den Antrag bei der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz mit
    • einer Probe von drei Flaschen des zu prüfenden Getränks oder
    • ein Untersuchungsbefund einer von der zuständigen Stelle zugelassenen Untersuchungseinrichtung
  • die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz prüft den Antrag die eingesendeten Proben bzw. den Untersuchungsbefund
  • Sie erhalten einen Bescheid über das Ergebnis der Prüfung und ggf. die Prüfnummer

Bearbeitungsdauer

Keine

Frist

Keine

Hinweise

Es sind folgende Hinweise zu beachten:
  • Von jeder Probe ist mindestens eine Flasche bis zum Ablauf von zwei Jahren nach Erteilung des Prüfungsbescheides aufzubewahren.
  • Eine Kopie des Untersuchungsbefundes ist von der Einrichtung, die die Untersuchung durchgeführt hat, fünf Jahre aufzubewahren.
  • Nimmt die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz nicht selbst die Untersuchung vor, kann auch ein Untersuchungsbefund einer von der zuständigen Stelle zugelassenen Untersuchungseinrichtung vorgelegt werden.
  • Auf Antrag können auch mehrere Prüfnummern erteilt werden.
  • Eine Kopie des Untersuchungsbefundes ist vom Antragsteller fünf Jahre aufzubewahren.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Prüfungsnummer für Deutschen Weinbrand Erteilung
  • Deutscher Weinbrand und Brandy darf nur mit einer amtlichen Prüfnummer in den Verkehr gebracht werden.
  • Prüfnummer
    • Wird nach analytischer Untersuchung erteilt
    • Gilt ein Jahr
    • unentgeltlich Probe von drei Flaschen des zu prüfenden Getränkes ist dem Antrag beizufügen

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

Formulare

nicht vorhanden

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