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EU-Heimtierausweis Ausstellung

Hamburg 99110021012000 Typ 4a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99110021012000

Leistungsbezeichnung

EU-Heimtierausweis Ausstellung

Leistungsbezeichnung II

Ausstellung eines EU-Heimtierausweises beantragen

Leistungstypisierung

Typ 4a

Begriffe im Kontext

Reisen mit Haustier (Synonym), Reisen mit Hund (Synonym), Ausweis für Reise mit Haustier (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

26.07.2022

Fachlich freigegeben durch

BJV V Veterinärwesen

Teaser

Für Reisen mit Ihrem Heimtier innerhalb der Europäischen Union benötigen Sie einen EU-Heimtierausweis.

Volltext

Wenn Sie mit Ihrem Heimtier wie zum Beispiel Hund, Katze oder Frettchen innerhalb der EU reisen möchten, benötigen Sie für Ihr Tier den EU-Heimtierausweis als Reisedokument.

Er enthält unter anderem folgende Angaben:
  • Halterin oder Halter des Tieres
  • Beschreibung des Tieres
  • Kennzeichnung des Tieres (Art und Datum der Kennzeichnung sowie Kennzeichnungsnummer)
  • Tollwutimpfung (Gültigkeit)
  • Bestätigung eines ausreichenden Testergebnisses der Titrierung von Tollwutantikörpern als Nachweis der Wirksamkeit der Tollwutimpfung, wenn Reisen in nicht gelistete Drittländer beabsichtigt sind.
  • weitere Impfungen oder Behandlungen, zum Beispiel gegen Echinokokken

Auch wenn Sie nicht planen, mit Ihrem Heimtier zu verreisen, können Sie einen Heimtierausweis ausstellen lassen, da dort auch alle Impfungen eingetragen werden können und damit ein separater Impfpass nicht mehr notwendig ist.

Erforderliche Unterlagen

Heimtierausweis gemäß Durchführungsverordnung (EU) Nr. 577/2013 der Kommission mit den erforderlichen Eintragungen (Impfung, Titertest).

Voraussetzungen

Das Heimtier muss einen wirksamen Impfschutz gegen Tollwut besitzen. Hinzu kommen bestimmte Laboruntersuchungen auf Antikörper, falls die Tierseuchenlage im Drittland unsicher ist.

Tiere, für die ein Heimtierausweis ausgestellt werden soll, müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein.

Kosten

Die Kosten für das Ausstellen eines Heimtierausweises stellt der ermächtigte Tierarzt gemäß der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) in Rechnung.

Verfahrensablauf

  • Registrierte Stellen, die Blanco- Heimtierausweise ausgeben dürfen (Drucklegende Firmen) geben die Blanco-Heimtierausweise an ermächtigte Tierärzte ab.
  • Die Ermächtigung der Hamburger Tierärzte erfolgt durch die zuständige Stelle.
  • Der ermächtigte Tierarzt nimmt die Tierdaten, Daten des Eigentümers, Daten der Transponder-Injizierung auf und füllt den Heimtierpass von Hand aus.
  • Der Tierarzt gibt des Heimtierausweis an den Haustierhalter ab.

In den neuen EU-Heimtierausweis kann der Tierarzt auch die schon bestehenden Impfungen übertragen.

Wenn Sie mit Ihrem Heimtier in ein EU-Ausland reisen, führen Sie den EU-Heimtierausweis mit sich und zeigen ihn auf Verlangen vor.

Bearbeitungsdauer

Keine.

Frist

Keine.

Hinweise

Für Reisen innerhalb der EU mit Hunden, Katzen und Frettchen sind erforderlich:
  • vom Haustierarzt ausgestellter EU-Heimtierpass (auch: „Pet Passport“) mit Nachweis der geforderten gültigen Tollwutimpfung
  • Kennzeichnung durch einen elektronischen Transponder (Mikrochip) - (bis Juli 2011 ist für viele EU-Länder übergangsweise eine Kennzeichnung durch eine Tätowierung zulässig)

Dieselben Reisebestimmungen wie innerhalb der EU gelten für folgende Nicht-EU-Länder („gleichgestellte Drittländer“):
  • Andorra
  • Island
  • Liechtenstein
  • Monaco
  • Norwegen
  • San Marino
  • Schweiz
  • Vatikan
  • Kroatien

sowie für folgende nicht auf dem Kontinent gelegenen EU-Gebiete:
  • Grönland und die Färöer-Inseln
  • Französisch-Guyana, Guadeloupe, Martinique, Réunion
  • Kanarische Inseln
  • Azoren und Madeira

Für die Einreise nach Finnland wird zusätzlich eine Bandwurmbehandlung gefordert.

Irland, Malta und Schweden haben eigene zusätzliche Regelungen zur Einfuhr von Heimtieren. Hier müssen Sie vor Reiseantritt in einem zugelassenen Labor eine Blutuntersuchung des Tieres auf Tollwutantikörper vornehmen lassen (ebenfalls erforderlich bei Wiedereinreise aus einem „nicht gelisteten Drittstaat“). Zusätzlich fordern diese Staaten eine Behandlung gegen Zecken und Bandwürmer. Außerdem gilt dort bereits jetzt nur ein Mikrochip als zulässige Kennzeichnung.

Reisen mit anderen Tieren als Hunden, Katzen und Frettchen (z.B. Vögel und Kaninchen) sowie
Reisen in Nicht-EU-Länder („gelistete und nicht gelistete Drittländer“):
Hier gilt generell: Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrem Haustierarzt, bei der zuständigen Botschaft oder auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes oder der Bundeszollverwaltung. Hierzu zählt inzwischen auch Großbritannien.

Rechtsbehelf

Keiner.

Kurztext

  • Ausstellung eines EU-Heimtierausweises beantragen
  • EU-Heimtierausweis Ausstellung
  • Ausweisdokument für Haustiere beim Reisen
  • Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken durch Privatpersonen, die weder den Verkauf eines Heimtieres noch den Übergang des Eigentums an dem Heimtier bezweckt. 
  • Begleitet von einem Heimtierausweis, der im Einklang mit dem Muster erstellt wird, das in Durchführungsrechtsakten festgelegt wird, und anhand dessen das Heimtier und sein Gesundheitsstatus (zum Beispiel Tollwutimpfung) eindeutig identifiziert werden kann.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

Formulare

nicht vorhanden

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