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Benennung eines weisungsbefugten Verantwortlichen für die Einhaltung der Anforderungen des Tierschutzgesetzes beim Schlachten

Hamburg 99110033000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99110033000000

Leistungsbezeichnung

Benennung eines weisungsbefugten Verantwortlichen für die Einhaltung der Anforderungen des Tierschutzgesetzes beim Schlachten

Leistungsbezeichnung II

Benennung einer weisungsbefugt verantwortlichen Person beim Schlachten von Tieren mitteilen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

Als Großbetrieb müssen Sie beim Schlachten von Tieren eine weisungsbefugte Person mitteilen.

Benennung eines weisungsbefugten Verantwortlichen für die Einhaltung der Anforderungen des Tierschutzgesetzes beim Schlachten

Volltext

Wenn Sie als Schlachtbetrieb mindestens 50 Großvieheinheiten wöchentlich schlachten oder Arbeitskräfte bereitstellen, die Schlachttiere zuführen, betäuben oder entbluten, müssen Sie der zuständigen Behörde einen verantwortlichen Weisungsbefugten benennen, der für die Einhaltung der Anforderungen des Tierschutzgesetzes und der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen sorgt.
Diese Vorschrift trifft z. B. auf Subunternehmer zu, die vom Schlachthofunternehmer mit den genannten Tätigkeiten beauftragt worden sind. Trotz der Benennung eines weisungsbefugten Verantwortlichen durch einen Subunternehmer muss der Schlachthofunternehmer auch einen Tierschutzbeauftragten benennen.
Folgende Umrechnung der Großvieheinheiten sollten Sie beachten:
Ausgewachsene Rinder und Einhufer: 1 GVE
Sonstige Rinder: 0,5 GVE
Schweine mit einem Gewicht von über 100 kg: 0,2 GVE
Sonstige Schweine: 0,15 GVE
Schafe und Ziegen: 0,1 GVE
Schaf-/ Ziegenlämmer und Ferkel unter 15 kg: 0,05 GVE
 

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Bezirksamt Eimsbüttel

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal