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Erstmalige Beschäftigung Heimarbeit Entgegennahme

Hamburg 99006047261000 Typ 2a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99006047261000

Leistungsbezeichnung

Erstmalige Beschäftigung Heimarbeit Entgegennahme

Leistungsbezeichnung II

Beschäftigung von Personen in Heimarbeit mitteilen

Leistungstypisierung

Typ 2a

Begriffe im Kontext

Arbeitsschutz (Synonym), Arbeitnehmerschutz (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

18.05.2022

Fachlich freigegeben durch

BJV V Arbeitnehmerschutz

Handlungsgrundlage

Teaser

Wenn Sie erstmals Mitarbeitende in Heimarbeit beschäftigen möchten, müssen Sie dies zuvor bei der zuständigen Stelle anzeigen.

Volltext

Wenn Sie als Unternehmen zum ersten Mal Heimarbeit vergeben, müssen vorab die zuständige Stelle informieren. Das gilt auch, wenn Sie nur unregelmäßige oder geringfügige Tätigkeiten in Heimarbeit planen.

Erforderliche Unterlagen

Aufstellung der Tätigkeit gemäß bindender Festsetzung

Voraussetzungen

Sie führen ein Unternehmen in Deutschland, das Heimarbeit ausgibt oder über andere Heimarbeit verteilt.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Gehen Sie wie folgt vor, wenn Sie die Anzeige schriftlich erstellen möchten:
  • Erstellen Sie eine Anzeige, in der Sie Ihren Unternehmensnamen, die Anschrift und den Sitz des Unternehmens sowie die Art der Beschäftigung angeben.
  • Reichen Sie die Anzeige bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihre Anzeige.
  • Sie sind damit Ihrer Anzeigepflicht nachgekommen.
  • Sie erhalten keine Empfangsbestätigung.
  • Bei Rückfragen oder zur Nachbesserung kontaktiert Sie die zuständige Stelle.

Gehen Sie wie folgt vor, wenn Sie die Anzeige mittels Online-Dienst erstellen möchten:
  • Melden Sie sich im Online Dienst an und erstellen damit Ihre Anzeige.
  • Der Online Dienst führt automatisch eine Zuständigkeitsfindung durch und versendet nach Abschluss der Erstellung die Anzeige.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihre Anzeige.
  • Sie sind damit Ihrer Anzeigepflicht nachgekommen.
  • Sie erhalten keine Empfangsbestätigung.
  • Bei Rückfragen oder zur Nachbesserung kontaktiert Sie die zuständige Stelle.

Bearbeitungsdauer

Keine

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Zur Heimarbeit zählen zum Beispiel Produkttests oder Übersetzungstätigkeiten aber auch das Home-Office. Grundlage ist das Heimarbeitsgesetz (HAG). Es schützt Menschen, die in der eigener Wohnung oder in einer selbst gewählten Betriebsstätte für Unternehmen oder Zwischenmeister arbeiten. Das Gesetz soll Benachteiligungen gegenüber herkömmlichen Arbeitsplätzen verhindern.


Die Schutzvorschriften für Heimarbeitende sind nicht verhandelbar. Individuelle Absprachen, die dagegen verstoßen, sind ungültig. Bei der Entlohnung von Heimarbeit sind Unternehmen an arbeitsrechtliche und tarifliche Vorgaben gebunden.

Rechtsbehelf

Es handelt sich um eine Anzeige durch Sie. Es ist kein Rechtsbehelf erforderlich.

Kurztext

  • Erstanmeldung Heimarbeit Entgegennahme
  • Ein Unternehmen muss die erstmalige Durchführung von Heimarbeit der zuständigen Stelle melden.
  • Wichtig ist, das die Mitteilung vor dem Tätigkeitsbeginn durchzuführen ist
  • Die Daten können schriftlich oder online übermittelt werden.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

Formulare

nicht vorhanden

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