Halbjährige Anzeige Heimarbeit Entgegennahme
Inhalt
Halbjährige Übermittlung der Beschäftigung von Personen in Heimarbeit durchführen
Begriffe im Kontext
Arbeitsschutz (Synonym), Heimarbeit (Synonym), Listenführung (Synonym), Heimarbeitsliste (Synonym), Arbeitnehmerschutz (Synonym)
Fachlich freigegeben am
02.08.2022
Fachlich freigegeben durch
BJV V Arbeitnehmerschutz
Wenn Sie Personen in Heimarbeit beschäftigen oder über Vermittler, sogenannte Zwischenmeister, Heimarbeit weitergeben, müssen Sie der zuständigen Stelle halbjährlich eine Liste mit den Namen der Personen zusenden
Als Unternehmen sind Sie verpflichtet, Personen, die Sie in Heimarbeit beschäftigen oder über die Sie Heimarbeit weitergeben, in Listen auszuweisen. Unter Heimarbeit zählt zum Beispiel die Durchführung von Produkttests und Übersetzungstätigkeit. In der Liste müssen Sie:
Bei der Vergabe und Ausübung von Heimarbeit müssen Sie die Vorschriften des Heimarbeitsgesetzes beachten und einhalten.
- den Namen der Person,
- die Adressdaten der Arbeitsstätte,
- die Art der Beschäftigung und
- eine Zeitangabe zur Dauer der Beschäftigung angeben.
Bei der Vergabe und Ausübung von Heimarbeit müssen Sie die Vorschriften des Heimarbeitsgesetzes beachten und einhalten.
Sie führen ein Unternehmen in Deutschland, das Heimarbeit ausgibt oder über andere Heimarbeit verteilt.
Die Heimarbeitsliste können Sie postalisch oder online der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz / zuständigen Arbeitsschutzaufsichten zusenden.
schriftlicher Ablauf:
schriftlicher Ablauf:
- Sie erstellen eine Liste mit allen heimarbeitenden Personen, die Sie beschäftigen oder über die Sie Heimarbeit vergeben.
- Sie müssen drei Kopien der postalische Anzeige an die Behörde für Verbraucherschutz - Arbeitnehmerschutz schicken.
- Nach dem Eingang prüft die Behörde die Dokumente auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Sollten Nachbesserungen erforderlich sein, nimmt die Behörde Kontakt mit Ihnen auf und wird um Nachbesserung bitten.
- Sie müssen die Nachbesserungen durchführen und eine Aktualisierung übermitteln.
- Nach erfolgreicher Prüfung legt die Behörde Ihre Daten betriebsbezogen ab. In der Regel erfolgt keine Empfangsbestätigung.
- Sie melden sich im Online Dienst an und laden eine Heimarbeitsliste hoch oder erstellen die Liste im Online Dienst.
- Die Zuständigkeit wird automatisch ermittelt und die Anzeige wird automatisch nach Bearbeitung an die zuständige Behörde geschickt.
- Die restlichen Schritte sind gleich zur schriftlichen Bearbeitung.
Übermittlungsfrist der Heimarbeitsliste:
- Abgabe der Heimarbeitsliste für das 1. Halbjahr (01.01 bis 30.06): bis zum 31.07 des Kalenderjahres
- Abgabe der Heimarbeitsliste für das 2. Halbjahr (01.07 bis 31.12): bis zum 31.01 des folgenden Kalenderjahres
- Halbjährige Übermittlung der Beschäftigung von Personen in Heimarbeit durchführen
- Ein Unternehmen muss Personen, die es in Heimarbeit beschäftigt oder über die es Heimarbeit weitergibt, in Listen ausweisen.
- In der Liste müssen folgende Angaben enthalten sein:
- Name der Person,
- die Adressdaten seiner / ihrer Arbeitsstätte,
- die Art der Beschäftigung
- eine Zeitangabe zur Dauer der Beschäftigung.
- Die Liste muss halbjährlich innerhalb einer Abgabefrist an die zuständigen Stelleübermittelt werden.
- Die Übermittlung kann schriftlich oder online erfolgen.