Dokumentation der durchgeführten Arbeiten und Maßnahmen des Instandhaltungskonzepts Entgegennahme
Inhalt
Dokumentation der durchgeführten Arbeiten und Maßnahmen des Instandhaltungskonzepts Entgegennahme
Instandhaltungskonzept für Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen, Klärung von Unstimmigkeiten
Begriffe im Kontext
Explosionsschutz (Synonym), Instandhaltungskonzept (Synonym)
Fachlich freigegeben am
29.06.2022
Fachlich freigegeben durch
BJV V Anlagensicherheit
Wenn Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber ein Instandhaltungskonzept erstellt haben, das einen sicheren Zustand Ihrer Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen dauerhaft gewährleistet, kann auf regelmäßige Prüfungen gemäß der Betriebssicherheitsverordnung verzichtet werden.
Wenn Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber ein Instandhaltungskonzept erstellt haben, das einen sicheren Zustand Ihrer Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen dauerhaft gewährleistet, kann auf regelmäßige Prüfungen gemäß der Betriebssicherheitsverordnung verzichtet werden. Eine Prüforganisation bewertet die Wirksamkeit Ihres Instandhaltungskonzepts. Alle Arbeiten und Maßnahmen an der Anlage im Rahmen dieses Instandhaltungskonzepts müssen Sie dokumentieren. Die zuständige Stelle klärt Unstimmigkeiten zwischen Ihnen als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber und der Prüforganisation, die das Instandhaltungskonzept bewertet.
Eine formlose Meldung oder Klärungsanfrage kann telefonisch, per E-Mail oder schriftlich erfolgen. Folgende Angaben werden zur Bearbeitung benötigt:
- Art der überwachungsbedürftigen Anlage(n)
- Angaben zum Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin beziehungsweise dem Betreiber oder der Betreiberin
- Angaben zum Klärungsgrund
- Instandhaltungskonzept
- Prüfbescheinigung der Prüforganisation
Es gibt Unstimmigkeiten zwischen Ihnen als Arbeitgeber und der Prüforganisation, die das Instandhaltungskonzept bewertet hat.
Sie möchten, spezielle Instandhaltungsmaßnahmen implementieren, um bestimmte wiederkehrende Prüfungen Ihrer Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen durch ein besonderes Instandhaltungskonzept entbehrlich zu machen.
Sie möchten, spezielle Instandhaltungsmaßnahmen implementieren, um bestimmte wiederkehrende Prüfungen Ihrer Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen durch ein besonderes Instandhaltungskonzept entbehrlich zu machen.
Sie reichen formlos Ihre Meldung über die Unstimmigkeiten mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
Die zuständige Stelle prüft Ihr Anliegen und Ihre Unterlagen, insbesondere Ihr Instandhaltungskonzept und die Prüfbescheinigung der Prüforganisation. Gegebenenfalls fordert die zuständige Stelle weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen oder Prüforganisaion an.
Die zuständige Stelle klärt die Unstimmigkeiten.
Die zuständige Stelle prüft Ihr Anliegen und Ihre Unterlagen, insbesondere Ihr Instandhaltungskonzept und die Prüfbescheinigung der Prüforganisation. Gegebenenfalls fordert die zuständige Stelle weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen oder Prüforganisaion an.
Die zuständige Stelle klärt die Unstimmigkeiten.
Angaben zum Rechtsbehelf finden Sie in Ihrem Bescheid beziehungsweise dem Antwortschreiben.
- betrifft Anlagen im explosionsgefährdeten Bereich
- Instandhaltungskonzepte gewährleistet mehr Explosionssicherheit
- Besonderes Instandhaltungskonzept erübrigt bestimmte wiederkehrende Prüfungen