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Anzeige einer Beschwerde zu erlaubter oder illegaler Werbung Entgegennahme

Hamburg 99089162261000 Typ 4a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99089162261000

Leistungsbezeichnung

Anzeige einer Beschwerde zu erlaubter oder illegaler Werbung Entgegennahme

Leistungsbezeichnung II

Eine Beschwerde zu erlaubter oder illegaler Werbung anzeigen

Leistungstypisierung

Typ 4a

Begriffe im Kontext

Glücksspiel. (Synonym), Glücksspielveranstaltung (Synonym), Online Glücksspiel (Synonym), Anonyme Hinweise (Synonym), Whistleblower Glücksspiel (Synonym), Hinweisgeber Glücksspiel (Synonym), Anonyme Hinweise Glücksspiel (Synonym), Hinweisgeber (Synonym), Illegale Werbung (Synonym), Werbung Glücksspiel (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

24.06.2022

Fachlich freigegeben durch

FP BIS A241 Glücksspielaufsicht

Handlungsgrundlage

§ 5 Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutsch-land (Glücksspielstaatsvertrag 2021 - GlüStV 2021) vom 29. Oktober 2020 
https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-Gl%C3%BCStVtrST2021rahmen
 

Teaser

Wenn Sie Hinweise zu erlaubter oder illegaler Werbung bei einem Angebot oder einer Veranstaltung eines erlaubten Glücksspiels haben, können Sie diese anonym übermitteln.

Volltext

Wenn Sie Hinweise zu Werbung eines Erlaubnisnehmers oder Werbung für ein illegales Angebot oder einer Veranstaltung haben, können Sie diese anonym übermitteln.
Die Veröffentlichung von Glücksspielwerbung ist in Deutschland reguliert. Nur Spieleanbieter, die eine Erlaubnis für die Durchführung von Glücksspiel von der zuständigen Behörde erhalten haben, dürfen für ihr Glücksspielangebot (also für legale Glücksspielangebote) werben. 
Falls Sie sich nicht sicher sind, ob Sie einen Verstoß gegen Regeln von Glücksspielwerbung entdeckt haben, informieren Sie sich vorab im Glücksspielstaatsvertrag. 
Hier ein paar Anhaltspunkte für Sie:
  • Glücksspielwerbung darf nicht suggerieren, dass Spieler Einfluss auf Glücksspiele nehmen können.
  • In der Zeit von 6 bis 21 Uhr (täglich) darf keine Werbung für virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und Online-Casinospiele im Rundfunk und Internet erfolgen.
  • Direkt vor oder während der Live-Übertragung von Sportereignissen ist es nicht zulässig, dass auf dem übertragenden Kanal Werbung für Sportwetten auf dieses Sportereignis ausgestrahlt wird.
Relevanz haben Hinweise zu Glücksspielwerbung zum Beispiel im Bereich Pferde- und Sportwetten, Lotterien, Online-Poker oder virtuelle Automatenspiele.
 

Erforderliche Unterlagen

Optional: Belege für den Vorfall (in verschiedenen gängigen Dateiformaten) 

Voraussetzungen

Keine

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

Ein Hinweis können Sie online oder schriftlich abgegeben und auf Wunsch vollständig anonym bleiben. 
Wenn Sie Ihren Hinweis online übermitteln wollen:
  • Ihren Hinweis zum Schwerpunkt Werbung bei erlaubtem o-der unerlaubtem Glücksspiel beschreiben Sie kurz und prägnant im Hinweisgeber-System. 
  • Sie erhalten vom System nach Versand Ihres Hinweises ei-ne Referenznummer, die Sie verwenden können, um ergänzende Informationen an die zuständige Behörde online oder postalisch zu übermitteln.
  • Das Hinweisgebersystem bietet Ihnen die Möglichkeit ein anonymes Postfach einzurichten. In diesem Postfach wird der abgegebene Hinweis und gegebenenfalls Ergänzungen gespeichert und die zuständige Behörde kann Ihnen hier-über Rückmeldungen zukommen lassen.
  • Hinweis: Der Online-Dienst befindet sich derzeit in Entwicklung und wird Ihnen dann zur Verfügung gestellt 
Hinweise können Sie grundsätzlich auch formlos schriftlich  an die zuständige Behörde übermitteln.
 

Bearbeitungsdauer

4 - 8 Wochen

Frist

Keine

Weiterführende Informationen

Hinweise

Es gibt folgende Hinweise: 
  • Sofern der Hinweisgeber beziehungsweise die Hinweisgeberin vollständig anonym bleiben möchte, muss er beziehungsweise sie darauf achten, dass seine beziehungsweise ihre Angaben oder Datei-Uploads keinerlei Rückschlüsse auf seine beziehungsweise ihre Person zulassen.
  • Das Hinweisgebersystem ist nicht geeignet, um polizeiliche Anzeige zu erstatten
  • In Rolle der formalen Sichtung und Freigabe (begleitende Fachbehörde im Umsetzungsland) ist die BIS (Behörde für Inneres und Sport) in Hamburg zuständig.
  • In Rolle der inhaltlichen Verantwortung ist das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat 208 Glücksspiel-rechtliche Übergangsaufgaben zuständig.
  • Die Zuständigkeit für diesen Hinweisschwerpunkt liegt bis zum Ende 2022 bei dem Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt. Ab 1.1.2023 kann die Hinweisabgabe über diesen Onlinedient erfolgen, zuständig ist dann die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder

Rechtsbehelf

Keine

Kurztext

  • Jede Person kann Hinweise zu erlaubter oder illegaler Wer-bung zum Glücksspiel geben
  • online und nach Wunsch voll anonym
  • Keine polizeiliche Anzeige
  • Das Angebot stellt keine Beschwerdemöglichkeit über Spieleanbieter dar, die anderweitig und bilateral geklärt werden können 

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Inneres und Sport

Formulare

nicht vorhanden

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