Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Verkehrsraumeinschränkung Erlaubnis

Hamburg 99108013005000 Typ 3a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108013005000

Leistungsbezeichnung

Verkehrsraumeinschränkung Erlaubnis

Leistungsbezeichnung II

Erlaubnis zur Verkehrsraumeinschränkung beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3a

Begriffe im Kontext

Baustelle (Synonym), Baumaßnahmen (Synonym), Genehmigung (Synonym), Straßensperrung (Synonym), Gehwegsperrung (Synonym), Beschilderung (Synonym), Verkehrsraumeinschränkung (Synonym), Verkehrsrechtliche Anordnung (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

20.06.2022

Fachlich freigegeben durch

Verkehr (BVM)

Handlungsgrundlage

§ 45 Straßenverkehrsordnung (StVO)
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__45.html
§ 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__46.html

Teaser

Für jede Maßnahme, die eine Einschränkung und Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraumes beansprucht, ist eine Genehmigung einzuholen.

Volltext

Für jede Maßnahme, die eine Einschränkung und Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraumes beansprucht, ist eine Genehmigung einzuholen. Das ist beispielsweise bei Straßenbaumaßnahmen der Fall. Aber auch die Nutzung des öffentlichen Verkehrsraums bei Aufstellen eines Gerüsts oder Lagern von Baumaterialien fällt hierunter. Für die Ausführung solcher Arbeiten wird beispielsweise festgelegt,
  • wie die Arbeitsstelle abzusperren und zu kennzeichnen ist,
  • ob und wie der Verkehr zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist und
  • wie eventuelle Umleitungsstrecken zu kennzeichnen sind.
Wenn Sie den öffentlichen Verkehrsraum derartig nutzen, müssen Sie vor Beginn der Arbeiten eine verkehrsrechtliche Anordnung hierüber einholen. Diese erhalten Sie bei Antragstellung und soll zum einen die Sicherheit der Bauarbeiter beziehungsweise Bauarbeiterinnen im Verkehrsraum und die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer beziehungsweise Verkehrsteilnehmerinnen gewährleisten. Zum anderen soll es sicherstellen, dass der Verkehr nicht mehr als nötig beeinträchtigt wird.
Sie benötigen eine verkehrsrechtliche Anordnung nicht nur bei einer Fahrbahnvoll- oder -teilsperrung, sondern auch dann, wenn sich die Arbeiten nur auf Rad- oder Gehwege auswirken.

Erforderliche Unterlagen

  • Hauptantrag:
    • Schriftlich formlos
  • Nachweise:
    • Maßstabsgerechter Lageplan
    • Verkehrszeichenplan (optional)
    • Umleitungsplan (optional)
    • Erläuterung zum Bauvorhaben / Ablauf (optional)
    • Signallage / Signalzeichenplan (optional)

Voraussetzungen

  • Sie müssen ein berechtigtes Interesse nachweisen.
  • Sie dürfen die Sicherheit des Verkehrs nicht einschränken und die Leichtigkeit des Verkehrs nicht unverhältnismäßig beeinträchtigen.
  • Sie dürfen den Gemeingebrauch nicht unverhältnismäßig einschränken.
  • Sie müssen als verantwortliche Person für eine verkehrsrechtliche Anordnung Inhaberin oder Inhaber des Zertifikats „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen“ (MVAS) sein.

Kosten

Gebühr: 30€ - 201€
Kostenhöhe (variabel): von EUR 30,30 bis zu EUR 200,60
Bezeichnung der Kosten: Verwaltungsgebühr
Bemerkung: Die Gebühr variiert je nach Dauer und Umfang der Erlaubnis.

Verfahrensablauf

Es gibt unterschiedliche Arten von Verkehrsraumeinschränkungen. Für alle Arten der Verkehrsraumeinschränkung gilt der gleiche Verfahrensablauf. Sie können den Antrag schriftlich, elektronisch oder über den Online-Dienst einreichen. Der Online-Dienst befindet sich derzeit in Entwicklung und wird Ihnen dann zur Verfügung gestellt. Der Verfahrensablauf ist hierbei immer gleich.  
  • Sie reichen den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen ein.
  • Die zuständigen Behörden prüfen den Antrag und beziehen, sofern erforderlich, weitere Stellen mit ein.
  • Nach der Prüfung des Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder Ablehnungsbescheid. Der Genehmigungsbescheid enthält für Sie die verkehrsrechtliche Anordnung.
  • Sie können nun die Maßnahme im Rahmen der verkehrsrechtlichen Anordnung durchführen. 
Bei einer Havarie (Notmaßnahme) wenden Sie sich direkt an die zuständige Polizeidienststelle.

Bearbeitungsdauer

Dauer (bei Spanne): in der Regel 2 Wochen
Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer: Die Bearbeitungszeit für umfangreiche Maßnahmen fällt höher aus, als die Bearbeitungszeit für kurzweilige, weniger umfangreiche Maßnahmen.

Frist

Fristtyp: Antragsfrist
Dauer (variabel): 14 Tage
Bemerkung: Mindestantragsfrist

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Es gibt folgende Hinweise:                                
Die Verkehrsraumeinschränkung darf erst nach Erteilung der verkehrsrechtlichen Anordnung erfolgen.
Handelt es sich bei der beantragten Verkehrsraumeinschränkung um eine Arbeitsstelle, so muss ein Bauleiter beziehungsweise eine Bauleiterin benannt werden.
Wenn die Maßnahme einen längeren als den beantragten Zeitraum in Anspruch nimmt, müssen Sie vor Ablauf der genehmigten Zeit die Verlängerung der Maßnahme beantragen.
Die Antragsstellende Person muss die Öffentlichkeit über die Maßnahme informieren.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Kurztext

  • Unterscheidet folgende Verkehrsraumeinschränkungen:
    • Baumaßnahmen
    • Ausnahmegenehmigungen, zum Beispiel Container, Schuttablagerungen
    • auch Veranstaltungen gehören dazu
  • Eine Erlaubnis der Verkehrsraumeinschränkung wird bei Einschränkung und Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsraum benötigt.
  • Eine Verkehrsraumeinschränkung erfordert eine verkehrsrechtliche Anordnung, diese enthält Auflagen und Bedingungen.
  • Bei einer Havarie (Notmaßnahme) kann sich direkt an die zuständige Polizeistelle gewendet werden.



 

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Verkehr und Mobilitätswende

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal