Verkehrsraumeinschränkung Erlaubnis
Inhalt
Begriffe im Kontext
Baustelle (Synonym), Baumaßnahmen (Synonym), Genehmigung (Synonym), Straßensperrung (Synonym), Gehwegsperrung (Synonym), Beschilderung (Synonym), Verkehrsraumeinschränkung (Synonym), Verkehrsrechtliche Anordnung (Synonym)
Fachlich freigegeben am
20.06.2022
Fachlich freigegeben durch
Verkehr (BVM)
§ 45 Straßenverkehrsordnung (StVO)
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__45.html
§ 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__46.html
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__45.html
§ 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__46.html
Für jede Maßnahme, die eine Einschränkung und Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraumes beansprucht, ist eine Genehmigung einzuholen.
Für jede Maßnahme, die eine Einschränkung und Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraumes beansprucht, ist eine Genehmigung einzuholen. Das ist beispielsweise bei Straßenbaumaßnahmen der Fall. Aber auch die Nutzung des öffentlichen Verkehrsraums bei Aufstellen eines Gerüsts oder Lagern von Baumaterialien fällt hierunter. Für die Ausführung solcher Arbeiten wird beispielsweise festgelegt,
Sie benötigen eine verkehrsrechtliche Anordnung nicht nur bei einer Fahrbahnvoll- oder -teilsperrung, sondern auch dann, wenn sich die Arbeiten nur auf Rad- oder Gehwege auswirken.
- wie die Arbeitsstelle abzusperren und zu kennzeichnen ist,
- ob und wie der Verkehr zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist und
- wie eventuelle Umleitungsstrecken zu kennzeichnen sind.
Sie benötigen eine verkehrsrechtliche Anordnung nicht nur bei einer Fahrbahnvoll- oder -teilsperrung, sondern auch dann, wenn sich die Arbeiten nur auf Rad- oder Gehwege auswirken.
- Hauptantrag:
- Schriftlich formlos
- Nachweise:
- Maßstabsgerechter Lageplan
- Verkehrszeichenplan (optional)
- Umleitungsplan (optional)
- Erläuterung zum Bauvorhaben / Ablauf (optional)
- Signallage / Signalzeichenplan (optional)
- Sie müssen ein berechtigtes Interesse nachweisen.
- Sie dürfen die Sicherheit des Verkehrs nicht einschränken und die Leichtigkeit des Verkehrs nicht unverhältnismäßig beeinträchtigen.
- Sie dürfen den Gemeingebrauch nicht unverhältnismäßig einschränken.
- Sie müssen als verantwortliche Person für eine verkehrsrechtliche Anordnung Inhaberin oder Inhaber des Zertifikats „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen“ (MVAS) sein.
Gebühr:
30€ - 201€
Kostenhöhe (variabel): von EUR 30,30 bis zu EUR 200,60
Bezeichnung der Kosten: Verwaltungsgebühr
Bemerkung: Die Gebühr variiert je nach Dauer und Umfang der Erlaubnis.
Bezeichnung der Kosten: Verwaltungsgebühr
Bemerkung: Die Gebühr variiert je nach Dauer und Umfang der Erlaubnis.
Es gibt unterschiedliche Arten von Verkehrsraumeinschränkungen. Für alle Arten der Verkehrsraumeinschränkung gilt der gleiche Verfahrensablauf. Sie können den Antrag schriftlich, elektronisch oder über den Online-Dienst einreichen. Der Online-Dienst befindet sich derzeit in Entwicklung und wird Ihnen dann zur Verfügung gestellt. Der Verfahrensablauf ist hierbei immer gleich.
- Sie reichen den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen ein.
- Die zuständigen Behörden prüfen den Antrag und beziehen, sofern erforderlich, weitere Stellen mit ein.
- Nach der Prüfung des Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder Ablehnungsbescheid. Der Genehmigungsbescheid enthält für Sie die verkehrsrechtliche Anordnung.
- Sie können nun die Maßnahme im Rahmen der verkehrsrechtlichen Anordnung durchführen.
Dauer (bei Spanne): in der Regel 2 Wochen
Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer: Die Bearbeitungszeit für umfangreiche Maßnahmen fällt höher aus, als die Bearbeitungszeit für kurzweilige, weniger umfangreiche Maßnahmen.
Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer: Die Bearbeitungszeit für umfangreiche Maßnahmen fällt höher aus, als die Bearbeitungszeit für kurzweilige, weniger umfangreiche Maßnahmen.
Es gibt folgende Hinweise:
Die Verkehrsraumeinschränkung darf erst nach Erteilung der verkehrsrechtlichen Anordnung erfolgen.
Handelt es sich bei der beantragten Verkehrsraumeinschränkung um eine Arbeitsstelle, so muss ein Bauleiter beziehungsweise eine Bauleiterin benannt werden.
Wenn die Maßnahme einen längeren als den beantragten Zeitraum in Anspruch nimmt, müssen Sie vor Ablauf der genehmigten Zeit die Verlängerung der Maßnahme beantragen.
Die Antragsstellende Person muss die Öffentlichkeit über die Maßnahme informieren.
Die Verkehrsraumeinschränkung darf erst nach Erteilung der verkehrsrechtlichen Anordnung erfolgen.
Handelt es sich bei der beantragten Verkehrsraumeinschränkung um eine Arbeitsstelle, so muss ein Bauleiter beziehungsweise eine Bauleiterin benannt werden.
Wenn die Maßnahme einen längeren als den beantragten Zeitraum in Anspruch nimmt, müssen Sie vor Ablauf der genehmigten Zeit die Verlängerung der Maßnahme beantragen.
Die Antragsstellende Person muss die Öffentlichkeit über die Maßnahme informieren.
- Widerspruch
- Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
- Unterscheidet folgende Verkehrsraumeinschränkungen:
- Baumaßnahmen
- Ausnahmegenehmigungen, zum Beispiel Container, Schuttablagerungen
- auch Veranstaltungen gehören dazu
- Eine Erlaubnis der Verkehrsraumeinschränkung wird bei Einschränkung und Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsraum benötigt.
- Eine Verkehrsraumeinschränkung erfordert eine verkehrsrechtliche Anordnung, diese enthält Auflagen und Bedingungen.
- Bei einer Havarie (Notmaßnahme) kann sich direkt an die zuständige Polizeistelle gewendet werden.