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Anzeige des Verdachts der Geldwäsche bei einem Glücksspiel Entgegennahme

Hamburg 99089164261000 Typ 4a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99089164261000

Leistungsbezeichnung

Anzeige des Verdachts der Geldwäsche bei einem Glücksspiel Entgegennahme

Leistungsbezeichnung II

Den Verdacht auf Geldwäsche bei einem Glücksspiel anzeigen

Leistungstypisierung

Typ 4a

Begriffe im Kontext

Geldwäsche (Synonym), Glücksspiel. (Synonym), Glücksspielveranstaltung (Synonym), Online Glücksspiel (Synonym), Anonyme Hinweise (Synonym), Anonymer Hinweisgeber Glücksspiel (Synonym), Whistleblower Glücksspiel (Synonym), Geldwäsche im Glücksspiel (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

24.06.2022

Fachlich freigegeben durch

FP BIS A241 Glücksspielaufsicht

Handlungsgrundlage

§6a Absatz 8Glücksspielstaatsvertrag 2021(GlüStV 2021)
https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-Gl%C3%BCStVtrST2021rahmen

§ 6b Absatz 4 Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021)
https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-Gl%C3%BCStVtrST2021rahmen
§53 Geldwäschegesetz (GwG)
https://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2017/__53.html 
 

Teaser

Wenn Sie Hinweise zu Verdacht auf Geldwäsche bei einem Angebot oder einer Veranstaltung eines erlaubten oder unerlaubten Glücksspiels haben, können Sie diese anonym übermitteln.

Volltext

Geldwäsche ist die Einschleusung von illegal erwirtschaftetem Geld beziehungsweise von illegal erworbenen Vermögenswerten in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf. 

Wir nehmen Ihre Hinweise bei Verstößen gegen das Geldwäschegesetz  entgegen in den Bereichen unerlaubtes öffentliches Glücksspiel im Internet und Veranstaltung von Online-Poker und virtueller Automatenspiele.

Relevanz haben Hinweise zu Verdacht auf Geldwäsche im Glücks-spiel zum Beispiel im Bereich Pferde- und Sportwetten, Lotterien, Online-Poker oder virtuelle Automatenspiele.
 

Erforderliche Unterlagen

Optional:  Belege für den Vorfall (in verschiedenen gängi-gen Dateiformaten möglich) 

Voraussetzungen

Keine

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

Ein Hinweis können Sie online  oder schriftlich abgeben und auf Wunsch vollständig anonym bleiben.
Wenn Sie Ihren Hinweis online übermitteln wollen:
  • Ihren Hinweis zum Schwerpunkt Geldwäsche bei erlaubtem oder unerlaubtem Glücksspiel beschreiben Sie kurz und prägnant im Hinweisgeber-System. 
  • Sie erhalten vom System nach Versand Ihres Hinweises ei-ne Referenznummer, die Sie verwenden können, um ergänzende Informationen an die zuständige Behörde online oder postalisch zu übermitteln.
  • Das Hinweisgebersystem bietet Ihnen die Möglichkeit ein anonymes Postfach einzurichten. In diesem Postfach wird der abgegebene Hinweis und gegebenenfalls Ergänzungen gespeichert und die zuständige Behörde kann Ihnen hier-über Rückmeldungen zukommen lassen.
  • Hinweis: Der Online-Dienst befindet sich derzeit in Entwicklung und wird Ihnen dann zur Verfügung gestellt 
Hinweise können Sie grundsätzlich auch schriftlich an die zuständige Behörde übermitteln
 

Bearbeitungsdauer

4 - 8 Wochen

Frist

Keine

Weiterführende Informationen

Hinweise

Es gibt folgende Hinweise: 
Sofern der Hinweisgeber beziehungsweise die Hinweisgeberin vollständig anonym bleiben möchte, muss er beziehungsweise sie darauf achten, dass die Angaben oder Datei-Uploads keinerlei Rückschlüsse auf personenbezogene Daten zulassen.
  • Das Hinweisgebersystem ist nicht geeignet, um polizeiliche Anzeige zu erstatten
  • In Rolle der formalen Sichtung und Freigabe (begleitende Fachbehörde im Umsetzungsland) ist die BIS (Behörde für Inneres und Sport) in Hamburg zuständig.
  • In Rolle der inhaltlichen Verantwortung ist das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat 208 Glücksspiel-rechtliche Übergangsaufgaben zuständig.
  • Die Zuständigkeit für diesen Hinweisschwerpunkt liegt bis zum Ende 2022 bei dem Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt. Ab 1.1.2023 kann die Hinweisabgabe über diesen Onlinedient erfolgen, zuständig ist dann die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder

Rechtsbehelf

Keine

Kurztext

  • Jede Person kann Hinweise zu Verdacht auf Geldwäsche bei Glücksspiel geben
  • online und nach Wunsch voll anonym
  • Keine polizeiliche Anzeige
  • Keine Beschwerde über Spieleanbieter die anderweitig und bilateral geklärt werden können

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Inneres und Sport

Formulare

nicht vorhanden

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