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Veranstaltung Erlaubnis

Hamburg 99089001005000 Typ 4a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99089001005000

Leistungsbezeichnung

Veranstaltung Erlaubnis

Leistungsbezeichnung II

Genehmigung zur Durchführung einer sicherheitsrelevanten Großveranstaltung beantragen

Leistungstypisierung

Typ 4a

Begriffe im Kontext

Hafenfest (Synonym), Event (Synonym), Unterhaltung (Synonym), Geselligkeit (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

27.06.2022

Fachlich freigegeben durch

Foresta, Björn

Handlungsgrundlage

§ 31 Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-SOGHAV13P31

Verordnung zur Durchführung des § 31 des Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-SOG%C2%A731DVHApP3

Teaser

Wenn Sie eine Großveranstaltung mit einem erhöhten Gefährdungspotenzial durchführen möchten, müssen Sie eine Genehmigung beantragen.

Volltext

In der Freien und Hansestadt Hamburg müssen öffentliche Großveranstaltungen unter freiem Himmel mit über 10.000 Teilnehmenden und erhöhtem Gefährdungspotential genehmigt werden. Ein solches erhöhten Gefährdungspotential kann sich durch die Art einer Veranstaltung ergeben, wie zum Beispiel Motorsportveranstaltungen oder wenn pyrotechnische Gegenstände verwendet werden. Auch die Lage und Beschaffenheit des Veranstaltungsortes sind für eine solche Einschätzung relevant, wie zum Beispiel an oder auf Wasserflächen oder bei schwierigen Entfluchtungsmöglichkeiten. Auch eine hohe Anzahl von Personen auf begrenzten Raum oder Veranstaltungen mit erhöhten Konfliktpotential werden als erhöhtes Gefährdungspotential angesehen.
Wenn Sie eine Veranstaltung mit möglicherweise erhöhten Gefährdungspotential plan, stellen Sie einen formlosen, schriftlichen An-trag auf eine Genehmigung. Nach Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid über die Genehmigung Ihres Antrages.

Erforderliche Unterlagen

Folgende Unterlagen werden unter anderem zusätzlich zum Antrag benötigt:
  • Sicherheitskonzept
  • Gewerbezentralregisterauskunft über den Veranstalter oder die Veranstalterin (nicht älter als sechs Monate)
  • Polizeiliches Führungszeugnis der für die Veranstaltung verantwortlichen Person(en) (nicht älter als sechs Monate)
  • Angaben zur Einhaltung der fachlichen Anforderungen nach anderen berührten Fachrechten
  • Aufstellung eines Analyse- und Untersuchungsprogramms zur Bestimmung der Wasserqualität bei Veranstaltungen, die den Aufenthalt von Personen im Wasser umfassen
  • Zustimmung der Grundeigentümerin oder Grundstückseigentümer bei Inanspruchnahme von Privatflächen
  • Zustimmung der/des Wasserrechtsinhaberin oder Wasserrechtsinhaber bei Inanspruchnahme einer genehmigten Gewässernutzung
  • Nachweis einer Veranstalterversicherung
  • Lageplan auf Grundlage der Liegenschaftskarte
  • Anlagenverzeichnis
Weitere Hinweise zur Vollständigkeit der Unterlagen finden Sie in der Verordnung zur Durchführung des § 31 des Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

Voraussetzungen

  • Ihr Antrag muss alle geforderten Unterlagen enthalten
  • Der Veranstalter und die Leitung der Veranstaltung müssen  zuverlässig sein

Kosten

Kostenart: variabel
Bemerkung: Eine spezifische Gebührenregelung ist noch nicht erlassen.

Verfahrensablauf

In der Freien und Hansestadt Hamburg müssen öffentliche Großveranstaltungen unter freiem Himmel mit über 10.000 Teil-nehmenden und erhöhtem Gefährdungspotential genehmigt werden. 
  • Sie müssen einen Antrag zu Genehmigung einer solchen Veranstaltung stellen.
  • Sie gehen die Checkliste bezüglich der einzureichenden Unterlagen durch und senden die erforderlichen Unterlagen an die Genehmigungsbehörde.
  • Die Genehmigungsbehörde prüft Ihren Antrag und entscheidet, ob die Genehmigung erteilt werden kann.
  • Die Genehmigungsbehörde beteiligt alle erforderlichen mit-wirkenden Behörden (konzentriertes Verfahren).
  • Sie erhalten einen Bescheid über die Genehmigung Ihres Antrages mit möglichen Nebenbestimmungen.
  • Die erteilte Genehmigung beinhaltet alle erforderlichen beantragten Genehmigungen für Ihre Veranstaltung.

Bearbeitungsdauer

3 - 6 Monate

Frist

Antragsfrist

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Keine

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

Genehmigungsverfahren und Überwachungen von sicherheitsrelevanten Großveranstaltungen 
  • § 31 SOG HH – Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
  • Mehr als 10.000 Teilnehmenden und/oder
  • Erhöhtes Gefährdungspotential der Veranstaltungs-teilnehmenden
  • Gilt ausschließlich für Veranstaltungen unter Freien Himmel.
Verfahren:
  • jede Genehmigungsbehörde hat eine Ansprechpartner
  • Ein formloser Antrag auf Genehmigung muss in Schriftform gestellt werden
  • Die Antragsunterlagen können digital; und müssen auf Verlagen der Genehmigungsbehörde auch in ausgedruckter, schriftlicher Form eingereicht werden
  • Veranstaltung darf erst nach Genehmigung durchgeführt werden.

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Behörde für Wirtschaft und Innovation

Formulare

nicht vorhanden

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