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Prüfingenieure für Baustatik Anerkennung

Hamburg 99012019016000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012019016000

Leistungsbezeichnung

Prüfingenieure für Baustatik Anerkennung

Leistungsbezeichnung II

Anerkennung als Prüfingenieur und Prüfingenieurin für Baustatik

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

09.12.2022

Fachlich freigegeben durch

ABH32-Poststelle-Prüfstelle für Baustatik

Handlungsgrundlage

§ 6 der Verordnung über Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure, Prüfsachverständige und Technische Prüfungen (Prüfverordnung - PVO).
Prüfverordnung - PVO

Teaser

Sie möchten sich als Prüfingenieurin bzw. Prüfingenieur für Baustatik anerkennen lassen?

Volltext

Sie können die Anerkennung als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur für Baustatik in den Fachrichtungen Massivbau, Metallbau und / oder Holzbau beantragen. Nach erfolgreicher Anerkennung absolvieren Sie die zweijährige Kandidatenzeit, in der Sie von der Prüfstelle für Baustatik betreut werden. Im Anschluss daran erhalten Sie die Anerkennung als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur für Baustatik.

Erforderliche Unterlagen

Der Antrag muss gem. PVO u.a. die folgenden Unterlagen enthalten:
  •         Antragsformular
  •         Lebenslauf 
  •         Zeugnisse  
  •         Führungszeugnis 
  •         Nachweis des Geschäftssitzes und evtl. Niederlassungen 
  •         Nachweise zu besonderen Voraussetzungen (siehe PVO §10 Pkt. 2.)
Weitere Details zu den Antragsunterlagen sind auf unserer Internetseite im dortigen „Merkblatt zur Anerkennung von Prüfingenieuren und Prüfingenieurinnen“ aufgeführt (siehe mittels Internet-Link).

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen für einen Antrag sind auf unserer Internetseite im dortigen „Merkblatt zur Anerkennung von Prüfingenieuren und Prüfingenieurinnen“ aufgeführt. Diese Punkte hier im Einzelnen aufzulisten, hätte keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Einen Überblick erhalten Sie beim Punkt "erforderliche Unterlagen".

Kosten

474 EUR je Fachrichtung für die Anerkennung.
Es fallen im Laufe von weiteren 2 Jahren projektabhängige Betreuungskosten an.

Verfahrensablauf

Der Verfahrensablauf ist auf unserer Internetseite im dortigen „Merkblatt zur Anerkennung von Prüfingenieuren und Prüfingenieurinnen“ aufgeführt. Nach erfolgreichem Anerkennungsverfahren schließt sich eine zweijährige Kandidatenzeit an. In dieser Zeit werden die zu prüfenden Ingenieure und Ingenieurinnen von der Prüfstelle für Baustatik betreut. Mit dem erfolgreichem Abschluss der Kandidatenzeit erfolgt die Anerkennung als Prüfingenieur bzw. Prüfingenieurin.

Bearbeitungsdauer

Das Anerkennungsverfahren dauert ca. 3 Monate.
Anschließend folgt eine zweijährige Begleitungsphase, die bis zur endgültigen Anerkennung obligatorisch ist.

Frist

keine

Hinweise

Die Anerkennung von Prüfingenieurinnen und Prüfingenieuren und Prüfsachverständigen wird bei Verlagerung des Geschäftswohnsitzes außerhalb von Hamburg widerrufen.
 

Rechtsbehelf

Ein Widerspruch ist binnen eines Monats nach dem Bescheid möglich.

Kurztext

  • Anerkennung als Prüfingenieur und Prüfingenieurin für Baustatik
  • Antragstellende Personen können die Anerkennung als Prüfingenieur oder Prüfingenieurin für Baustatik in den Fachrichtungen Massivbau, Metallbau und / oder Holzbau beantragen.
  • Zuständig: Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Amt für Bauordnung und Hochbau

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen

Formulare

nicht vorhanden

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