Prüfingenieure für Baustatik Anerkennung
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nicht vorhanden
Fachlich freigegeben am
09.12.2022
Fachlich freigegeben durch
ABH32-Poststelle-Prüfstelle für Baustatik
§ 6 der Verordnung über Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure, Prüfsachverständige und Technische Prüfungen (Prüfverordnung - PVO).
Prüfverordnung - PVO
Prüfverordnung - PVO
Sie können die Anerkennung als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur für Baustatik in den Fachrichtungen Massivbau, Metallbau und / oder Holzbau beantragen. Nach erfolgreicher Anerkennung absolvieren Sie die zweijährige Kandidatenzeit, in der Sie von der Prüfstelle für Baustatik betreut werden. Im Anschluss daran erhalten Sie die Anerkennung als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur für Baustatik.
Der Antrag muss gem. PVO u.a. die folgenden Unterlagen enthalten:
- Antragsformular
- Lebenslauf
- Zeugnisse
- Führungszeugnis
- Nachweis des Geschäftssitzes und evtl. Niederlassungen
- Nachweise zu besonderen Voraussetzungen (siehe PVO §10 Pkt. 2.)
Die Voraussetzungen für einen Antrag sind auf unserer Internetseite im dortigen „Merkblatt zur Anerkennung von Prüfingenieuren und Prüfingenieurinnen“ aufgeführt. Diese Punkte hier im Einzelnen aufzulisten, hätte keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Einen Überblick erhalten Sie beim Punkt "erforderliche Unterlagen".
474 EUR je Fachrichtung für die Anerkennung.
Es fallen im Laufe von weiteren 2 Jahren projektabhängige Betreuungskosten an.
Es fallen im Laufe von weiteren 2 Jahren projektabhängige Betreuungskosten an.
Der Verfahrensablauf ist auf unserer Internetseite im dortigen „Merkblatt zur Anerkennung von Prüfingenieuren und Prüfingenieurinnen“ aufgeführt. Nach erfolgreichem Anerkennungsverfahren schließt sich eine zweijährige Kandidatenzeit an. In dieser Zeit werden die zu prüfenden Ingenieure und Ingenieurinnen von der Prüfstelle für Baustatik betreut. Mit dem erfolgreichem Abschluss der Kandidatenzeit erfolgt die Anerkennung als Prüfingenieur bzw. Prüfingenieurin.
Das Anerkennungsverfahren dauert ca. 3 Monate.
Anschließend folgt eine zweijährige Begleitungsphase, die bis zur endgültigen Anerkennung obligatorisch ist.
Anschließend folgt eine zweijährige Begleitungsphase, die bis zur endgültigen Anerkennung obligatorisch ist.
Die Anerkennung von Prüfingenieurinnen und Prüfingenieuren und Prüfsachverständigen wird bei Verlagerung des Geschäftswohnsitzes außerhalb von Hamburg widerrufen.
- Anerkennung als Prüfingenieur und Prüfingenieurin für Baustatik
- Antragstellende Personen können die Anerkennung als Prüfingenieur oder Prüfingenieurin für Baustatik in den Fachrichtungen Massivbau, Metallbau und / oder Holzbau beantragen.
- Zuständig: Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Amt für Bauordnung und Hochbau