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Prüfingenieure für Baustatik Widerruf

Hamburg 99012019100000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012019100000

Leistungsbezeichnung

Prüfingenieure für Baustatik Widerruf

Leistungsbezeichnung II

Widerruf der Anerkennung als Prüfingenieur und Prüfingenieurin für Baustatik

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

09.12.2022

Fachlich freigegeben durch

ABH32-Poststelle-Prüfstelle für Baustatik

Handlungsgrundlage

§ 7 der Verordnung über Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure, Prüfsachverständige und Technische Prüfungen (Prüfverordnung - PVO).
Prüfverordnung - PVO

Teaser

Sie möchten Ihre Anerkennung als Prüfingenieurin bzw. Prüfingenieur für Baustatik widerrufen?

Volltext

Sie können den Widerruf Ihrer Anerkennung als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur für Baustatik formlos schriftlich beantragen.
 

Erforderliche Unterlagen

keine

Voraussetzungen

Ein Widerruf der Anerkennung als Prüfingenieur bzw. Prüfingenieurin ist nur für in Hamburg anerkannte Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure möglich.

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

Als in Hamburg anerkannte Prüfingenieurin bzw. anerkannter Prüfingenieur können Sie den Widerruf Ihrer Anerkennung formlos schriftlich beantragen.

Bearbeitungsdauer

ca. 1 Monat

Frist

keine

Hinweise

keine

Rechtsbehelf

Bei einem Widerruf von Amtswegen ist ein Widerspruch binnen eines Monats nach dem Bescheid möglich.

Kurztext

  • Widerruf der Anerkennung als Prüfingenieur und Prüfingenieurin für Baustatik.
  • Den Widerruf der Anerkennung als Prüfingenieur oder Prüfingenieurin für Baustatik in den Fachrichtungen Massivbau, Metallbau und / oder Holzbau veranlassen.
  • Die Anerkennung von Prüfingenieurinnen und Prüfingenieuren und Prüfsachverständigen wird bei Verlagerung des Geschäftswohnsitzes außerhalb von Hamburg widerrufen.
  • Zuständig: Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Amt für Bauordnung und Hochbau.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen

Formulare

nicht vorhanden

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