Prüfingenieure für Baustatik Widerruf
Inhalt
Widerruf der Anerkennung als Prüfingenieur und Prüfingenieurin für Baustatik
Begriffe im Kontext
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben am
09.12.2022
Fachlich freigegeben durch
ABH32-Poststelle-Prüfstelle für Baustatik
§ 7 der Verordnung über Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure, Prüfsachverständige und Technische Prüfungen (Prüfverordnung - PVO).
Prüfverordnung - PVO
Prüfverordnung - PVO
Sie möchten Ihre Anerkennung als Prüfingenieurin bzw. Prüfingenieur für Baustatik widerrufen?
Sie können den Widerruf Ihrer Anerkennung als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur für Baustatik formlos schriftlich beantragen.
Ein Widerruf der Anerkennung als Prüfingenieur bzw. Prüfingenieurin ist nur für in Hamburg anerkannte Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure möglich.
Als in Hamburg anerkannte Prüfingenieurin bzw. anerkannter Prüfingenieur können Sie den Widerruf Ihrer Anerkennung formlos schriftlich beantragen.
Bei einem Widerruf von Amtswegen ist ein Widerspruch binnen eines Monats nach dem Bescheid möglich.
- Widerruf der Anerkennung als Prüfingenieur und Prüfingenieurin für Baustatik.
- Den Widerruf der Anerkennung als Prüfingenieur oder Prüfingenieurin für Baustatik in den Fachrichtungen Massivbau, Metallbau und / oder Holzbau veranlassen.
- Die Anerkennung von Prüfingenieurinnen und Prüfingenieuren und Prüfsachverständigen wird bei Verlagerung des Geschäftswohnsitzes außerhalb von Hamburg widerrufen.
- Zuständig: Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Amt für Bauordnung und Hochbau.