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Verwendung von Arbeitsmitteln Erteilung Ausnahmen von der Betriebssicherheitsverordnung

Hamburg 99006058276000 Typ 2

Inhalt

Leistungsschlüssel

99006058276000

Leistungsbezeichnung

Verwendung von Arbeitsmitteln Erteilung Ausnahmen von der Betriebssicherheitsverordnung

Leistungsbezeichnung II

Ausnahmen von der Betriebssicherheitsverordnung bei Verwendung von Arbeitsmitteln beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2

Begriffe im Kontext

Arbeitsschutz (Synonym), Arbeitsmittel (Synonym), Ausnahmen (Synonym), Betriebssicherheitsverordnung (Synonym), Überwachungsbedürftige Anlagen (Synonym), Arbeitnehmerschutz (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

09.06.2022

Fachlich freigegeben durch

BJV V Anlagensicherheit

Teaser

Wenn Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber bestimmte Schutzmaßnahmen der Betriebssicherheitsverordnung nur durch sehr hohen, unverhältnismäßigen Aufwand umsetzen können, können Sie eine Ausnahme von der Betriebssicherheitsverordnung beantragen.

 

Volltext

Sie können eine Ausnahme von der Betriebssicherheitsverordnung beantragen, wenn die Anwendung der Vorschriften im Einzelfall zu einer unverhältnismäßigen Härte führen würde. Die Ausnahme muss sicherheitstechnisch vertretbar und mit dem Schutz der Beschäftigten und, soweit überwachungsbedürftige Anlagen betroffen sind, auch mit dem Schutz anderer Personen vereinbar sein.

Erforderliche Unterlagen

Sie müssen einen schriftlichen Antrag stellen, der folgende Angaben enthält:
  • den Grund für die Beantragung der Ausnahme
  • die betroffenen Tätigkeiten und Verfahren
  • die Zahl der voraussichtlich betroffenen Beschäftigten
  • die technischen und organisatorischen Maßnahmen, die zur Gewährleistung der Sicherheit und zur Vermeidung von Gefährdungen getroffen werden sollen

Bei Bedarf fordert die zuständige Stelle ein Sachverständigengutachten bei Ihnen an.

Voraussetzungen

Sie erhalten eine Ausnahmegenehmigung, wenn
  • die Anwendung der Vorschriften für Sie als Arbeitgeber im Einzelfall zu einer unverhältnismäßigen Härte führen würde.
  • die Ausnahme sicherheitstechnisch vertretbar ist.
  • die Ausnahme mit dem Schutz der Beschäftigten und, soweit überwachungsbedürftige Anlagen betroffen sind, auch mit dem Schutz anderer Personen vereinbar ist.

Kosten

Es fallen Gebühren und Auslagen nach Aufwand an.
Falls ein Sachverständigengutachten benötigt wird, müssen Sie die Kosten dafür tragen.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen den schriftlichen Antrag mit den Begründungen ein.
  • Ihr Antrag wird geprüft.
  • Bei Bedarf werden weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen eingeholt.
  • Gegebenenfalls wird ein Sachverständigengutachten angefordert.
  • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid von der zuständigen Stelle.

Bearbeitungsdauer

Wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen, beträgt die Bearbeitungsdauer 4 Wochen.

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Das Amt für Arbeitsschutz erteilt Ausnahmen für alle anderen Arbeitsmittel.

Rechtsbehelf

Widerspruch innerhalb von 4 Wochen, nachdem Sie den Bescheid erhalten haben.

Kurztext

  • Ausnahmegenehmigung bei der Verwendung bestimmter Arbeitsmittel zur Gewährleistung der Betriebssicherheit beantragen
  • Kann erteilt werden, wenn
    • die Anwendung der Vorschriften für Arbeitgeber im Einzelfall zu einer unverhältnismäßigen Härte führen würde.
    • die Ausnahme sicherheitstechnisch vertretbar ist.
    • die Ausnahme mit dem Schutz der Beschäftigten und, soweit überwachungsbedürftige Anlagen betroffen sind, auch mit dem Schutz anderer Personen vereinbar ist.

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

Formulare

nicht vorhanden

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