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Unterschriftsbeglaubigung von Amtsträgern bzw. für deutsche Behörden im Ausland

Hamburg 99003033035000 Typ 2b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99003033035000

Leistungsbezeichnung

Unterschriftsbeglaubigung von Amtsträgern bzw. für deutsche Behörden im Ausland

Leistungsbezeichnung II

Unterschriftsbeglaubigung von Amtsträgern bzw. für deutsche Behörden im Ausland

Leistungstypisierung

Typ 2b

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

14.06.2022

Fachlich freigegeben durch

FP BIS M25 Beglaubigungen

Teaser

Unterschriftsbeglaubigung von Amtsträgern bzw. für deutsche Behörden im Ausland

Volltext

Termin nur für eine Person!

Unterschriftsbeglaubigung von Amtsträgern bzw. für deutsche Behörden im Ausland
  1.  Unterschriften können nur beglaubigt werden, wenn diese zur Vorlage bei einer deutschen Behörde (z.B. Deutsche Botschaft in Russland) im Ausland bestimmt sind oder von einem Amtsträger der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH)stammt.
  2. Persönliche Vorsprache ist erforderlich!
  3. Bundespersonalausweis oder Reisepass ist mitzubringen
  4. Gebühr 5 € 

Erforderliche Unterlagen

Aufgrund unserer aktuellen Hygienebestimmungen sollen grundsätzlich nur Einzelpersonen zum gebuchten Termin vorsprechen. 

Mitzubringen ist:
  • Bundespersonalausweis oder Reisepass
  • Sie sind Amtsträger bzw. Vordruck der deutschen Botschaft muss vorliegen.
  • Gebühr 5 €  / EC-Kartenzahlung möglich

Voraussetzungen

  •  Unterschrifttbestätigung ist zur Vorlage bei einer deutschen Behörde (z.B. Deutsche Botschaft in Russland) im Ausland bestimmt oder stammt von einem Amtsträger der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) stammt.

Kosten

  • Gebühr 5 € je Unterschriftsbestätigung

Verfahrensablauf

  1. Sie haben einen Termin gebucht.
  2. Ihr Personalausweis oder Reisepass liegt im Original vor.
  3. Unterzeichner muss persönlich anwesend sein, da die Unterzeichnung vor Ort zur Person sichergestellt sein muss.
  4. Amtliche Unterschriftsbestätigung wird mit Zweckbindung (z.B. Nur für die Deutsche Botschaft in Bern) ausgestellt bzw. Sie sind Amtsträger.
  5. Gebühr je Unterschriftsbestätigung ist vor Ort zu zahlen.
  6. Erhalt der Unterschriftsbestätigung. 

Bearbeitungsdauer

Vorgang wird zum Termin durchgeführt!

Frist

Bitte informieren SIe bei der Stelle, wo Ihr Dokument vorgelegt werden soll.

Fristen sind uns hier nicht bekannt!

Hinweise

Unterschriftsbestätigung wird nur:
  • für Amtsträger 
  • oder von einer Privatperson ausgestellt, wenn die Unterschriftsbestätigung für eine deutsche Behörde im Ausland  (z.B. Deutsche Botschaft in Bern) bestimmt ist.

Rechtsbehelf

keine

Kurztext

Termin nur für eine Person!

Informieren Sie sich auch auf der Homepage:
https://www.hamburg.de/service/info/111110829/

Unterschriftsbeglaubigung von Amtsträgern bzw. für deutsche Behörden im Ausland
  1. Unterschriften können nur beglaubigt werden, wenn diese zur Vorlage bei einer deutschen Behörde (z.B. Deutsche Botschaft in Russland) im Ausland bestimmt sind oder von einem Amtsträger der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) stammt.
  2. Sie sind Amtsträger bzw. Vordruck der deutschen Botschaft muss vorliegen..
  3. Persönliche Vorsprache ist erforderlich!
  4. Bundespersonalausweis oder Reisepass ist mitzubringen
  5. Gebühr 5 € 

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Inneres und Sport

Formulare

nicht vorhanden

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