Unterschriftsbeglaubigung von Amtsträgern bzw. für deutsche Behörden im Ausland
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Unterschriftsbeglaubigung von Amtsträgern bzw. für deutsche Behörden im Ausland
Unterschriftsbeglaubigung von Amtsträgern bzw. für deutsche Behörden im Ausland
Begriffe im Kontext
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben am
14.06.2022
Fachlich freigegeben durch
FP BIS M25 Beglaubigungen
Termin nur für eine Person!
Unterschriftsbeglaubigung von Amtsträgern bzw. für deutsche Behörden im Ausland
Unterschriftsbeglaubigung von Amtsträgern bzw. für deutsche Behörden im Ausland
- Unterschriften können nur beglaubigt werden, wenn diese zur Vorlage bei einer deutschen Behörde (z.B. Deutsche Botschaft in Russland) im Ausland bestimmt sind oder von einem Amtsträger der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH)stammt.
- Persönliche Vorsprache ist erforderlich!
- Bundespersonalausweis oder Reisepass ist mitzubringen
- Gebühr 5 €
Aufgrund unserer aktuellen Hygienebestimmungen sollen grundsätzlich nur Einzelpersonen zum gebuchten Termin vorsprechen.
Mitzubringen ist:
Mitzubringen ist:
- Bundespersonalausweis oder Reisepass
- Sie sind Amtsträger bzw. Vordruck der deutschen Botschaft muss vorliegen.
- Gebühr 5 € / EC-Kartenzahlung möglich
- Unterschrifttbestätigung ist zur Vorlage bei einer deutschen Behörde (z.B. Deutsche Botschaft in Russland) im Ausland bestimmt oder stammt von einem Amtsträger der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) stammt.
- Sie haben einen Termin gebucht.
- Ihr Personalausweis oder Reisepass liegt im Original vor.
- Unterzeichner muss persönlich anwesend sein, da die Unterzeichnung vor Ort zur Person sichergestellt sein muss.
- Amtliche Unterschriftsbestätigung wird mit Zweckbindung (z.B. Nur für die Deutsche Botschaft in Bern) ausgestellt bzw. Sie sind Amtsträger.
- Gebühr je Unterschriftsbestätigung ist vor Ort zu zahlen.
- Erhalt der Unterschriftsbestätigung.
Bitte informieren SIe bei der Stelle, wo Ihr Dokument vorgelegt werden soll.
Fristen sind uns hier nicht bekannt!
Fristen sind uns hier nicht bekannt!
Unterschriftsbestätigung wird nur:
- für Amtsträger
- oder von einer Privatperson ausgestellt, wenn die Unterschriftsbestätigung für eine deutsche Behörde im Ausland (z.B. Deutsche Botschaft in Bern) bestimmt ist.
Termin nur für eine Person!
Informieren Sie sich auch auf der Homepage:
https://www.hamburg.de/service/info/111110829/
Unterschriftsbeglaubigung von Amtsträgern bzw. für deutsche Behörden im Ausland
Informieren Sie sich auch auf der Homepage:
https://www.hamburg.de/service/info/111110829/
Unterschriftsbeglaubigung von Amtsträgern bzw. für deutsche Behörden im Ausland
- Unterschriften können nur beglaubigt werden, wenn diese zur Vorlage bei einer deutschen Behörde (z.B. Deutsche Botschaft in Russland) im Ausland bestimmt sind oder von einem Amtsträger der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) stammt.
- Sie sind Amtsträger bzw. Vordruck der deutschen Botschaft muss vorliegen..
- Persönliche Vorsprache ist erforderlich!
- Bundespersonalausweis oder Reisepass ist mitzubringen
- Gebühr 5 €