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Bestellung einer verantwortlichen Person nach dem Sprengstoffgesetz Anzeige

Hamburg 99089068169000 Typ 3a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99089068169000

Leistungsbezeichnung

Bestellung einer verantwortlichen Person nach dem Sprengstoffgesetz Anzeige

Leistungsbezeichnung II

Verantwortliche Person für Sprengstoff anzeigen

Leistungstypisierung

Typ 3a

Begriffe im Kontext

Anzeige verantwortliche Person Sprengstoff (Synonym), verantwortliche Person Sprengstoff mitteilen (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

10.05.2022

Fachlich freigegeben durch

BJV V Sprengstoffreferat

Teaser

Wenn Sie für Ihr Unternehmen eine verantwortliche Person zum Umgang mit Sprengstoff bestellen, müssen Sie diese der zuständigen Stelle anzeigen.

Volltext

Wenn Sie in Ihrem Betrieb mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen oder diese in den Verkehr bringen dürfen, müssen Sie schriftlich eine verantwortliche Person bestellen. 
Den Namen, die Anschrift und die Geburtsdaten der schriftlich bestellten, verantwortlichen Person müssen Sie der zuständigen Stelle unverzüglich anzeigen. 
Ebenfalls müssen Sie der zuständigen Stelle anzeigen, wenn die Bestellung einer verantwortlichen Person erlischt.

Erforderliche Unterlagen

Keine.

Voraussetzungen

  • Die schriftlich bestellte Person muss im Besitz eines gültigen behördlichen Befähigungsscheins sein. Ein Befähigungsschein ist eine Erlaubnis für die Tätigkeit mit Sprengstoff.
Die zu betrachteten verantwortlichen Personen sind: 
  •  Aufsichtspersonen
  •  Leitende einer Betriebsabteilung
  •  Sprengberechtigte
  •  Betriebsmeister beziehungsweise Betriebsmeisterinnen
  •  Fachtechnisches Aufsichtspersonal in der Kampfmittelbeseitigung
  •  Lagerverwalter
  •  Personen, die explosionsgefährliche Stoffe verbringen, überlassen, aufbewahren, verwenden oder empfangen

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

Sie zeigen die verantwortliche Person schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Stelle an.
  • Änderungen zeigen Sie mittels einer formlosen schriftlichen Erklärung an.
  • Sie übermitteln den Vor- und Nachnamen, die Anschrift und die Geburtsdaten der verantwortlichen Person.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihre Anzeige.
  • Bei Bedarf werden Sie um eine Nachbesserung gebeten.
  • Abschließend wird Ihre Anzeige betriebsbezogen archiviert.

Bearbeitungsdauer

Keine.

Frist

Zeigen Sie die Bestellung oder das Erlöschen der Bestellung einer verantwortlichen Person unverzüglich bei der zuständigen Stelle an.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Keine.

Rechtsbehelf

Keiner.

Kurztext

  • Verantwortliche Person für Sprengstoff anzeigen
  • Bestellung einer verantwortlichen Personen nach dem Sprengstoffgesetz Anzeige
  • Für den Umgang oder Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen muss der Inhaber beziehungsweise die Inhaberin eine verantwortliche Person schriftlich bestellen und den Namen der bestellten Person unverzüglich anzeigen.
  • Die zu betrachteten verantwortlichen Personen sind beispielsweise Aufsichtspersonen oder Sprengberechtigte.
  • Das Erlöschen einer Bestellung ist ebenfalls anzuzeigen.
  • Anzeige: schriftlich oder online

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

Formulare

nicht vorhanden

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